Nr. 16, 20. Juni 2003

Krawallschäden in Lausanne und Genf
Bundesrat weicht aus

Zwar bedauert der Bundesrat die im Zusammenhang mit Anti-G8-Aktivitäten
Tatsache gewordenen schweren Zerstörungen und Plünderungen durch Chaoten in
Genf und Lausanne.

Gleichzeitig weicht der Bundesrat allen Fragen nach der Haftung für die
eingetretenen Schäden beharrlich aus. So in der nationalrätlichen
Fragestunde vom 10. Juni 2003, als sich Nationalrat Schlüer nach der
Bereitschaft des Bundesrats erkundigte, sich für eine volle Entschädigung
der Krawall-Opfer einzusetzen, was natürlich auch eine Antwort auf die Frage
bedinge, wer für Entschädigungszahlungen zuständig sei.
Frau Bundesrätin Calmy-Rey zeigte sich in ihrer Antwort zwar schockiert ob
der eingetretenen Millionenschäden. Der Bund sei allerdings für die
Übernahme dieser Schäden nicht zuständig, wolle sich aber für ein
«konstruktives Gespräch» zur Lösung der bestehenden Probleme einsetzen.
Darauf wurde die Vorsteherin des Departements für auswärtige Angelegenheiten
mit folgender Zusatzfrage konfrontiert: «Ist der Bundesrat bereit, hier und
jetzt zu erklären, dass keiner, der in Genf oder Lausanne geschädigt worden
ist, den Schaden allein und selber tragen muss.»
Der Bundesrat, wich Calmy-Rey der Frage aus, betrachte sich nicht als
unmittelbar haftbar für die Schäden, er werde aber «vernünftige, Bund und
Kantone zufriedenstellende Lösungen» im Rahmen der geltenden Gesetze prüfen.
Eigentlich zielte die Frage ab auf die «Zufriedenstellung» von Geschädigten,
nicht von Kantonen und Bund. Schliesslich hat der Bundesrat den
französischen Gipfel unmittelbar an der Grenze zu unserem Land begrüsst. Und
nie war er bereit, Veranstalter von Demonstrationen gegen diesen Gipfel
haftbar zu machen für Schäden, die im Gefolge ihrer Manifestationen
eintreten. Am Schluss wird wohl das meiste an den Geschädigten
hängenbleiben.