Nr. 16, 6. Juni 2008
Wie Asylrichter unser Recht anwenden
Richterrecht und Massenmigration
Von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Dem Asylrecht liegt der Gedanke der Hilfeleistung zugrunde. Wer unverschuldet der Verfolgung ausgesetzt ist, sollte Schutz und Aufnahme finden. Man dachte und denkt an den Einzelfall, an den unverschuldet Verfolgten, an den Nachbar in Not. Heute sind wir mit Immigrationswellen aus kulturfremden Weltteilen konfrontiert.
Unter dem Eindruck der Ereignisse des zweiten Weltkrieges wurde 1951 die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. So sollte sichergestellt werden, dass Schutz und Aufnahme findet, wer politischer Verfolgung ausgesetzt ist. Heute aber ist das Asyl zum Feigenblatt für eine massive Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen geworden.
Unser lückenhaftes System wird professionell ausgenutzt, unsere zaghaften Behörden werden dreist betrogen. Rund achtzig Prozent der Asylsuchenden legen keine Reisepapiere oder Identitätsausweise vor. Ein grosser Teil der Asylsuchenden nutzt die Dienste von Schleppern (Medienmitteilung, Bundesamt für Migration, 29. Juni 2004). Die Einwanderung auf dem Asylweg ist zum lukrativen illegalen Geschäft von Mafiabanden und Menschenhändlern geworden.
Richter gegen das Recht
Mit dem neuen Asylgesetz konnten zwar etliche Lücken geschlossen werden. Aber bereits zeigen sich neue Probleme: linke Asylrichter lassen die gesetzlichen Verschärfungen nicht greifen; durch die verfehlten Entscheide der ehemaligen Asylrekurskommission und des jetzigen Bundesverwaltungsgerichtes werden neue Fluchtgründe akzeptiert und der Missbrauch begünstigt.
Zwar stellt das neue, verbesserte Asylgesetz, welches vom Volk im Herbst 2006 wuchtig angenommen worden war, höhere Anforderungen an die Ausweispapiere des Gesuchstellers (Art. 32 AsylG). Diese Verschärfung gründet auf der Erfahrung, dass bisher bei Ablehnung des Asylgesuchs ein langes Prozedere für die Reisepapierbeschaffung folgte. Die Verheimlichung der Identität wurde so zum sicheren Mittel, das Verfahren zu verschleppen. Die Asylanten und deren Anwälte spielten auf Zeit und wurden letztlich mit einer humanitären Aufnahme belohnt. Deshalb müssen nach neuem Recht Identitäts- oder Reisepapiere vorgewiesen werden, ansonsten auf das Gesuch nicht eingetreten wird.
Diese wichtige und griffige Verbesserung wurde nun von linken Asylrichtern aber bereits schon wieder bis zur Wirkungslosigkeit verwässert. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in einem politischen Urteil voller Rabulistik, dass nur offensichtlich klare Fälle von Papierlosen im Nichteintretensverfahren geprüft werden dürfen. Sobald sich rechtliche oder sachliche Fragen stellten, müsse auf ein Asylgesuch eingetreten werden.
Politische Urteile
Damit nicht genug. Politische Urteile unterlaufen auch in anderen Bereichen den Geist unserer Gesetzgebung: Die Asylrekurskommission anerkannte beispielsweise die Gültigkeit von Ehen, welche nach islamischem Recht von Verwandten der Braut geschlossen werden. Diese Anerkennung von im Ausland geschlossenen Stellvertreter-Ehen durch die Schweiz öffnet die Möglichkeit des Missbrauchs, insbesondere im Asylbereich: Zwangsehen, Scheinehen und Frauenhandel werden dadurch erleichtert.
Absolut unhaltbar ist der Entscheid der damaligen Asylrekurskommission, wonach ein in Deutschland rechtskräftig gefälltes Gerichtsurteil auf Abweisung des Asylgesuchs in der Schweiz nicht anerkannt wird – entgegen dem heutigen Wortlaut des Gesetzes sowie den Grundsätzen von Dublin.
Aber auch gesundheitliche Gründe werden angeführt, wenn es darum geht, zu verhindern, dass abgelehnte Asylbewerber in ihr Herkunftsland zurückkehren. So gilt etwa die Heimkehr eines abgelehnten HIV-Positiven Asylbewerbers nur als zumutbar, wenn er das finale Stadium der Krankheit noch nicht erreicht hat und in seinem Herkunftsland ausreichend versorgt werden kann.
