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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 8.
Juni 2007
Das Bundesgericht
und das Obwaldner Steuergesetz
Recht oder Rechtsanmassung?
Nie und nirgendwo
wurde in der Schweiz bisher je ein Steuergesetz beschlossen, das die Reichsten
zulasten von andern Steuerzahlern entlastet hätte. Beschlossen wurde
in Obwalden - mit einer Mehrheit von über achtzig Prozent der Stimmbürger
- bloss, die Wachstumskurve für die oberste Einkommenskategorie ab einem
bestimmten Punkt weniger steil ansteigen zu lassen, als sie bis zur zweitobersten
Kategorie ansteigt. Dass die oberste Kategorie trotzdem mehr bezahlt als jede
Kategorie darunter - das war immer gewährleistet. Der Obwaldner Steuertarif
bewirkte indessen, dass die Reichsten in Obwalden weniger Steuern zu bezahlen
haben als in anderen Kantonen und im Ausland. Aber nicht als andere im gleichen
Kanton.
Die Folge: Mehr Steuerzahler dieser obersten Kategorie verlegten ihren Wohnsitz nach Obwalden. Was dem Kanton deutlich höhere Steuereinnahmen sicherte, womit andere Obwaldner Steuerzahler - Leute mit mittleren oder kleinen Einkommen - deutlich entlastet wurden. Auch schweizweit wurden andere Steuerzahler entlastet. Gehörte Obwalden doch bis vor kurzem zu den finanzschwächsten Kantonen, die vom Bund am stärksten unterstützt werden mussten. Der demokratische Entscheid von Obwalden bewirkte diese Entlastung für weniger begüterte Obwaldner und für die ganze Schweiz.
Das hat das Bundesgericht - in einem zu respektierenden, aber sachlich nicht nachvollziehbaren Entscheid - nun gestoppt: Es sei verfassungswidrig, die Steuerkraft würde nicht angemessen ausgeschöpft.
Ist, muss man sich unwillkürlich fragen, die Steuerkraft denn "angemessen ausgeschöpft", wenn Zehntausende mit niedrigeren Einkommen von der direkten Bundessteuer ganz befreit sind, obwohl sie Einkommen haben. Anstelle der Befreiten werden andere entsprechend stärker belastet - stärker, als ihr Einkommen verlangen würde. Verfassungskonform?
Das Veto des Bundesgerichts
gegen den Obwaldner Steuertarif steht auf sehr seltsamer Rechtsgrundlage:
Die entsprechende Formulierung kam erst mit der sogenannten "Nachführung"
vor acht Jahren in die Bundesverfassung. Mit der Zusicherung, dass die Neuformulierung
materiell nichts ändere. Jetzt dient sie plötzlich zur Aushöhlung
der kantonalen Steuerhoheit. Darüber hat man das Volk nie orientiert.
Darüber konnte das Volk nie abstimmen - im Gegensatz zur Obwaldner Steuerordnung,
die mit über achtzig Prozent Ja beschlossen wurde. Welch seltsamer Umgang
der Lausanner Richter mit der Demokratie.
Ulrich Schlüer