Nr. 15, 16. Juni 2006

Wie lange noch?
Schwere Missbräuche: Tag für Tag

Eine "Schweizerzeit"-Dokumentation

Seit Jahrzehnten empört sich die Öffentlichkeit angesichts immer dreisteren Missbrauchs von Asylrecht und Sozialwerken. Auch deshalb, weil die Behörden immer machtlos, ja ohnmächtig schienen. Das änderte sich mit dem Amtsantritt Bundesrat Blochers als Justizminister vor gut zwei Jahren. Am 24. September 2006 kann die Stimmbürgerschaft der Weichenstellung definitiven Charakter geben. Die "Schweizerzeit" dokumentiert an Beispielen, was sich ändern wird.

Illegaler Aufenthalt - kriminelle Taten

Polizeimeldung aus dem Kanton Luzern: Am 6. Juni 2006 führte die Luzerner Kantonspolizei in der Asylunterkunft von Schötz/LU eine Razzia durch. Dank Einsatz von Drogenhunden konnte Marihuana sichergestellt werden. Ausserdem Bargeld mit vermutetem kriminellem Hintergrund. Ins Visier der Beamten gerieten zehn Asylbewerber. Drei davon wurden wegen illegalem Aufenthalt in der Schweiz sofort festgenommen. Die Männer konnten (oder wollten) keine Papiere vorweisen. Ihre Identität konnte vorerst nicht geklärt werden.

Nach gegenwärtig noch gültigem Recht muss die Kantonspolizei Luzern unter grossem Aufwand zunächst die Identität der drei Papierlosen feststellen. Erst dann können Massnahmen beschlossen werden.

Wird das neue Asylgesetz am 24. September 2006 angenommen, können Verdächtige, die ihre Identität nicht preisgeben, wenigstens sofort auf ihre Papiere hin durchsucht worden. Ausserdem können sie auf minimale Nothilfe gesetzt und für zwei Jahre in Auslieferungs- bzw. Durchsetzungshaft genommen werden. Das leidige Versteckspiel könnte endlich durchkreuzt werden.


Raser-Unfall

Glattfelden im Zürcher Unterland: Am Pfingstmontag, 6. Juni 2006, liefern sich zwei Strassenrowdies, ein Portugiese und ein Kosovare, ein privates Rennen. Nach verantwortungsloser Raserei kommt es zum Unfall. Liegen bleiben ein Schwerverletzter und drei weitere Verletzte.

Weil die Ausweisung verantwortungsloser Auto-Raser bis heute tabu scheint, ist die Verschärfung des Ausländergesetzes dringlich. Erst dann dürfte sich die Laxheit vieler Behörden solch potentiellen Gewalttätern gegenüber endlich ändern. Im Zentrum der Strafe muss die lebenslängliche Ausweisung unverbesserlicher ausländischen Täter stehen.


Jahrelanges Nichtstun: Die Folgen

Ein "Musterfall" missbräuchlicher Ausbeutung von Sozialwerken durch Ausländer, belegt bis in alle Einzelheiten, wurde im Kanton Zug Tatsache. Der in der Schweiz aufgewachsene Sohn einer eingewanderten Familie, ein sog. "Secondo", geriet bereits als Schüler mit dem Gesetz in Konflikt: Als Kiffer, dann als Kleinhändler im Drogengeschäft, etwas später als Kleinkrimineller auch in anderen Branchen. Denn wer Drogen konsumiert, braucht immer auch Geld. Konform der jahrelangen Laisser-faire-Politik gegenüber ausländischen Drögelern fand kein Gericht je die Kraft, den jungen Schwerenöter etwas härter anzufassen. Eindruck gemacht hätte ihm zweifellos nur die zunächst ernsthaft angedrohte, im Wiederholungsfall auch in die Tat umgesetzte Landesverweisung.

Doch solches ist nach derzeit noch gültiger Praxis tabu. Inzwischen ist dieser Larifari-Secondo über dreissig Jahre alt - und ein typischer Sozialfall, der die öffentliche Hand jährlich Zehntausende von Franken kostet. Weil er immer wieder straffällig wird, hat jeder Arbeitgeber alle Geduld mit diesem Nichtstuer verloren. Selbstverschuldete notorische Arbeitslosigkeit ist die Folge. Er wurde zum Fürsorgefall, der seiner Wohngemeinde bereits enorme Kosten verursachte - ohne dass Aussicht auf Änderung besteht.

Wie geht die örtliche Sozialhilfe mit diesem Fall um? Aus der (nachvollziehbaren) Befürchtung heraus, dass der nicht mehr ganz so junge Mann der Gemeinde noch jahrzehntelang auf der Tasche liegen dürfte, erfolgte der Versuch, dem arbeitslosen Kleinkriminellen irgend eine Invalidität anzuhängen. Das gelingt schliesslich. Der Liederliche wurde kürzlich zum IV-Fall erklärt. Die Gemeinde ist damit finanziell entlastet, der Steuerzahler freilich nicht: Ob er mehr Steuern zahlen oder stärker an die Defizitdeckung der IV beitragen muss - zur Kasse gebeten wird er so oder so.

Höchste Zeit, dass mit verschärftem Ausländergesetz der Druck auf solch weitverbreitete Liederlichkeit endlich verstärkt wird - auf dass die Behörden so früh handeln (z.B. mittels Landesverweis), dass der Liederliche selber die Konsequenzen seiner Liederlichkeit tragen muss.


Scheinehe verhindert Ausweisung

Der nachstehend geschilderte Sachverhalt ereignete sich in der Ostschweiz: Vor Gericht stand ein Afrikaner, angeklagt wiederholter Nötigung von Frauen bis hin zu Vergewaltigungsversuchen. Mindestens sechs Fälle waren aktenkundig. Der Angeklagte hatte unter massivem Einsatz seiner Körperkraft seine Opfer gefügig zu machen versucht. Meist konnte er seine im Freien verübten Attacken nur deshalb nicht zu Ende führen, weil auf Hilferufe der Opfer zufällig in der Nähe sich befindende Passanten zu Hilfe eilen konnten.

Als strafmildernd wurde bewertet, dass der Täter zur Zeit seiner Untaten immer mehr oder weniger stark alkoholisiert war. Ausdrücklich wurde er aber als "nicht unzurechnungsfähig" deklariert. Man hätte wohl annehmen dürfen, dem Übeltäter würde mittels Landesverweis zumindest in der Schweiz "das Handwerk" definitiv gelegt. Dies aber wusste der Beschuldigte zu vereiteln. Weil er eine Frau fand. In der Person seiner Betreuerin während der laufenden Strafuntersuchung. Damit konnte er jeder Ausweisung vorbeugen.

Im neuen Ausländergesetz wird Scheinehe zum Straftatbestand erklärt. Scheinehe wird strafbar sowohl für den, der sie eingeht, als auch für den oder die, welche dazu (allenfalls gegen Geld) Hand bieten. Eine längst überfällige Massnahme zur Unterbindung illegaler Einwanderung.