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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 15.
Juli 2005
Nach den blutigen Anschlägen in London
Kampf der Kulturen
Kaum waren
zu London die todbringenden Bomben gezündet, war weltweit zweierlei klar:
Als Täter für diesen blutigen Angriff auf unschuldige Zivilisten
kamen von der ersten Minute an allein islamistische Fanatiker in Frage. Und
bereits wenige Minuten nach den Anschlägen zögerten arabische Sender
(nicht alle!) nicht, mit Triumph-Meldungen die Blutbäder von London zu
feiern. Eine Frontlinie zwischen Tätern und Opfern wurde sichtbar: Die
Frontlinie, entlang welcher gemäss dem berühmten Buch des US-Historikers
Samuel Huntington der fundamentale "Kampf der Kulturen" stattfindet.
Ein Kampf, den offen anzusprechen bis heute als "politisch unkorrekt"
verfemt worden ist. Obwohl er, wie das tragische Londoner Ereignis zeigt,
offenbar weitherum als Realität anerkannt wird - stillschweigend.
Ob dieses ausweichende Schweigen, mit der brutalen Realität von London
konfrontiert, jetzt endlich offenem Gespräch weicht? Ob z. B. die Frage
unbesehener Muslim-Integration - von solchen, die den "Mythos Schweiz"
längst zerstört sehen möchten, apodiktisch gefordert - endlich
in freier, von keinerlei Sanktionen bedrohter Diskussion beantwortet werden
darf? Ob mit der Ost-Personenfreizügigkeit auch die Frage der zu erwartenden
unkontrollierten Muslim-Einwanderung offen angesprochen werden darf - schliesslich
stehen mit Bosnien, Kosovo, später der Türkei und allenfalls auch
nordafrikanischen Ländern eindeutig muslimisch geprägte Staaten
um die EU-Mitgliedschaft an - und damit auch um die freie Zuwanderung nach
Westeuropa im Rahmen der EU-Personenfreizügigkeit.
In der Schweiz stellt sich eine weitere, brisante Frage: Rückt unser
Bundesgericht angesichts des weltweit registrierten Gegensatzes zwischen abendländisch-christlicher
und muslimischer Welt endlich von seiner weltfremden Position ab, wonach die
Einbürgerung von Muslimen allein ein Verwaltungsvorgang sei, vollzogen
von Funktionären, dem Entscheid des Souveräns entzogen? Sollen die
Stimmbürger tatsächlich durch Gerichtsbeschluss vom politischen
Entscheid, wer in unserem Land Stimm- und Wahlrecht ausüben darf, ausgeschlossen
werden, damit dem Souverän jede Mitsprache zu sogenannten "muslimischen
Fragen" verwehrt werden kann?
Wie die Machtträger in unserem Staat mit solchen Fragen umgehen, können
die Bürger gerade jetzt, vor der Abstimmung über die Ost-Personenfreizügigkeit,
beobachten: Wird dem Bürger die freie Entscheidung, das freie Ja oder
Nein wirklich zugebilligt? Oder setzt Bundesbern Druckmittel ein, um seinen
Obrigkeitswillen durchzusetzen? Es geht um nichts weniger als um die Demokratie.
Ulrich Schlüer