Kafkaeske Rechtsanwendung
Und schliesslich bedeutet selbst ein abgelehntes Asylgesuch noch lange nicht, dass der Betreffende unser Land auch tatsächlich verlassen muss. Insbesondere durch verfehlte Entscheide der ehemaligen Asylrekurskommission stehen dem Missbrauch Tür und Tor offen:
Das Bundesamt für Migration beobachtet zunehmend, dass Asylsuchende versuchen, gezielt eine Bedrohungslage für die eigene Person im Heimatstaat zu schaffen. So demonstrieren sie beispielsweise in der Schweiz gegen ihr Herkunftsland. Damit soll eine Ausweisung verhindert werden, indem im Nachhinein hier in der Schweiz Gründe für eine Verfolgung (so genannte Nachfluchtgründe) in ihrem Heimatland geschaffen werden. Der Grund für die Einreise in die Schweiz war mithin nicht die die Verfolgung im Herkunftsstaat. Eine solche wird nur vorgeschützt und dann während des Aufenthalts in der Schweiz gezielt herbeigeführt, beispielsweise durch politische oder eben auch nur pseudopolitische Betätigung. Unser Asylrecht aber wurde für Bedrohte und Verfolgte geschaffen. Mit der Konstruktion von Nachfluchtgründen wird es ganz offensichtlich ad absurdum geführt. Die Spruchpraxis der ehemaligen Asylrekurskommission hebelt so den Rechtsstaat in gewissen Bereichen des Asylwesens letztlich aus.
Bei abgelehnten Asylgesuchen wird zudem eine vorläufige Aufnahme wegen Unzumutbarkeit einer Wegweisung geprüft. Vor allem im Bereich der wirtschaftlichen Bedingungen erhöhte die damalige Asylrekurskommission die Hürden für die Zumutbarkeit einer Ausweisung. Dies betrifft insbesondere Serbien (inkl. Kosovo) sowie Bosnien und Herzegowina. Die Entscheide führen zu anhaltend hohen Bestandeszahlen bei vorläufig aufgenommenen Personen und zu sehr hohem Abklärungsaufwand. Eine Erhöhung der Voraussetzungen für die Zumutbarkeit einer Rückkehr in das Herkunftsland dürfte aber das Asylgesetz nicht unterwandern: Das Asylgesetz gibt Wirtschaftsflüchtlingen kein Aufenthaltsrecht.
Und selbst wenn ein abgelehnter Asylbewerber das Rückkehrgeld kassiert und ausreist, ermöglicht die mangelnde Koordination der Behörden die erneute Einreise. Den erneuten Gang durch die Instanzen. Und ein erneutes Rückkehrgeld:
«Der Kosovare Adem Salihi reist Ende 1996 in die Schweiz ein. Im März 1997 wird sein Asylgesuch abgelehnt. Im Januar 2000 ist er noch immer in der Schweiz. Aber dann akzeptiert er eine Rückkehrhilfe: Es werden ihm 1'600 Franken ausbezahlt. Er reist aus. Und einige Wochen später wieder ein. Gegen eine drohende Ausschaffung hat er Rechtsmittel ergriffen. Jetzt lebt er noch immer hier. Bereits wurde ihm ein neues Rückkehrgeld angeboten.» (Le Matin, 25. Juli 2007, S. 4f.)
Unser Fundament zerbröckelt
Eine absurde politische Korrektheit verhindert die offene politische Diskussion über die Tauglichkeit und Untauglichkeit unserer Institutionen. Um diese jedoch zukunftsgerecht auszugestalten, ist eine solche unablässig.
Die massive Einwanderung hat zu einem Mentalitätswandel geführt: Der Gedanke, dass unser Staat ein gemeinsames Projekt ist, dem es Sorge zu tragen gilt, vermag sich in gewissen Einwandererkreisen nicht durchzusetzen. Hier gilt die Loyalität der Grossfamilie oder dem Clan. Die Idee des Staates Schweiz als gelebte Bürgerdemokratie ist den Sozialeinwanderern fremd. Hingegen erkennen sie treffsicher die Abschöpfungsmöglichkeiten, die der Sozialstaat den Dreisten und Skrupellosen bietet. Die Wirkung ist fatal: Es geraten sowohl die Funktionsfähigkeit unserer Institutionen wie auch der Zusammenhalt unserer Gesellschaft in Gefahr. Gegenmassnahmen sind dringend geboten.