Nr. 16, 28. Juni 2002
Skandalöse Vorgänge
beim Verteilen der Holocaust-Gelder
Amerika wo bleibt dein Rechtsstaat?
Von Nationalrat Luzi Stamm, Baden
Was sich vor zwei Wochen der amerikanische Richter Edward Korman geleistet hat, ist ein Trauerspiel erster Güte. Korman ist jener Bundes-Distrikts-Richter aus New York, der den Bankenvergleich in Sachen «Schweiz Zweiter Weltkrieg» abgewickelt hatte, bei dem die Schweizer Banken «freiwillig» 1,25 Milliarden Dollar bezahlten.
Erst nach Abschluss dieses Vergleichs veröffentlichte die Volcker-Kommission die Ergebnisse ihrer Suche nach nachrichtenlosen Konten. Trotz riesigem Aufwand wurde bei den Schweizer Banken fast nichts gefunden. Man halte sich die Zahlen vor Augen:
Ab 1996 war behauptet worden, Schweizer Banken hätten von jüdischen Nazi-Opfern sieben Milliarden Dollar (also rund zehn Milliarden Franken) «gestohlen». Schon nur die erste Klage von Rechtsanwalt Ed Fagan lautete auf 20 Milliarden Dollar (also auf rund 30 Milliarden Franken). Die Volcker-Kommission fand nicht einmal einen Tausendstel davon; so wenig, dass es Paul Volcker an seiner damaligen Präsentation am 6. Dezember 1999 nicht wagte, Zahlen zu nennen. Wer den umfangreichen Volcker- Bericht las, fand lediglich auf Seite 75 einigermassen brauchbare Angaben. Dort standen die zwei Zahlen, nämlich Fr. 1 172 430 und Fr. 2 846 137, bei denen es sich um Geld von jüdischen Holocaust- Opfern handeln könnte. Das wären also 200mal weniger, als nur schon die absurd aufwendige Suche bei den Banken gekostet hatte (fast eine Milliarde Franken).
Vorwürfe
nicht erhärtet
Gefunden wurde geradezu sensationell wenig, wenn man zum Beispiel bedenkt,
welch grosse Summen heutzutage an vergessenen Pensionskassengeldern bei den
Pensionskassen liegen. Auch bei den angeblichen «Skandalfällen»,
die ab 1996 zu den bekannt negativen Schlagzeilen für die Schweiz geführt
hatten, konnten die Vorwürfe gegenüber den Banken nicht erhärtet
werden (vom Fall Gizella Wisshaus bis zum Fall Greta Beer).
Was aber machte die Volcker-Kommission, als sie fast keine Konten aus der Zeit vor Kriegsende fand? Sie zählte kurzerhand auch jene Konten mit, die nach dem Krieg «geschlossen» wurden, bei denen also das Geld abgehoben worden war (die dazugehörigen Akten hatten die Banken gesetzeskonform zehn Jahre lang aufzubewahren). Wurde also vor oder während des Krieges ein Konto eröffnet und das Geld nach Kriegsende wieder abgehoben, so wurde dies wenn in den Bankarchiven der damalige Geld- Bezüger nicht mehr ersichtlich ist als Fall eingestuft, bei dem ein jüdisches Nazi-Opfer durch einen Unbekannten betrogen worden sein könnte. Auf diese Weise konnte Volcker wenigstens behaupten, man habe über 50 Millionen Franken von möglichen Nazi-Opfern gefunden (was immer noch mehr als 100mal weniger ist, als Leute wie Edgar Bronfman behauptet hatten).
Betrugsfälle
konstruiert
Die Empfänger der 1,25 Milliarden Dollar aus dem Bankenvergleich sagten,
das Geld komme Nazi- Opfern zugute. Abgesehen vom Skandal, dass sie trotz
der Gefahr des Wegsterbens der betagten Opfer bis heute, also nunmehr seit
einigen Jahren, noch nichts verteilt haben, stehen sie heute vor einem leicht
voraussehbaren Problem: Wo wollen sie die vielen Opfer finden, die angeblich
von den Schweizer Banken um ihr Geld gebracht worden sind? Und was unternimmt
in dieser Lage Richter Korman? Er hat den Mitgliedern des Schiedsgerichts,
welches für die Verteilung von 800 Millionen dieser 1,25 Milliarden Dollar
an eventuelle Holocaust-Opfer zuständig ist, folgende Anweisung gegeben:
Man müsse «künftig davon ausgehen, dass das Geld auf (nach
Kriegsende) geschlossenen Konten nicht den rechtmässigen Inhabern ausbezahlt,
sondern an die Nazis überwiesen oder von den Banken eingesteckt wurde»
(vgl. «Weltwoche» Nr. 24-02). Diese Haltung vertritt Korman zusammen
mit dem Washingtoner Anwalt Michael Bradfield, den er zum «Special Master»
ernannt hat, um die Verteilung zu überwachen.
Wenn also zum Beispiel ein jüdischer Flüchtling nach dem Krieg in die USA auswanderte, und vorher in der Schweiz noch sein Bankkonto leerte, konstruieren Richter Korman und sein Helfer Bradfield daraus ein betrügerisches Verhalten der Banken, weil heute keine Dokumente beweisen, wer das Geld entgegengenommen hat, da die Aufbewahrungspflicht für Akten nach der Auflösung eines Kontos zehn Jahre beträgt. Aus Normalfällen werden somit Betrugsfälle konstruiert und den Banken angelastet. Offensichtlich kann es Korman einfach nicht vertragen, dass sich die Schweizer Banken generell korrekt verhalten haben und dass die von ihm vorgeschlagenen 1,25 Milliarden Dollar jenseits von Gut und Böse waren. Die Behauptung, nachdem praktisch nichts gefunden wurde, sei einfach «davon auszugehen», dass die Banken das Geld «an die Nazis überwiesen oder eingesteckt haben», ist eine skandalöse Verzerrung, ausgesprochen von einem Richter, der damit die elementarsten Grundregeln der Justiz mit Füssen tritt.
Bergier-Bericht
als Grundlage
Man stelle sich vor, man wäre in den USA einem Gericht ausgeliefert,
in dem ein Mann vom Schlage eines Edward Korman das Sagen hätte. Dass
ein Richter aus den Vereinigten Staaten einen solch traurigen Unsinn vertreten
kann, muss zu denken geben. «United States with liberty and justice
for all?» Gerechtigkeit für alle? Mit solchen Richtern? Amerika
wo bleibt dein Rechtsstaat?
Es verbleibt die Feststellung, dass sich Richter Korman bei seinen jetzigen Anschuldigungen auf den Bergier-Bericht beruft, den er in höchsten Tönen lobt.
Der Bergier-Bericht mit seinen unhaltbaren Vorwürfen an die Adresse der Schweiz dient mit anderen Worten dazu, zusätzliche Vorwürfe und daraus abgeleitete Forderungen zu begründen. Man kann sich leicht ausmalen, in welchem Ausmass der Appetit solcher Forderer nach noch mehr Geld angestachelt würde, wenn das Schweizervolk am 22. September auch noch die Solidaritäts-Stiftung gutheissen würde.
Luzi Stamm