Spalte rechts

Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 30. Mai 2008

Menschenrechts-Gerichtshof schützt Gewalttäter gegen die Schweiz
Verurteilt

Die Internationale der Paragraphen-Erfinder hat wieder einmal zugeschlagen: Die Schweiz wurde verurteilt. Ursache ist ein Türke, der 1986 als Fünfjähriger in unser Land kam. Mit dreizehn Jahren wurde er kriminell. Notorisch. Raub, Körperverletzung, Vermögensdelikte, schwere Strassenverkehrsdelikte (alles mehrfach begangen) «zieren» seinen Lebenslauf. Er wurde mit Glacéhandschuhen angefasst: Nur dreizehneinhalb Monate Gefängnis. Neun Monate musste er absitzen, dann bedingt entlassen. Aber aus der Schweiz ausgewiesen. Unbefristet. Der Türke rekurrierte ans Bundesgericht. Dieses bestätigte die Ausweisung. Ein halbes Jahr später war der Gewalttäter bereits wieder hier. Illegal.

Inzwischen hatte er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mobilisiert. Dieser hat die Schweiz jetzt verurteilt: Mit der Ausweisung des mehrfach kriminellen Gewalttäters habe die Schweiz dessen «Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens» verletzt, schwadronieren die Europa-Richter. Und fügen in der Begründung noch an, die vom Türken begangenen Delikte seien «nur von relativer Schwere». Mit andern Worten: Hätte er wenigstens noch zwei oder drei junge Schweizerinnen erstochen, dann hätten die Europa-Juristen die Ausweisung des Gewalttäters vielleicht gar geschluckt. Die Schweiz muss dem Kriminellen jetzt fast achttausend Euro Entschädigung bezahlen. Und ihm ein «Besuchsrecht» bei Angehörigen in der Schweiz einräumen. Der Türke ist, wohlgemerkt, nicht eingebürgert. Trotzdem hätten Europa-Juristen der Schweiz dessen Ausweisung – aus «völkerrechtlichen Erwägungen» – verbieten wollen. Und die Bundesrätin, welche sich die Bodigung der SVP-Initiative «für demokratische Einbürgerungen» zum höchsten all ihrer Ziele auserkoren hat, säuselt weiter durch die Lande, wonach alles sog. Völkerrecht (bestehend aus ausschliesslich von Funktionären, keineswegs von Völkern erfundenen Paragraphen) allein zum Wohle der Schweiz auf unser Land einwirke.

Inzwischen wurde zu Zürich erneut ein junger Türke erstochen. Von – wie man las – einem 46jährigen «Schweizer». Dieser «Schweizer» ist allerdings eingebürgerter Dominikaner. Ausweisen kann man ihn nicht mehr. Die Ausweisung von Eingebürgerten verbietet das Völkerrecht. Dass wir – aufgrund behaupteten Völkerrechts – jetzt aber auch noch nicht eingebürgerte Gewalttäter hier zu dulden hätten – das bringt das Fass zum Überlaufen.

Die Antwort ist klar: Ja zur Initiative «für demokratische Einbürgerungen»! Damit der Schweiz erspart wird, zum völkerrechtlich dekretierten Sammelbecken für Gewalttäter aus aller Welt zu werden.

Ulrich Schlüer

**Weitere Kommentare**