Nr. 16, 8. Juni 2007

Der Fall des Ralf L.
Krankentaggelder für einen Simulanten
Eine "Schweizerzeit"-Recherche von Reinhard Wegelin

Der 35jährige Monteur Ralf L. (Name von der Redaktion geändert) arbeitete als Sanitärinstallateur im Appenzellerland seit 17 Jahren im gleichen Betrieb. Ralf L. fehlte im Unternehmen pro Jahr vier- bis fünfmal jeweils für drei bis fünf Tage - angeblich wegen Kopfwehs. Ab März 2006 arbeitete er nur noch zu 80 Prozent. Angeblich wegen einer Therapie gegen das Kopfweh. Mit Schreiben vom 21. September 2006 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Monteur Ralf L. fristgerecht auf 31. Dezember 2006.

Innert der gesetzlich festgelegten Frist hatte Ralf L. die Kündigung nicht angefochten.

Jetzt begann die Geschichte um den arbeitsscheuen Herrn L. aber erst richtig: Ab 9. November 2006 erschien Ralf L. nicht mehr zur Arbeit. Der behandelnde Arzt schrieb ihn für 33 Tage krank, allerdings erst vom 13. November bis 15. Dezember 2006. Während einer ärztlich angeordneten Behandlung gilt die Kündigungsfrist als unterbrochen. Die 33 Krankheitstage sind an das ursprüngliche Ende der Kündigungsfrist anzuhängen, die Kündigung würde also für den 2. Februar 2007 gelten. Da aber nur auf Ende eines Monats gekündigt werden kann, muss das Arbeitsverhältnis - ohne neue Krankheit - bis zum 28. Februar 2007 weitergeführt werden.

"Eine Pause einlegen"

Gegenüber Dritten äusserte sich Ralf L. sehr deutlich: "Ich habe jetzt genug lange gearbeitet. Jetzt werde ich einmal eine Pause einlegen!" Diese Aussage ist belegt.

Am 19. Dezember (am ersten Arbeitstag nach Ablauf seiner Krankschreibung), blieb Herr L. unentschuldigt der Arbeit fern. Darauf stellte ihn der Arbeitgeber per sofort frei. Zwei Tage später erhielt der Arbeitgeber vom Arzt des Herrn L. per Mail ein neues Arztzeugnis, ausgestellt für die Dauer vom 16. Dezember 2006 bis 31. Januar 2007.

Der arbeitsfreudige Monteur reagierte erst auf die fristlose Kündigung vom 19. Dezember 2006. Und zwar mit den Füssen: Er rannte sofort zu seinem Arzt und liess sich erneut krankschreiben. Diesmal etwas länger als sonst. Der Arzt erstellte wunschgemäss ein neues Zeugnis aus. Ursprünglich hätte Herr L. das Unternehmen gemäss normaler Kündigungsfrist per 31. Dezember verlassen müssen. Durch geschicktes Taktieren konnte er erreichen, dass er weiter angestellt bleiben konnte ohne zu arbeiten und dafür Krankentaggeld zu erhalten.

"Es ist ungeheuerlich, dass ich als Arbeitgeber und Zahler der Krankentaggeld-Versicherung am kürzeren Hebel sitze", sagte der sich dutzendfach als genarrt vorkommende Arbeitgeber zur "Schweizerzeit".

Mit Schreiben vom 15. Januar 2007 teilte die zuständige Krankentaggeld-Versicherung mit, dass das Taggeld maximal bis 31. Januar 2007 zu übernehmen sei. Ralf L. sagte gegenüber der Versicherung, er sei ab Februar wieder gesund. Seit wann wissen denn Kranke zum voraus, wann sie wieder gesund sind?

Am 26. Januar 2007 erhielt der Arbeitgeber dann Mitteilung, dass Herr L. einen Rechtsvertreter eingeschaltet hat.

1300 Stunden gefehlt

In einem Bericht an den Anwalt hielt der Unternehmer fest: Ralf L. fehlte in 17 Jahren insgesamt 1300 Stunden. Im Wesentlichen fielen die Krankheitsstunden auf die Wochentage Montag und Freitag. Die Krankheitsmeldungen wurden nie dem Arbeitgeber persönlich übermittelt, sondern durch die Mutter oder die Freundin von Ralf L. - regelmässig jeweils fünf Minuten vor Arbeitsbeginn. Entsprechende Rückrufe des Arbeitgebers wurden nie abgenommen.

Bei einer angenommenen branchenüblichen Verrechnung der Arbeitsstunden zu 86 Franken ist dem Unternehmen also ein Schaden wegen Arbeitsausfalls von rund 110 000 Franken entstanden.

Der Rechtsvertreter von Ralf L. liess inzwischen verlauten, dass Herr L. seit dem 13. November 2006 eine andauernde vollständige Arbeitsunfähigkeit bis mindestens 28. Februar 2007 geltend gemacht habe. Dies belegte er mit einem neuen Arztzeugnis. Darauf entschloss sich der Sanitär-Unternehmer, die Versicherung vor dem Taggeldbetrüger zu warnen.

"Medizinisch höchst grenzwertig"

Die zuständige Versicherung, die das Krankentaggeld ausbezahlte, wurde auf Intervention des Unternehmers hellhörig und liess Ralf L. durch eine Vertrauensärztin untersuchen. Der Entscheid vom 15. Mai 2007 ist für Ralf L. vernichtend: Die von Ralf L. behauptete Arbeitsunfähigkeit sei medizinisch "höchst grenzwertig". Spätestens ab dem 1. Februar 2007 habe "eine volle Arbeitsfähigkeit in jeder Tätigkeit" bestanden. Die Taggeldversicherung lehnte aus diesem Grund die Zahlung weitergehender Leistungen für den Monat Februar 2007 ab.

Machtloser Arbeitgeber

Mit dem Entscheid der Krankentaggeld-Versicherung, keine Taggelder an den Simulanten mehr zu bezahlen, ist der Fall des Ralf L. vorläufig abgeschlossen. Was bleibt, ist ein Arbeitgeber, der sich mit Händen und Füssen wehren musste, dass ihm nicht die Prämien für die Taggelder erhöht wurden, weil ein voll arbeitsfähiger Simulant sich monatelang krank schreiben liess und versuchte, dafür Krankentaggelder einzukassieren.

Was weiter bleibt, ist ein inkompetenter Arzt, der einen gesunden Patienten länger krank schrieb als nötig und für sein Tun "wegen des Arztgeheimnisses" nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die Rechte des Arbeitgebers bei Sozialmissbrauch und bei der Erschleichung von Krankentaggeldern stehen offensichtlich auf tönernen Füssen.

Reinhard Wegelin