Bürgerlich-konservative Zeitung für
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Spalte rechts

Kapitulations-Vertrag

Spalte rechts vom 26. Juni 1998 (Ausgabe Nr. 15)

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Kein Zweifel: Der Bundesrat will die bilateralen Verhandlungen mit der EU jetzt um jeden Preis und so rasch als möglich zu Ende bringen. Mürbe geworden im unendlich scheinenden Hin und Her zwischen euphorisch immer wieder beschworenem «unmittelbar bevorstehendem Durchbruch» und postwendend einzusteckender Rückschlags-Ohrfeige aus Brüssel, ist Bern jetzt offensichtlich zu allem bereit. Oder ist es etwas anderes als Kapitulation, wenn der Bundesrat der Schweiz jetzt plötzlich zumuten will, allen Kurzaufenthaltern aus EU-Ländern die volle Arbeitslosenunterstützung für sage und schreibe 520 Tage schon dann zu bezahlen, wenn diese Kurzaufenthalter nur gerade drei Tage – drei Tage! – in der Schweiz gearbeitet haben?!

Notabene: Kaum ein EU-Land zahlt seinen Arbeitslosen während 520 Tagen Arbeitslosenunterstützung. Also wäre jeder der bekanntlich sehr zahlreichen EU-Arbeitslosen, der nicht zumindest versuchen würde, sich seine Arbeitslosigkeit von der Schweiz bezahlen zu lassen, ganz einfach dumm! Er müsste hier dafür ja nur gerade drei Tage arbeiten.

Schlicht unabschätzbar ist, was uns dieses Zugeständnis des Bundesrats kosten wird. Uns als Steuerzahler, die Schweizer Wirtschaft in ihrem internationalen Konkurrenzkampf, unsere Sozialwerk-Kassen angesichts ihrer ohnehin bereits notorischen Schwindsucht. Aber nicht übertrieben ist die Behauptung, dass die bundesrätliche Kapitulation vor der EU, so sie vom Souverän akzeptiert würde, unserem Land zumindest eine, wenn nicht die Hauptlast für die Arbeitslosigkeit im gesamten Europa aufbürden wird.

Dieses Zugeständnis, sagt der Bundesrat, sei unausweichlich, damit die Transitgebühr von 325 Franken für Vierzigtönner gerettet werden könne. Derweil bereitet sich Deutschland – mit Italien und Holland im Rücken – vor, sein ganzes politisches Gewicht dafür einzusetzen, diese Gebühr noch auf 240 Franken zu drücken. Kein Zweifel, der geradezu blindlings nach Brüssel drängende Bundesrat wird auch in der Transitfrage zumindest teilweise kapitulieren müssen.

Der Bundesrat aber tröstet: Es sei bezüglich Arbeitslosen-Klausel doch gelungen, eine Übergangsfrist (während welcher 150 Tage Arbeitsleistung zur Erlangung der Unterstützungsberechtigung bei Arbeitslosigkeit erforderlich sind) von sieben Jahren auszuhandeln. Was hilft denn diese Übergangsregelung? Sie hilft höchstens den Bundesräten, die für die Kapitulation vor Brüssel verantwortlich sind: Dank der Übergangsfrist erhalten sie Gewissheit, dass sie dann, wenn alle Auswirkungen der von ihnen eingegangenen Kapitulation mit voller Härte über unser Land hereinbrechen, ihr Handeln nicht mehr persönlich vor dem Souverän zu verantworten haben. Dank der Übergangsfrist sind dann längst ihre Nachfolger im Amt.

Ulrich Schlüer


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