Nr. 15, 9. Juli 2004

Berner Geschichten
Willkommen in der Bananenrepublik!
Von Gregor A. Rutz, Küsnacht ZH

Es ist wahrlich schon besser gestanden um unser Land: Die Regierung macht, was sie will. Das höchste Gericht macht, was es will. Die Behörden machen, was sie wollen. Verfassung und Gesetze werden plötzlich nebensächlich. Volksabstimmungen führt man nach Lust und Laune durch. Ungemütliche politische Dossiers lässt man lieber auf der Seite. Dafür dominiert die Bürokratie. Wohin führt das alles bloss?

Die Zeiten, in welchen das Bundesgericht strittige Rechtsfragen als unabhängige Instanz mit wohlüberlegten Urteilen entschied, scheinen definitiv vorbei zu sein. Viele Richter lassen sich von juristischen oder politischen Modetrends leiten und stehen dem Staat und der Verwaltung
oftmals näher als dem Bürger. So versuchte sich das oberste Gericht in ebenso umstrittenen wie fragwürdigen Urteilen als Gesetzgeber und entschied, dass Bürgerrechtsentscheide künftig nicht mehr als demokratische Beschlüsse, sondern als Verwaltungsakte definiert werden sollen. Damit stifteten die
Lausanner Richter heillose Verwirrung und Ärger. Bundesgericht politisiert nach Herzenslaune
Der jüngste Entscheid in Sachen Zürcher Regierungsrat aber schiesst den Vogel ab:

Natürlich hätte die Regierung, wie es die Zürcher SVP verlangt hatte, die vom Parlament beschlossenen Steuererleichterungen auf Anfang 2005 in Kraft setzen können - dies bestätigte auch das Bundesgericht. Nach Ansicht des Bundesgerichtes ist es aber nachvollziehbar, aus Spargründen(!) die
Steuern erst auf 2006 zu senken; eine willkürliche Missachtung des Parlamentsbeschlusses falle deshalb (aufgrund der ausführlichen Begründung der Regierung) ausser Betracht.

Dieser Entscheid bedeutet also zweierlei: Erstens darf man den Willen des Gesetzgebers missachten als Regierung - man darf es einfach nicht willkürlich tun. Wenn man einen guten Grund hat und quasi glaubhaft machen kann, dass das Parlament (nach eigener Ansicht) einen Fehlentscheid getroffen hat, dann darf man machen, was man will. So gesagt im Entscheid vom Mai 2004 in Sachen Einbürgerung/Schwyzer Regierungsrat. So wiederholt im Entscheid vom Juni 2004 in Sachen Steuersenkungen/Zürcher Regierungsrat. Und zweitens: Wenn man sparen will, ist es erlaubt, vorderhand etwas mehr Geld einzutreiben ... Heitere Aussichten für die Zukunft.

Fragezeichen Bundesanwaltschaft
Noch nebulöser sind die Zustände rund um den selbsternannten «Magistraten» und Bundesanwalt Roschacher. Die schweizerische Bundesanwaltschaft sperrte auf Ersuchen Russlands Vermögen von über sechs Milliarden Franken. Diese Gelder des Ölkonzerns Yukos sind die grösste je in der Schweiz blockierte Summe. Das schweizerische Bundesgericht verurteilte diese Sperrung als «nicht verhältnismässig» und hob die Blockade auf. Nach der Aufhebung der unrechtmässigen Sperrung durch das Bundesgericht soll Bundesanwalt Roschacher flugs eine neue Sperrung verhängt haben. Man kann es kaum glauben.

Ob sich Herr Roschacher einmal überlegt hat, wie massiv er mit seinem Verhalten dem Wirtschafts- und Finanzplatz schadet? Ob er einmal darüber nachgedacht hat, welch verheerende Auswirkungen sein unüberlegter Aktivismus auf die Rechtssicherheit und damit die Stabilität des Standortes Schweiz
hat? Ob er sich einmal überlegt hat, dass es für einen Anleger wenig attraktiv ist, seine Gelder auf eine Schweizer Bank zu bringen, wenn man nie weiss, ob die Bundesanwaltschaft aus einer Tageslaune heraus die Gelder blockiert?

