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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 9. Juli 2004

Zur Bürgerrechts-Volksabstimmung am 26. September 2004
Mogelpackung

Was versteht der Normalbürger unter den Begriffen «zweite Ausländergeneration» und «dritte Ausländergeneration»? Natürlich: Zur zweiten Ausländergeneration zählt er hier aufgewachsene, hier zur Schule gegangene Kinder eingewanderter Ausländer. Und zur dritten Ausländergeneration zählt er die Enkel von bereits vor zwanzig, dreissig Jahren in die Schweiz eingewanderten, hier längst integrierten ausländischen Einwanderern.

Am 26. September 2004 stimmt das Schweizervolk über eine Vorlage noch aus der
Hinterlassenschaft der als Bundesrätin nicht wiedergewählten Ruth Metzler ab: über die «erleichterte Einbürgerung» der zweiten und die «automatische Einbürgerung» der dritten Ausländergeneration.
Wie aber definierte Ruth Metzler die «zweite und dritte Ausländergeneration»?

Völlig anders als der Normalbürger! Zur «zweiten Ausländergeneration» gehört gemäss Ruth Metzler jeder ausländische Jugendliche, wenn er wenigstens fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat. Und zur «dritten Ausländergeneration» zählt sie jedes Kind, von dem wenigstens ein Elternteil (der das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen muss) mindestens fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat.

Gemäss dieser Mogelei mit Begriffen ist also folgendes möglich: Ein zwölfjähriger ausländischer Jugendlicher kommt mit seinen Eltern in die Schweiz und geht hier noch fünf Jahre zur Schule. Mit siebzehn wird er, zur «zweiten Ausländergeneration» gezählt, erleichtert eingebürgert. Ein Jahr
später besorgen ihm seine Eltern im Herkunftsland eine mit der Schweiz völlig unvertraute Ehefrau. Wenig später empfängt das Paar das erste Kind: Nach Metzlerscher Zählung gehört dieses zur «dritten Generation», womit es bei Geburt automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhielte ...

Ruth Metzler wollte mit solchem Etikettenschwindel vor allem wahllose Masseneinbürgerungen ermöglichen. Auf dass die Statistik, die heute noch für unbequeme Aussagen herangezogen werden kann, endlich «korrigiert» werde. Ganz nach dem Motto: Lasst uns alle ausländischen Jugendlichen so rasch als möglich einbürgern. Dann kann die Polizei nicht mehr feststellen, dass Raser-Unfälle vor allem von jungen Ausländern verursacht werden. Verteilt wahllos allen jungen Ausländern den Schweizer Pass. Dann ist nicht mehr feststellbar, dass die in der Schweiz massiv zunehmende Gewaltkriminalität
vor allem von jungen Ausländern ausgeht. Raser-Unfälle würden weiter grassieren. Ebenso die Gewalt-Kriminalität. Aber niemand könnte mehr nachweisen, wer dafür hauptsächlich verantwortlich ist. Die Wahrheit würde vertuscht.

Eine üble Mogelpackung, mit der der Stimmbürger am 26. September verführt werden soll, wahllosen Masseneinbürgerungen Tür und Tor zu öffnen.


Ulrich Schlüer


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