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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 15. Juli 2005

Nach den blutigen Anschlägen in London
Kampf der Kulturen

Kaum waren zu London die todbringenden Bomben gezündet, war weltweit zweierlei klar: Als Täter für diesen blutigen Angriff auf unschuldige Zivilisten kamen von der ersten Minute an allein islamistische Fanatiker in Frage. Und bereits wenige Minuten nach den Anschlägen zögerten arabische Sender (nicht alle!) nicht, mit Triumph-Meldungen die Blutbäder von London zu feiern. Eine Frontlinie zwischen Tätern und Opfern wurde sichtbar: Die Frontlinie, entlang welcher gemäss dem berühmten Buch des US-Historikers Samuel Huntington der fundamentale "Kampf der Kulturen" stattfindet. Ein Kampf, den offen anzusprechen bis heute als "politisch unkorrekt" verfemt worden ist. Obwohl er, wie das tragische Londoner Ereignis zeigt, offenbar weitherum als Realität anerkannt wird - stillschweigend.

Ob dieses ausweichende Schweigen, mit der brutalen Realität von London konfrontiert, jetzt endlich offenem Gespräch weicht? Ob z. B. die Frage unbesehener Muslim-Integration - von solchen, die den "Mythos Schweiz" längst zerstört sehen möchten, apodiktisch gefordert - endlich in freier, von keinerlei Sanktionen bedrohter Diskussion beantwortet werden darf? Ob mit der Ost-Personenfreizügigkeit auch die Frage der zu erwartenden unkontrollierten Muslim-Einwanderung offen angesprochen werden darf - schliesslich stehen mit Bosnien, Kosovo, später der Türkei und allenfalls auch nordafrikanischen Ländern eindeutig muslimisch geprägte Staaten um die EU-Mitgliedschaft an - und damit auch um die freie Zuwanderung nach Westeuropa im Rahmen der EU-Personenfreizügigkeit.

In der Schweiz stellt sich eine weitere, brisante Frage: Rückt unser Bundesgericht angesichts des weltweit registrierten Gegensatzes zwischen abendländisch-christlicher und muslimischer Welt endlich von seiner weltfremden Position ab, wonach die Einbürgerung von Muslimen allein ein Verwaltungsvorgang sei, vollzogen von Funktionären, dem Entscheid des Souveräns entzogen? Sollen die Stimmbürger tatsächlich durch Gerichtsbeschluss vom politischen Entscheid, wer in unserem Land Stimm- und Wahlrecht ausüben darf, ausgeschlossen werden, damit dem Souverän jede Mitsprache zu sogenannten "muslimischen Fragen" verwehrt werden kann?

Wie die Machtträger in unserem Staat mit solchen Fragen umgehen, können die Bürger gerade jetzt, vor der Abstimmung über die Ost-Personenfreizügigkeit, beobachten: Wird dem Bürger die freie Entscheidung, das freie Ja oder Nein wirklich zugebilligt? Oder setzt Bundesbern Druckmittel ein, um seinen Obrigkeitswillen durchzusetzen? Es geht um nichts weniger als um die Demokratie.

Ulrich Schlüer


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