Nr. 15, 30. Mai 2008

Ihr sagt Pöbelherrschaft – Wir nennen es direkte Demokratie
Aus der Einbürgerungspraxis

Von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

Die Initiative «Für demokratische Einbürgerungen» verletze die Menschenwürde, leiste Willkürentscheiden Vorschub, sei diskriminierend, sei ausländerfeindlich, sei … Eine wuchtige Negativkampagne von Verwaltung, Regierung und staatsnaher Presse vernebelt die Realität.

Hohe und hohle Worte kaschieren die herrschenden Missstände, den Einbürgerungsdruck und die Verfahrensverunsicherung. Dabei liefern nur schon die vergangenen Wochen gleich mehrere Beispiele folgenschwerer Fehleinbürgerungen. «Schweizer gesteht Tötung eines Neunzehnjährigen im Kanton Thurgau» desinformierten uns etwa die Medien kürzlich über die brutale Bluttat von Kümmertshausen. In den Pressemeldungen kam das Wort «Schweizer» auffällig oft vor, beschwörend und anklagend wurde uns der mordende Landsmann vorgehalten. Später erst und nebenbei notierten wenige Blätter, dass dieser angebliche Schweizer hochdeutsch sprach. Ja, auch bei diesem «Schweizer» handelte es sich in Wahrheit um einen Eingebürgerten.

Kaltblutiger Doppelmord

Seit dem Politentscheid des Bundesgerichts von 2003 nehmen solche Fehleinbürgerungen zu: Am vergangenen 3. Mai wurde in Wil ein 52jähriger Mann und sein neunzehnjähriger Sohn auf offener Strasse erschossen. Offensichtlich handelte es sich um eine Abrechnung im Clanmilieu. Der mutmassliche Täter wie auch die Opfer stammen aus dem Kosovo. Der Todesschütze Shtjefan B. stand im Dorf Gondiswil (BE) kurz vor der Einbürgerung. Laut Auskunft des Gemeindeschreibers von Gondiswil wäre der Blutracheschütze in einem oder zwei Monaten eingebürgert worden, hätte er nicht diesen kaltblütigen Doppelmord begangen. In Gondiswil fragte man sich zwar, wie der Bewerber mit einem Dachdeckerlohn seine siebenköpfige Familie durchbrachte. Offenbar nahm man auch mit Erstaunen zur Kenntnis, dass es sich die beiden Töchter leisten konnten, Lehrstellenangebote auszuschlagen. Irritiert verzeichnete man zudem, dass die Ehefrau kaum Deutsch sprach und im Dorf Kontakte zu Schweizern mied. Laut Aussagen des Gemeindepräsidenten Hans Krähenbühl gibt es aber Richtlinien des Kantons, die verlangen, dass eine Einbürgerung auch vorgenommen werden muss, wenn die Frau des Gesuchstellers nicht Deutsch spricht (obschon dies auf eine autoritäre Familienstruktur hinweist, die sich nicht mir unseren westlichen Werten verträgt). Die drei erwachsenen Kinder von Shtjefan B. sind bereits eingebürgert und auch der mutmassliche Mörder wäre trotz einer Vorstrafe aus dem Jahr 2004 Schweizer Bürger geworden.

Weshalb? Ganz offensichtlich weckte ja der Lebensstil von Shtjefan B. – berechtigtes! – Misstrauen, wie die Wortmeldungen aus Gondiswil belegen. Aber des Bürgers Meinung zählt seit den Bundesgerichtsurteilen von 2003 nicht mehr; Verwaltungsentscheide und juristische Automatismen sind an die Stelle der lebensnahen Vernunft von Herr und Frau Schweizer getreten.

«Zerstörerische» Einbürgerungspraxis

Die bundesgerichtliche Machtanmassung durch die Richtersprüche vom Sommer 2003 hat in den Gemeinden grosse Verfahrensverunsicherung ausgelöst. Wird ein Gesuch abgelehnt, setzt dies eine ganze juristische Maschinerie in Gang; der Druck auf die Gemeinden ist enorm. Der erfahrene Gemeindepräsident Werner Ehrbar aus der Gemeinde Mühlstein (Namen von der Redaktion geändert, weil er als Mitglied der FDP ungenannt bleiben möchte – Pellis Drohung gegen «Meuterer» zeitigt Wirkung) sagt klar und deutlich: «Die herrschende Regelung führt zur Zerstörung der intakten Gemeindeversammlungen und zum Untergang der direkten Demokratie!» Seit dreissig Jahren leitet er Gemeindeversammlungen. Die neue Einbürgerungspraxis nennt er «zerstörerisch». Er habe jeden Kandidaten bislang eingehend auf Herz und Nieren geprüft und schwierige Fälle eindringlich gemahnt, ihr Gesuch zurückzuziehen. So habe er nur gut integrierte Kandidaten vor die Versammlung gebracht, welche von einer kritischen, aber fairen Gemeindeversammlung stets akzeptiert worden seien. Nun stehe er wegen des drohenden Rechtsmittels unter juristischem Druck, auch fragwürdige Einbürgerungskandidaten vorzuschlagen.

Vom Richter kassiert

Die Gemeinde kann theoretisch noch ablehnend entscheiden, muss aber ihre für den Entscheid ausschlaggebende Motivation vom Richter überprüfen lassen. Nur: «In einer Gemeinde wie Mühlstein wird sich niemand öffentlich gegen einen Kandidaten aussprechen wollen.» Damit ist der ablehnende Entscheid so gut wie vom Richter kassiert und der betreffende Kandidat direkt eingebürgert. «Ein solcher Kandidat wird also Mühlsteiner Bürger, obwohl die Bürger von Mühlstein ihn gar nicht wollten. Das fördert nicht gerade den Zusammenhalt unseres Landes.» Es sei auch zu beachten, dass Einbürgerungen für viele Bürger ein zentrales Element der Gemeindeversammlung bilden. «Gibt es Einbürgerungen zu besprechen, so haben wir regelmässig fast doppelt so viele Bürger an der Versammlung. Sie wollen mitbestimmen, wer neu in die Gemeinschaft aufgenommen werden soll.» Gemeindepräsident Ehrbar hat seit 2003 Glück gehabt. Noch nie wollte ein Kandidat die Einbürgerung erzwingen. Ihm graut aber vor dem Tage, da ihm ein unangepasster Gesuchsteller mit dem Richter droht. Wie soll er den Bürgerinnen und Bürgern klarmachen, weshalb er den Kandidaten eigentlich ablehnen möchte? «Ich befürchte Ehrverletzungsklagen und Klagen wegen Amtsgeheimnisverletzung.» Gemeindepräsident Ehrbar stellt fest, dass viele Einbürgerungskandidaten sich offensichtlich vor der Justiz in ihrem eigenen Lande in Sicherheit bringen wollen. In den Akten erscheinen solche Beweggründe nicht. Gerade in kleineren Gemeinden aber sind diese Dinge bekannt und so können Fehleinbürgerungen vermieden werden, solange nicht ein Richter nur auf Grund der Akten entscheidet.

Wer die seit 2003 geltende Einbürgerungspraxis kennt, weiss: Sie fördert Fehleinbürgerungen und ein Klima der Verfahrensverunsicherung; letzteres greift die Volksrechte im Kern an. Den Versuchen zur schleichenden Abschaffung der direkten Demokratie durch Amtsstubenpotentaten wird aber mit jeder Ja-Stimme zur Einbürgerungsinitiative eine Absage erteilt. Noch können wir abstimmen gehen, ohne begründen zu müssen – nutzen wir diese Chance!

Hermann Lei