Nr. 16, 23. Juli 2004

Volksabstimmung vom 26. September 2004
Nein zur Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts!
Von Nationalrätin Jasmin Hutter, Altstätten SG

Bereits zum dritten Mal nach 1983 und 1994 werden die Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger am 26. September zur erleichterten Einbürgerung von jungen Ausländern an die Urne gerufen.

Um es gleich vorwegzunehmen: Die jetzige Vorlage ist eine Mogelpackung. Sie ist zu bekämpfen.

Worum geht es überhaupt?
Mit zwei Vorlagen soll einerseits die Einbürgerung von ausländischen Jugendlichen der sogenannten zweiten Generation noch einmal erleichtert werden. Und Ausländer der sogenannten dritten Generation sollen den Schweizer Pass bei Geburt geschenkt erhalten - automatisch.

Das Ziel der Befürworter ist klar: Die Zahl der Einbürgerungen in der Schweiz soll massiv gesteigert werden, damit der Ausländeranteil in unserem Land (mindestens in den Statistiken) gesenkt werden kann. Dies ist natürlich nicht mehr und nicht weniger als eine kosmetische Korrektur - die wirklichen Probleme werden auf diese Weise nicht einmal ansatzweise gelöst, höchstens vertuscht. Die echten Probleme müssen mit dem Ausländer- und dem Asylgesetz zu Lösungen führen, aber sicher nicht über den «Weg des geringsten Widerstandes», über den Weg der Verwässerung des Einbürgerungsrechts!

Mogelpackung
Die Definition der «zweiten und dritten Ausländer-Generation» beinhaltet nichts anderes als eine Mogelpackung! Was versteht der Bund in Wahrheit mit «zweiter Generation»? Und was bedeutet aus Sicht des Bundes «dritte Generation»?

Genau hier liegt der springende Punkt. Ich frage Sie, geschätzte Leserinnen und Leser: Was bedeutet für Sie «zweite Generation»? Ihre Antwort kenne ich. Sie sagen: «Zur zweiten Generation gehören ausländische Staatsangehörige, die als Kinder von Ausländern in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind.» Nun sage ich Ihnen, was Bundesrat und Parlament unter der zweiten Generation verstehen: Zur «zweiten Generation» zählen diese alle ausländischen Staatsangehörigen, sobald diese wenigstens fünf Jahre ihrer obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben.

Was bedeutet für Sie, geschätzte Leserinnen und Leser, «dritte Generation»? Sie werden sagen: «Zur dritten Generation gehören die Enkel von Einwanderern, also Kinder von Eltern, welche bereits in der Schweiz geboren, hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind.» Als «dritte Generation» bezeichnen Bundesrat und Parlament aber bereits jene Kinder, bei denen wenigstens ein Elternteil nur gerade fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat. Sie sehen also: Die zweite und die dritte Generation werden vom Bund völlig neu definiert.

Konsequenzen
Was hat diese Neu-Definition für Konsequenzen? Nehmen wir einmal an, ein Knabe aus Ex-Jugoslawien kommt mit elf Jahren in die Schweiz und besucht hier noch fünf Jahre unsere Schule. Mit achtzehn Jahren wird der junge Mann erleichtert eingebürgert, denn er gilt nach fünf absolvierten Schuljahren
bereits als zweite Generation. Ein Jahr später verheiraten ihn seine Eltern mit einer aufgrund familiärer Abmachungen bestimmten jungen Frau aus seinem Herkunftsland, die zuvor keinen Tag in der Schweiz gelebt hat. Die beiden gründen folglich in der Schweiz eine Familie. Bald bekommen sie Kinder,
welche gemäss Definition des Bundes bereits «dritte Generation» sind. Kinder, die den Schweizer Pass bereits bei Geburt erhalten. Es spielt keine Rolle, ob die Mutter eine Schweizer Landessprache beherrscht und integriert ist oder nicht! Der Schweizer Pass wird einfach verschenkt - unabhängig
davon, wie lange der zweite Elternteil schon in der Schweiz lebt. Wollen wir das? Ich sage ganz klar: Nein!

Nein zu Masseneinbürgerungen!
Ich sage nein zu den zwei Einbürgerungsvorlagen vom 26. September, da diese viel zu weit gehen und nichts anderes als Masseneinbürgerungen bewirken. Ich wehre mich gegen die Verscherbelung unseres Schweizer Bürgerrechts!

Während die Schweiz die automatische Einbürgerung von jungen Ausländern einführen will - etwas, was unserer demokratischen Tradition völlig widerspricht - hat zum Beispiel Irland sein Bürgerrecht eben erst verschärft. In einer Volksabstimmung sprachen sich vor wenigen Wochen achtzig Prozent der Iren dafür aus, die Verfassung zu ändern und die automatische Erteilung des Bürgerrechts aufzuheben. Es gehe darum, Missbräuchen einen Riegel zu schieben und sich gegen «Bürgerrechts-Tourismus» zu wehren, sagten die Iren. Diese Argumentation gilt natürlich auch für uns. Die anderen europäischen Länder kennen übrigens auch keinen Automatismus bezüglich Bürgerrechtserteilung.

Frau Metzlers Altlast
Die zwei Einbürgerungsvorlagen sind unter der Federführung von alt Bundesrätin Ruth Metzler entstanden und stehen unter dem Einfluss des EU-Rechts: Ruth Metzler wollte damit den Weg zum Beitritt der Schweiz zur «Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention» ebnen. Damit ist klar: Diese Vorlagen entsprechen in keiner Art und Weise unserem schweizerischen demokratischen System. Ich bin durchaus dafür, dass Ausländer, deren Eltern in die Schweiz gekommen sind, die hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, eine erleichterte Einbürgerung erfahren sollen
- wenn sie dies wollen. Aber als Bürgerin meines Landes, das mir sehr viel bedeutet, möchte ich noch bestimmen können, wer ebenfalls Schweizer Bürger werden soll. Das Bürgerrecht einfach verschenken? Nein! Dazu ist mir meine Heimat zuviel wert.

Darum ist für mich ein doppeltes Nein zu den beiden Vorlagen zur erleichterten bzw. automatischen Einbürgerung klar. Und ich hoffe, für Sie auch.



Jasmin Hutter, Nationalrätin