Nr. 16, 23. Juli 2004
Volksabstimmung vom 26. September 2004
Nein zur Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts!
Von Nationalrätin Jasmin Hutter,
Altstätten SG
Bereits zum dritten Mal nach 1983 und 1994 werden
die Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger am 26. September zur erleichterten Einbürgerung von
jungen Ausländern an die Urne gerufen.
Um es
gleich vorwegzunehmen: Die jetzige Vorlage ist eine Mogelpackung. Sie ist
zu bekämpfen.
Worum geht es überhaupt?
Mit zwei Vorlagen soll einerseits die Einbürgerung von ausländischen
Jugendlichen der sogenannten zweiten Generation noch einmal erleichtert werden.
Und Ausländer der sogenannten dritten Generation sollen den Schweizer
Pass bei Geburt geschenkt erhalten - automatisch.
Das Ziel der Befürworter ist klar: Die Zahl der Einbürgerungen in
der Schweiz soll massiv gesteigert werden, damit der Ausländeranteil
in unserem Land (mindestens in den Statistiken) gesenkt werden kann. Dies
ist natürlich nicht mehr und nicht weniger als eine kosmetische Korrektur
- die wirklichen Probleme werden auf diese Weise nicht einmal ansatzweise
gelöst, höchstens vertuscht. Die echten Probleme müssen mit
dem Ausländer- und dem Asylgesetz zu Lösungen führen, aber
sicher nicht über den «Weg des geringsten Widerstandes»,
über den Weg der Verwässerung des Einbürgerungsrechts!
Mogelpackung
Die Definition der «zweiten und dritten Ausländer-Generation»
beinhaltet nichts anderes als eine Mogelpackung! Was versteht der Bund in
Wahrheit mit «zweiter Generation»? Und was bedeutet aus Sicht
des Bundes «dritte Generation»?
Genau hier liegt der springende Punkt. Ich frage Sie, geschätzte Leserinnen
und Leser: Was bedeutet für Sie «zweite Generation»? Ihre
Antwort kenne ich. Sie sagen: «Zur zweiten Generation gehören ausländische
Staatsangehörige, die als Kinder von Ausländern in der Schweiz geboren
und aufgewachsen sind.» Nun sage ich Ihnen, was Bundesrat und Parlament
unter der zweiten Generation verstehen: Zur «zweiten Generation»
zählen diese alle ausländischen Staatsangehörigen, sobald diese
wenigstens fünf Jahre ihrer obligatorischen Schulzeit in der Schweiz
absolviert haben.
Was bedeutet für Sie, geschätzte Leserinnen und Leser, «dritte
Generation»? Sie werden sagen: «Zur dritten Generation gehören
die Enkel von Einwanderern, also Kinder von Eltern, welche bereits in der
Schweiz geboren, hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind.» Als
«dritte Generation» bezeichnen Bundesrat und Parlament aber bereits
jene Kinder, bei denen wenigstens ein Elternteil nur gerade fünf Schuljahre
in der Schweiz absolviert hat. Sie sehen also: Die zweite und die dritte Generation
werden vom Bund völlig neu definiert.
Konsequenzen
Was hat diese Neu-Definition für Konsequenzen? Nehmen wir einmal an,
ein Knabe aus Ex-Jugoslawien kommt mit elf Jahren in die Schweiz und besucht
hier noch fünf Jahre unsere Schule. Mit achtzehn Jahren wird der junge
Mann erleichtert eingebürgert, denn er gilt nach fünf absolvierten
Schuljahren
bereits als zweite Generation. Ein Jahr später verheiraten ihn seine
Eltern mit einer aufgrund familiärer Abmachungen bestimmten jungen Frau
aus seinem Herkunftsland, die zuvor keinen Tag in der Schweiz gelebt hat.
Die beiden gründen folglich in der Schweiz eine Familie. Bald bekommen
sie Kinder,
welche gemäss Definition des Bundes bereits «dritte Generation»
sind. Kinder, die den Schweizer Pass bereits bei Geburt erhalten. Es spielt
keine Rolle, ob die Mutter eine Schweizer Landessprache beherrscht und integriert
ist oder nicht! Der Schweizer Pass wird einfach verschenkt - unabhängig
davon, wie lange der zweite Elternteil schon in der Schweiz lebt. Wollen wir
das? Ich sage ganz klar: Nein!
Nein zu Masseneinbürgerungen!
Ich sage nein zu den zwei Einbürgerungsvorlagen vom 26. September, da
diese viel zu weit gehen und nichts anderes als Masseneinbürgerungen
bewirken. Ich wehre mich gegen die Verscherbelung unseres Schweizer Bürgerrechts!
Während die Schweiz die automatische Einbürgerung von jungen Ausländern
einführen will - etwas, was unserer demokratischen Tradition völlig
widerspricht - hat zum Beispiel Irland sein Bürgerrecht eben erst verschärft.
In einer Volksabstimmung sprachen sich vor wenigen Wochen achtzig Prozent
der Iren dafür aus, die Verfassung zu ändern und die automatische
Erteilung des Bürgerrechts aufzuheben. Es gehe darum, Missbräuchen
einen Riegel zu schieben und sich gegen «Bürgerrechts-Tourismus»
zu wehren, sagten die Iren. Diese Argumentation gilt natürlich auch für
uns. Die anderen europäischen Länder kennen übrigens auch keinen
Automatismus bezüglich Bürgerrechtserteilung.
Frau Metzlers Altlast
Die zwei Einbürgerungsvorlagen sind unter der Federführung von alt
Bundesrätin Ruth Metzler entstanden und stehen unter dem Einfluss des
EU-Rechts: Ruth Metzler wollte damit den Weg zum Beitritt der Schweiz zur
«Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention» ebnen.
Damit ist klar: Diese Vorlagen entsprechen in keiner Art und Weise unserem
schweizerischen demokratischen System. Ich bin durchaus dafür, dass Ausländer,
deren Eltern in die Schweiz gekommen sind, die hier aufgewachsen und zur Schule
gegangen sind, eine erleichterte Einbürgerung erfahren sollen
- wenn sie dies wollen. Aber als Bürgerin meines Landes, das mir sehr
viel bedeutet, möchte ich noch bestimmen können, wer ebenfalls Schweizer
Bürger werden soll. Das Bürgerrecht einfach verschenken? Nein! Dazu
ist mir meine Heimat zuviel wert.
Darum ist für mich ein doppeltes Nein zu den beiden Vorlagen zur erleichterten
bzw. automatischen Einbürgerung klar. Und ich hoffe, für Sie auch.
Jasmin Hutter, Nationalrätin