Spalte rechts

Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 23. Juli 2004

Parteinahme gegen Israel verletzt Neutralität
Exekution

Wem hat die Mauer, errichtet zwischen Israel und den Palästinenser-Gebieten, je gefallen? Zweifellos niemandem! Wer hätte den unzählige Tote und Verstümmelte fordernden Selbstmordattentaten, begangen von Palästinensern an zufällig betroffenen Passagieren israelischer Linienbusse, je applaudiert? Kein zivilisierter Mensch! Aber niemand auf der weiten Welt hat hinreichend
wirkungsvolle Massnahmen zur Eindämmung solch perfider Attentate je ernsthaft erwogen. Zu gefährlich! Israel soll selber sehen, wie es damit fertig wird!

Israel hat gehandelt. Mit dem Bau der Mauer. Diese gefällt niemandem. Aber die Zahl der Terrorattentate ging offensichtlich zurück. Israels Bevölkerung fühlt sich sicherer. Der Internationale Gerichtshof hat die Mauer soeben als «völkerrechtswidrig» bezeichnet. Zu den Selbstmordattentaten sagte er nichts Verbindliches. Damit zielt das Völkerrechts-Urteil aus Den Haag zu kurz. Israel kann, um seine Bevölkerung vor wahllosen Attentaten zu schützen, auch völkerrechtliche Ansprüche stellen. Zumal niemand Israel hilft, sich solcher Attentate zu erwehren.

Jetzt will die Uno die Mauer weghaben. Weil es das Völkerrecht so wolle. Von den Attentaten, vor denen die Mauer einen gewissen Schutz bot, sagt die Uno nichts. Sie will einfach, dass die Schweiz eine Konferenz veranstaltet, wo «das Völkerrecht» durchzusetzen sei. Unser Aussenministerium fühlt sich geehrt. Nur: Mit Vermittlung hat diese Konferenz nichts zu tun, solange die Uno den völkerrechtlich einwandfrei ausgewiesenen Anspruch der Israelis auf Sicherheit auch vor Selbstmordattentaten ignoriert. Die Schweiz bekommt keine Vermittlerrolle. Sie soll vielmehr die Exekution des (lückenhaften!)
Urteils aus Den Haag durchsetzen. Vermittlung würde nur möglich, wenn beide Kriegsparteien um solche ersuchen würden.

Lässt sich die Schweiz als Werkzeug der Uno in die Rolle der Exekutorin eines klar einseitigen Beschlusses drängen, hilft sie dem Völkerrecht nicht. Auch dürfte sie ihre Chancen, je einmal echte Vermittlerin zwischen den Streitparteien sein zu können, verspielen. Weil sie als Exekutorin eines
einseitigen Uno-Beschlusses ihre Neutralität verrät. Mag sich unsere Aussenministerin, weil sie für einmal mittun darf im «Konzert der Grossen», vom Uno-Auftrag noch so geschmeichelt fühlen: Ihr wird die Rolle der Wasserträgerin, nicht der Vermittlerin zugemutet.


Ulrich Schlüer


**Weitere Kommentare**