Zürcher Mediation
Ein weiterer Punkt in der Verluderung unseres Rechtsstaats ist die Häufung politischer Entscheidungsgremien, welche verfassungsmässig nicht legitimiert sind. Sobald die Regierung nicht mehr weiter weiss, wird ein «Runder Tisch» einberufen. So kann man bequem Verantwortung abschieben und die Arbeit auf andere politische Akteure überwälzen. Das Parlament jedoch und die
parlamentarischen Kommissionen werden so aus dem politischen Prozess ausgeschaltet. Und nicht zuletzt bedeuten «Runde Tische» auch: neue Mehrheitsverhältnisse.

Das UVEK und der Kanton Zürich haben nun einen neuen Höhepunkt parastaatlichen Aktivismus gesetzt: Die Mediation zum Thema «Flughafen/Fluglärm». Über zweihundert Teilnehmer treffen sich zu einem halboffiziellen «Kafichränzli», um die Problematik des Fluglärms zu diskutieren. Man hätte wahrscheinlich ebensogut zu einem gemeinsamen Töpferkurs einladen können. Der Gipfel: Für die Sitzungen im Rahmen dieser Mediation sollen nun offenbar auch noch Sitzungsgelder aus der Bundeskasse ausbezahlt werden! Was für ein Missbrauch von Staatsgeldern! Denn nach wie
vor gilt: Verantwortlich für das Desaster im Flugverkehr ist einzig und allein UVEK-Vorsteher Leuenberger. Er muss Lösungen finden - nicht die Zürcher Gemeindepräsidenten und Wirtschaftsverbände!

Turnübungen um die Verfassung
Auch die Landesregierung fügt sich bestens in dieses chaotische Bild ein. Am vorletzten Mittwoch wurde beschlossen, dass das Schengener Abkommen, welches vor fünf Jahren noch als unverhandelbar taxiert wurde, nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden solle. Plötzlich finden mit
der Unterzeichnung dieses Vertrags also keine Souveränitätsübertragungen mehr an supranationale Instanzen statt. Als Bürger ist man aufgrund solch verwirrlicher Argumentation reichlich ratlos. Man weiss nur eines: Entweder hat der Bundesrat 1999 gelogen - oder aber er lügt heute. Eine tolle
Regierung.

Der Vertrag von Schengen wird unserem Land massiven Schaden bringen: Weniger Sicherheit, mehr Kriminelle. Massive Souveränitätseinbussen werden die Folge sein. Aber unbeirrt behauptet Bundespräsident Deiss, das Schengener Abkommen bringe vor allem der Wirtschaft etwas. Ein ehemaliger Wirtschaftsprofessor müsste es eigentlich besser wissen. Aber von jemandem, der vor allem durch neue Gesetze und Staatsinterventionen sogenanntes «Wirtschaftswachstum»
erwirken will, ist vielleicht einfach nicht mehr zu erwarten. Es gibt nun Hundechips ...

An derselben Sitzung, an welcher der Bundesrat entschieden hatte, eine Volksabstimmung über das Schengener Abkommen möglichst zu vermeiden, beschloss er über ein Obligatorium für Hundechips. Jeder Hund muss künftig einen Chip tragen - zur einfacheren Kontrolle offenbar. Natürlich auf Antrag
von Herrn Bundespräsident Deiss. Ob diese neue Auflage nach Ansicht von Herrn Deiss auch Wirtschaftswachstum bewirkt, ist derzeit noch nicht definitiv geklärt. Aber auf jeden Fall gilt nach wie vor die Devise: Hoch lebe die Bürokratie! Hoch lebe die Bananenrepublik!


Gregor A. Rutz