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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 9.
Juli 2004
Zur
Bürgerrechts-Volksabstimmung am 26. September 2004
Mogelpackung
Was versteht
der Normalbürger unter den Begriffen «zweite Ausländergeneration»
und «dritte Ausländergeneration»? Natürlich: Zur zweiten
Ausländergeneration zählt er hier aufgewachsene, hier zur Schule
gegangene Kinder eingewanderter Ausländer. Und zur dritten Ausländergeneration
zählt er die Enkel von bereits vor zwanzig, dreissig Jahren in die Schweiz
eingewanderten, hier längst integrierten ausländischen Einwanderern.
Am 26. September 2004 stimmt das Schweizervolk über eine Vorlage noch
aus der
Hinterlassenschaft der als Bundesrätin nicht wiedergewählten Ruth
Metzler ab: über die «erleichterte Einbürgerung» der
zweiten und die «automatische Einbürgerung» der dritten Ausländergeneration.
Wie aber definierte Ruth Metzler die «zweite und dritte Ausländergeneration»?
Völlig anders als der Normalbürger! Zur «zweiten Ausländergeneration»
gehört gemäss Ruth Metzler jeder ausländische Jugendliche,
wenn er wenigstens fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat. Und
zur «dritten Ausländergeneration» zählt sie jedes Kind,
von dem wenigstens ein Elternteil (der das Schweizer Bürgerrecht nicht
besitzen muss) mindestens fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat.
Gemäss dieser Mogelei mit Begriffen ist also folgendes möglich:
Ein zwölfjähriger ausländischer Jugendlicher kommt mit seinen
Eltern in die Schweiz und geht hier noch fünf Jahre zur Schule. Mit siebzehn
wird er, zur «zweiten Ausländergeneration» gezählt,
erleichtert eingebürgert. Ein Jahr
später besorgen ihm seine Eltern im Herkunftsland eine mit der Schweiz
völlig unvertraute Ehefrau. Wenig später empfängt das Paar
das erste Kind: Nach Metzlerscher Zählung gehört dieses zur «dritten
Generation», womit es bei Geburt automatisch das Schweizer Bürgerrecht
erhielte ...
Ruth Metzler wollte mit solchem Etikettenschwindel vor allem wahllose Masseneinbürgerungen
ermöglichen. Auf dass die Statistik, die heute noch für unbequeme
Aussagen herangezogen werden kann, endlich «korrigiert» werde.
Ganz nach dem Motto: Lasst uns alle ausländischen Jugendlichen so rasch
als möglich einbürgern. Dann kann die Polizei nicht mehr feststellen,
dass Raser-Unfälle vor allem von jungen Ausländern verursacht werden.
Verteilt wahllos allen jungen Ausländern den Schweizer Pass. Dann ist
nicht mehr feststellbar, dass die in der Schweiz massiv zunehmende Gewaltkriminalität
vor allem von jungen Ausländern ausgeht. Raser-Unfälle würden
weiter grassieren. Ebenso die Gewalt-Kriminalität. Aber niemand könnte
mehr nachweisen, wer dafür hauptsächlich verantwortlich ist. Die
Wahrheit würde vertuscht.
Eine üble Mogelpackung, mit der der Stimmbürger am 26. September
verführt werden soll, wahllosen Masseneinbürgerungen Tür und
Tor zu öffnen.
Ulrich Schlüer