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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 23.
Juli 2004
Parteinahme
gegen Israel verletzt Neutralität
Exekution
Wem hat die
Mauer, errichtet zwischen Israel und den Palästinenser-Gebieten, je gefallen?
Zweifellos niemandem! Wer hätte den unzählige Tote und Verstümmelte
fordernden Selbstmordattentaten, begangen von Palästinensern an zufällig
betroffenen Passagieren israelischer Linienbusse, je applaudiert? Kein zivilisierter
Mensch! Aber niemand auf der weiten Welt hat hinreichend
wirkungsvolle Massnahmen zur Eindämmung solch perfider Attentate je ernsthaft
erwogen. Zu gefährlich! Israel soll selber sehen, wie es damit fertig
wird!
Israel hat gehandelt. Mit dem Bau der Mauer. Diese gefällt niemandem.
Aber die Zahl der Terrorattentate ging offensichtlich zurück. Israels
Bevölkerung fühlt sich sicherer. Der Internationale Gerichtshof
hat die Mauer soeben als «völkerrechtswidrig» bezeichnet.
Zu den Selbstmordattentaten sagte er nichts Verbindliches. Damit zielt das
Völkerrechts-Urteil aus Den Haag zu kurz. Israel kann, um seine Bevölkerung
vor wahllosen Attentaten zu schützen, auch völkerrechtliche Ansprüche
stellen. Zumal niemand Israel hilft, sich solcher Attentate zu erwehren.
Jetzt will die Uno die Mauer weghaben. Weil es das Völkerrecht so wolle.
Von den Attentaten, vor denen die Mauer einen gewissen Schutz bot, sagt die
Uno nichts. Sie will einfach, dass die Schweiz eine Konferenz veranstaltet,
wo «das Völkerrecht» durchzusetzen sei. Unser Aussenministerium
fühlt sich geehrt. Nur: Mit Vermittlung hat diese Konferenz nichts zu
tun, solange die Uno den völkerrechtlich einwandfrei ausgewiesenen Anspruch
der Israelis auf Sicherheit auch vor Selbstmordattentaten ignoriert. Die Schweiz
bekommt keine Vermittlerrolle. Sie soll vielmehr die Exekution des (lückenhaften!)
Urteils aus Den Haag durchsetzen. Vermittlung würde nur möglich,
wenn beide Kriegsparteien um solche ersuchen würden.
Lässt sich die Schweiz als Werkzeug der Uno in die Rolle der Exekutorin
eines klar einseitigen Beschlusses drängen, hilft sie dem Völkerrecht
nicht. Auch dürfte sie ihre Chancen, je einmal echte Vermittlerin zwischen
den Streitparteien sein zu können, verspielen. Weil sie als Exekutorin
eines
einseitigen Uno-Beschlusses ihre Neutralität verrät. Mag sich unsere
Aussenministerin, weil sie für einmal mittun darf im «Konzert der
Grossen», vom Uno-Auftrag noch so geschmeichelt fühlen: Ihr wird
die Rolle der Wasserträgerin, nicht der Vermittlerin zugemutet.
Ulrich Schlüer