Nr. 15, 16. Juni 2006
Der
Fall Berisha und die Schweizer Justiz
"
dann mache ich peng!"
Von Reinhard Wegelin, "Schweizerzeit"-Redaktor
Der als Thaiboxer bekannt gewordene Bashkim Berisha
erschoss am 11. Februar 2005 auf einem Parkplatz vor einer Disco in Dübendorf
einen Mazedonier. Der Fall Berisha ist typisch für den nonchalanten Umgang
der Behörden mit kriminellen Ausländern.
In einem Dokumentarfilm des Basler Filmemachers Vadim Jendreyko sagte Berisha, wenn ihm jemand zu nahe komme, "dann mache ich peng, so und dann schlage ich auch. Dann kann ich mich einfach nicht beherrschen".
Berisha galt bei den Schweizer Sicherheitsbehörden als brutaler Kerl mit einem ungeheuer grossen Gewaltpotential. Er galt zudem als extrem unberechenbar.
Als Asylbewerber in der Schweiz
Im Alter von elf Jahren kamen Bashkim und sein Zwillingsbruder B. in die Schweiz. Ihr Vater war bereits 1968 zum Arbeiten in die Schweiz gereist. Bashkim verhielt sich gleich vom ersten Tag an auffällig: Schlägereien auf der Strasse und in Dancings, bandenmässiger Diebstahl, Einbrüche in Autos, Fahren ohne Führerausweis, Freiheitsberaubung und Raub einer Kreditkarte sind nur einige seiner Delikte.
Im Jahr 1999 schlug Berisha mit der Handkante einen Polizisten bewusstlos. Dieser wollte ihn wegen einer Falschgeld-Angelegenheit kontrollieren. Berisha wurde in Untersuchungshaft gesetzt. Der damalige Staatsanwalt Stierli sagte zum Fall: "Es ist auch zu prüfen, ob man bei jemandem, der da in der Schweiz dermassen oft delinquent war, nicht einmal sagen müsste, jetzt ist genug. Jetzt muss man so jemanden ausweisen." Stierli forderte in der Anklage eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einen zehnjährigen Landesverweis. Das Urteil lautete auf eineinhalb Jahre Gefängnis und zehn Jahre Landesverweis, beides bedingt. "Eine allerletzte Chance", sagte der Richter. Als ob mit solch sanftmütigem Zureden ein brutaler Schläger in ein frommes Lamm verwandelt werden könnte.
Berisha lässt auch diese letzte Chance aus und erschiesst den Mazedonier R. R. Er flieht mit seinem Zwillingsbruder, der in der Schweiz wegen Drogendelikten eine mehrjährige Gefängnisstrafe hätte verbüssen müssen, in den Kosovo.
Auch die Politik musste sich mit dem Fall des Todesschützen Berisha beschäftigen. In einer SVP-Interpellation wurde der Zürcher Regierungsrat gefragt, was er von der Tatsache halte, dass gewalttätige Personen aus dem Kosovo die ungeschriebenen Gesetze ihrer Kultur - insbesondere der Blutrache - ernster nehmen als die Rechtsordnung der Schweiz. Der Zürcher Regierungsrat antwortete dazu wie folgt: "Personen aus fremdem Kulturen machen im Zusammenhang mit Gewaltdelikten gelegentlich ungeschriebene Gesetze ihrer Kultur zur Rechtfertigung ihrer Taten geltend. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte wenden aber auch in diesen Fällen unsere Rechtsordnung konsequent an und lassen die geltend gemachten Prinzipien nicht als Rechtfertigungsgründe zu. Die in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Gewaltdelikte lassen jedoch nicht den Schluss zu, Personen aus dem Kosovo würden grundsätzlich ungeschriebene Gesetze ihrer Kultur höher werten als die geltende Rechtsordnung."
Die berechtigte Frage der Interpellanten, ob sich Bashkim Berisha seit dem Gerichtsurteil von 18 Monaten Gefängnis und zehn Jahren Landesverweisung bis zu seinem Mord nichts mehr habe zuschulden kommen lassen, beantwortete die Zürcher Regierung mit dem Hinweis auf das Amtsgeheimnis nicht.
Landesverweisung faktisch abgeschafft
Straffällig gewordene Ausländer könnten mit dem Instrument der Landesverweisung gemäss Artikel 55 des Schweizerischen Strafgesetzbuches mit fremdenpolizeilichen Massnahmen von der Schweiz auf Dauer ferngehalten werden. Landesverweisungen - im Fall Berisha wurde lediglich eine "bedingte Landesverweisung" ausgesprochen - werden durch Gerichte ausgefällt. Dabei steht den Richtern ein grosser Ermessensspielraum zu. Allerdings wurde im neuen allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches die richterliche Landesverweisung abgeschafft. Das Ziel, straffällige Personen ausländischer Staatenangehörigkeit von der Schweiz fernzuhalten, könne jedoch weiterhin über fremdenpolizeiliche Massnahmen erreicht werden, wie der Zürcher Regierungsrat im April 2005 schrieb.
Nach Kosovo geflüchtet
Nach seiner Mordtat wurde der flüchtige Bashkim Berisha mit internationalem Haftbefehl gesucht. Am 16. Oktober 2005 geriet er in seiner Heimat Kosovo alkoholisiert in eine Verkehrskontrolle. Er wurde gegen die Polizisten handgreiflich, konnte schliesslich jedoch verhaftet werden. Seit dem Einmarsch der Nato-Truppen wird der Kosovo von der Uno verwaltet. Die Justizhoheit liegt ganz bei der Uno, diese ist damit auch für die Auslieferung von Kriminellen zuständig.
Was ändert sich?
Der unendliche Langmut
der Behörden im Fall Berisha ist erschreckend. Hätte das Gericht
nach der Polizistenattacke Berishas den Landesverweis auch durchgesetzt, wäre
das Mordopfer wahrscheinlich noch am Leben. Mit dem neuen Asyl- und Ausländergesetz
kann einem Gewalttäter wie Berisha das Handwerk gelegt werden. Mit den
neuen Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (Wegweisung, Verhaftung, Ausschaffung)
stehen griffigere Maßnahmen gegen kriminelle und extremistische Ausländern
zur Verfügung. Das ist bitter nötig.
Reinhard Wegelin