Nr. 16, 20. Juni 2003
Krawallschäden
in Lausanne und Genf
Bundesrat weicht aus
Zwar bedauert der Bundesrat
die im Zusammenhang mit Anti-G8-Aktivitäten
Tatsache gewordenen schweren Zerstörungen und Plünderungen durch
Chaoten in
Genf und Lausanne.
Gleichzeitig weicht der
Bundesrat allen Fragen nach der Haftung für die
eingetretenen Schäden beharrlich aus. So in der nationalrätlichen
Fragestunde vom 10. Juni 2003, als sich Nationalrat Schlüer nach der
Bereitschaft des Bundesrats erkundigte, sich für eine volle Entschädigung
der Krawall-Opfer einzusetzen, was natürlich auch eine Antwort auf die
Frage
bedinge, wer für Entschädigungszahlungen zuständig sei.
Frau Bundesrätin Calmy-Rey zeigte sich in ihrer Antwort zwar schockiert
ob
der eingetretenen Millionenschäden. Der Bund sei allerdings für
die
Übernahme dieser Schäden nicht zuständig, wolle sich aber für
ein
«konstruktives Gespräch» zur Lösung der bestehenden
Probleme einsetzen.
Darauf wurde die Vorsteherin des Departements für auswärtige Angelegenheiten
mit folgender Zusatzfrage konfrontiert: «Ist der Bundesrat bereit, hier
und
jetzt zu erklären, dass keiner, der in Genf oder Lausanne geschädigt
worden
ist, den Schaden allein und selber tragen muss.»
Der Bundesrat, wich Calmy-Rey der Frage aus, betrachte sich nicht als
unmittelbar haftbar für die Schäden, er werde aber «vernünftige,
Bund und
Kantone zufriedenstellende Lösungen» im Rahmen der geltenden Gesetze
prüfen.
Eigentlich zielte die Frage ab auf die «Zufriedenstellung» von
Geschädigten,
nicht von Kantonen und Bund. Schliesslich hat der Bundesrat den
französischen Gipfel unmittelbar an der Grenze zu unserem Land begrüsst.
Und
nie war er bereit, Veranstalter von Demonstrationen gegen diesen Gipfel
haftbar zu machen für Schäden, die im Gefolge ihrer Manifestationen
eintreten. Am Schluss wird wohl das meiste an den Geschädigten
hängenbleiben.