Nr. 15, 9. Juli 2004
Personenfreizügigkeit mit Osteuropa
Freifahrt in den Sozialstaat
Auszüge aus einem am 27. Mai 2004
in der «Süddeutschen Zeitung» erschienenen Artikel von Prof.
Hans-Werner Sinn
Einmal mehr warnt der Direktor des Ifo-Wirtschafts-Instituts
in München, Prof. Hans-Werner Sinn, nachdrücklich vor oberflächlichen
Integrations-Schalmeien.
Professor Sinns Artikel in der «Süddeutschen Zeitung» ist auch für die Schweiz von grösster Brisanz, befasst er sich doch mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitglieder in Osteuropa, in welche der Bundesrat auch die Schweiz miteinbeziehen will. Professor Sinn schreibt:
«Bei der aktuellen
Debatte um das deutsche Zuwanderungsgesetz für Menschen, die von Nicht-EU-Staaten
kommen, wird die neue Freizügigkeitsrichtlinie für Wanderungen innerhalb
der EU von Politik und Öffentlichkeit total übersehen. (...)
Die Richtlinie wurde bereits am 10. März 2003 vom Europäischen Parlament
verabschiedet und muss bis zum 1. Juli 2005 in nationales Recht übertragen
werden. Sie erleichtert und vereinheitlicht die Migration der nicht erwerbstätigen
EU-Bürger zwischen den Ländern der Gemeinschaft und sie
antizipiert und konkretisiert die ... vorgesehenen Rechte für eine Immigration
in den Sozialstaat.
Wirkung
Bislang hiess es, dass nur Erwerbstätige das Recht auf freie Niederlassung
und volle Inklusion in den Sozialstaat haben. Das ist nun anders. Nach der
Richtlinie hat jeder EU-Bürger das Recht, in Deutschland eine bis zu
fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, und anschliessend
wird ihm
das Daueraufenthaltsrecht gewährt. Von Anfang an hat auch der nicht Erwerbstätige
Anspruch auf alle sozialen Leistungen des Staates wie ein Einheimischer. Das
wird viele, die in den ärmeren Regionen Europas zu Hause sind, veranlassen,
in die reichen Sozialstaaten der EU zu wandern. Die einzige Bremse, die die
neue Richtlinie gegen eine Zuwanderung in den Sozialstaat einbaut, liegt in
dem Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes und in der Erfordernis der
sogenannten Existenzmittel, die man bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
vorweisen muss. Diese Mittel sind so
zu bemessen, dass sie für die Dauer des beantragten Aufenthalts reichen.
Sie sollen verhindern, dass der Zuwandernde die Sozialhilfe in Anspruch nehmen
muss. Was mit den Existenzmitteln genau gemeint ist, ist freilich nicht klar,
denn ein unzureichendes Vermögen des Zuwanderers kann ein Staat nach
der Präambel der Richtlinie nicht als Grund für die Verweigerung
einer Aufenthaltsgenehmigung anführen. Das wäre eine unzulässige
Diskriminierung im Vergleich zu Inländern. Der Mittelnachweis muss sich
nach den Verhältnissen des einzelnen Migranten richten. Die Richtlinie
verbietet es,
für die Zuwanderung eines mittellosen Roma die gleichen Kriterien festzulegen
wie für die Zuwanderung eines vermögenden Römers.
Was immer die benötigten Mittel sind: Die Betroffenen werden Wege finden,
die nötigen Beträge nachzuweisen. Man kann sich schon jetzt lebhaft
vorstellen, wie schnell die Geldbestände, die man nachweisen muss, zwischen
den Konten mancher Immigrantengruppen zirkulieren werden.»
Folgen
«Die Anreize, von der neuen Freizügigkeit Gebrauch zu machen, werden
übermächtig sein. Heute liegt der slowakische Lohn bei einem Siebtel
des westdeutschen Lohns und einem Fünftel der westdeutschen Sozialhilfe
für eine vierköpfige Familie. Daran wird sich so schnell nichts
ändern. Selbst wenn die Lohnkonvergenz Osteuropas mit zwei Prozent pro
Jahr in Zukunft doppelt so schnell wie die bisherige Konvergenz in Westeuropa
sein wird, wird der slowakische Lohn im Jahr 2020 erst bei 40 Prozent des
westdeutschen Lohnes liegen.
Die Konsequenz der Immigration in die westeuropäischen Sozialstaaten
wird eine Erosion dieser Staaten selbst sein. Die Staaten werden ihre Leistungen
in einer Art Abschreckungswettbewerb zurückschrauben, weil keiner zum
Ziel der Wohlfahrtswanderungen werden will. (...)
Man kann das Ergebnis noch abwenden, aber dazu müsste eine andere Verfassung
vereinbart werden, die zwar das Recht der freien Migration innerhalb der EU
vorsieht, nicht aber das Recht der Migration in den Sozialstaat. Das Heimatland
müsste für die Sozialleistungen an nicht erwerbstätige Zuwanderer
zuständig bleiben. Vielleicht gibt es nach dem britischen Referendum
eine neue Chance für Europa.»
Hans-Werner Sinn