Nr. 15, 30. Mai 2008
Wenn der Schulvogt zuschlägt…
4000 Franken Busse
Von Chefredaktor Ulrich Schlüer
Der Kanton Schwyz führt die HarmoS-Prinzipien etappenweise ein. Zunächst senkte er das Schuleintrittsalter auf fünf Jahre. Mit dem (vorgesehenen) Beitritt zu HarmoS gilt Schulpflicht dann für Vierjährige.
Familie Edgar Holdener wohnt in Unteriberg. Das älteste ihrer drei Kinder, ein Knabe, wurde letztes Jahr schulpflichtig. Die Eltern erachteten ihren Buben noch nicht als schulreif. Sie stellten ein Gesuch um Rückstellung um ein Jahr. Dabei zeigte sich: Weitere fünf Familien aus Unteriberg stellten, unterschiedlich begründet, gleiche Rückstellungsgesuche.
Wer entscheidet: Eltern oder Behörden?
Der Schulrat lehnte alle sechs Gesuche ab: Nach neuem Gesetz gelte die Schulpflicht mit fünf generell. Nur «triftige Gründe», z.B. eine schwere Behinderung, würden eine Ausnahme erlauben. Der Rekurs an den Regierungsrat löste die gleiche Antwort aus: Das neue Gesetz gelte generell. Der Schulrat drohte den Eltern darauf mit saftigen Bussen, wenn sie sich dem Behörden-Entscheid nicht fügen würden. Die Bussen könnten bis zu fünfzigtausend Franken betragen.
Die andern fünf Eltern gaben darauf klein bei. Herr und Frau Holdener beharrten indessen auf ihrer elterlichen Beurteilung der Schulreife ihres Buben. Edgar Holdener konsultierte einen Anwalt. Dieser stellte zunächst richtig: Die Bussen-Kompetenz des Schulrats ist begrenzt auf fünftausend Franken.
Familie Holdener beugte sich nicht – weil die Eltern ihren Buben kannten. Dieser blieb also noch ein Jahr in elterlicher Obhut. Frau Holdener ist nicht berufstätig, widmet sich also ganztags ihren inzwischen drei Kindern. Die Busse traf ein: Viertausend Franken. Familie Holdener verzichtete auf Weiterzug – aus Kostengründen, aber auch im Blick auf die dafür aufzuwendende Zeit. Sie bezahlte die Busse.
Drohpotential
Diese viertausend Franken Busse geben seither zu reden. Behörden erwähnen sie im abschreckenden Sinn: Zumindest weniger Bemittelte werden vom hohen Betrag zweifellos eingeschüchtert, dem Amt gefügig gemacht.
Seit der Bussenverfügung ist fast ein Jahr vergangen. Familie Holdener ist, so wie sich ihr Ältester seit Sommer 2007 entwickelt hat, zutiefst überzeugt: Der die hohe Busse auslösende Entscheid geschah zum Wohl ihres Kindes. Sie sind sicher, ihre elterliche Verantwortung richtig wahrgenommen zu haben – auch wenn sie dafür viertausend Franken bluten mussten.
Einzelne Kinder jener Eltern, die angesichts der Buss-Androhung vor Jahresfrist ihren Widerstand gegen die nach ihrer Meinung zu früh erfolgende Einschulung ihrer Kinder aufgegeben hatten, sind heute weniger glücklich. Ihre Kinder kämpfen mit Schwierigkeiten. Im HarmoS-Konzept wird zwar versprochen, dass Kleinkindern, welche Schwierigkeiten bei der frühen Einschulung bekunden, spezielle heilpädagogische Hilfe zuteil würde. Für die Kinder von Unteriberg wurden indes keine Heilpädagogen aufgeboten.
Fazit
Der Entscheid von Familie Holdener, ihren ältesten Buben erst im August 2008 einschulen («Einschulung» bezieht sich heute noch auf den Kindergarten, mit dem HarmoS-Beitritt dann auf die neue «Basis-Stufe» mit schulischem Charakter) zu lassen, hat den Staat – mit Ausnahme der von der Verwaltung selbst veranlassten Umtriebe – keinen Franken gekostet. Holdeners Ältester geht einfach ein Jahr später zur Schule. Die saftige Busse diente einzig dazu, einer eigenständigen, für ihre Kinder nach bestem Wissen und Gewissen sorgenden Familie zu demonstrieren, dass die hohen Herren der Obrigkeit nicht mit sich spassen lassen: Widerrede von Untertanen wird nicht geduldet.
Besser-Wisser mit Machtmitteln zerstören die Volksschul-Demokratie.