Nr. 15, 21. Juni 2002
Schleppende Rückzahlung
der Holocaust-Gelder
Richter Kormans haltlose Attacken
Von Richard Anderegg, Washington
Die amerikanischen Verwalter des «Sühnegeldes», das den Schweizer Grossbanken wegen ihres Umgangs mit den erbenlosen Guthaben von Holocaust-Opfern abgenommen wurde, haben mit den Jahren an Anstand nicht gewonnen.
Ihre Verachtung der Schweiz und ihrer Banken wurde kürzlich wieder lautstark zum Ausdruck gebracht durch den Brooklyner Bundes-Distriktsrichter Edward Korman, der die aussergerichtliche Abwicklung der Auszahlungen an Holocaust-Opfer überwacht. Korman beschuldigt die Schweizer Banken, sie hätten den Opfern des Dritten Reichs Geld gestohlen und deren Erben angelogen. Im weiteren seien die Banken auch daran schuld, dass seine Mitarbeiter mit den Auszahlungen nicht vorwärtskämen, obschon die noch zu verteilenden 800 Millionen Dollar bereits vor zwei Jahren einbezahlt wurden und jederzeit zur Verfügung stehen. Jetzt hat Korman das ihm unterstellte, in Zürich domizilierte «Claims Resolution Tribunal» CRT (Anspruchserledigungs-Gericht) umorganisiert, gleichzeitig aber auch häss- liche Vorwürfe an die Banken gerichtet, die mit der Auszahlung der Gelder freilich nichts mehr zu tun haben.
Erpressungsverdacht
Der echte Grund für die schleppenden Rückzahlungen liegt tiefer.
Von den insgesamt 800 Millionen Dollar wurden bisher nur gerade 16,9 Millionen
an 135 Berechtigte ausbezahlt. Die dem CRT angehö- renden international
anerkannten Juristen fanden mit der Zeit heraus, dass die seinerzeit von Paul
Volcker dem ehemaligen Vorsitzenden der Federal Reserve Bank, danach
Kopf jener «Kommission eminenter Persönlichkeiten» zur Untersuchung
der Forderungen an Schweizer Banken im Einver- ständnis mit den
Schweizer Banken und Richter Korman erarbeiteten Bedingungen zur Anmeldung
und Berücksichtigung von Forderungen nur in seltenen Fällen erfüllt
werden können.
Die seinerzeit weit überrissenen Forderungen hatten weltweit völlig unrealistische Erwartungen ausge- löst. Die 1,25 Milliarden Dollar, welche die Banken bezahlten, um den Boykott ihres Amerikageschäfts loszuwerden, standen in keinem sachlichen Zusammenhang mit den tatsächlich durch saloppe Führung auf der Suche nach Konto-Inhabern verlorengegangenen Summen. Bald zeigte sich, dass jene, die Forderungen stellen wollten, jene Formulare, auf denen sie ein Minimum an Begründung hätten auf- führen sollen, gar nicht zurücksandten. Die Fragebogen, die zurückkamen, enthielten meist keine seriösen Angaben. Das ärgerte jene zwei «Special Masters» enorm, die im Auftrag Kormans das CRT beaufsichtigten. Sie setzten durch, dass ein erneuter Aufruf publiziert wurde, wobei allerdings wenig Neues herausschaute. Damit entsteht der Verdacht, dass von der Schweiz eine Riesensumme erpresst worden ist, für die kaum belegbare Forderungen beigebracht werden können.
Personal
ausgewechselt
Selbst ein Teil der CRT-Juristen kam zur Überzeugung, dass jene recht
hatten, welche die Forderungen als überrissen beurteilt hatten. Diese
Meinung wurde angesichts der Schwäche, mit der die Schweizer Regierung
den Forderungen in ihrer geradezu masochistisch anmutenden antipatriotischen
Stimmung in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre nachgab als
«Sünde» gebrandmarkt. Es kam darob zum Zerwürfnis zwischen
den CRT-Richtern und Korman, wobei dieser einige Richter durch junge amerika-
nische Juristen mit dem Auftrag ersetzte, das vorhandene Geld jetzt endlich
«an den Mann» zu bringen. Die Anspruchsberechtigung auf Entschädigung
wurde bedeutend ausgeweitet.
«Rettungsanker»
Bergier
Korman begründet die nun befohlene, weit grosszügigere Verteilung
der 800 Millionen mit dem Bergier- Bericht: Dieser habe neue Informationen
über Praktiken der Schweizer Banken im Umgang mit dem Geld von Holocaust-Opfern
geliefert. Der Bergier-Bericht lasse den Schluss zu, dass die Auslieferung
von Guthaben an die Nazis bedeutend umfangreicher gewesen sei, als man bisher
angenommen habe. Nach dem Krieg, im Jahr 1954, hätten die Banken zudem
eine Abmachung getroffen mit dem Zweck, die Naziopfer falsch zu informieren.
Korman zitiert auch den Volcker-Bericht, der 36000 Konten mit «wahrscheinlicher
oder möglicher» Verbindung zu Holocaust-Opfern erwähnt, zu
welchen gesetzliche Dokumente für eine korrekte Abwicklung allerdings
fehlen (für solche Bank-Akten besteht eine Aufbe- wahrungs-Pflicht von
zehn Jahren). Korman behauptet, sie seien wohl vernichtet worden. In einem
Telefongespräch unterstellte Korman den Banken ihre böse Absicht
wie folgt: «Wozu glauben Sie wohl, haben die Banken die Dokumente vernichtet,
in denen steht, an wen die Konten überwiesen wurden?»
Dass in der Schweiz erbenlose Vermögen nicht (wie das in den USA der Fall ist) einfach an den Staat fallen, lässt Korman weitere Unterstellungen äussern: «Wenn erbenlose Guthaben nicht an den Staat gehen, wer behält sie dann? Wer arbeitet mit ihnen, streicht den Gewinn ein? In solchen Fällen haben die Schweizer Banken kein Interesse, allzu intensiv zu suchen.»
Beleidigung
der Schweiz
Die jungen amerikanischen Juristen, welche die bisherigen Richter ersetzen,
verfügen weder über sprachliche noch über geschichtliche Kenntnisse
zum ganzen Fall. Konfrontiert mit diesem Vorwurf, schnaubt Korman: «Für
diese Arbeit braucht man nicht Bismarck im Original zu lesen. Der Volcker-
und der Bergier-Bericht liegen auf Englisch vor, das genügt.» Nach
fünfjähriger Anstrengung sei nur ein kleiner Bruchteil zurückbezahlt
worden. Das gehe so nicht weiter! Das CRT, sagt Korman, stehe unter seinem
Befehl. Alle Kritik sei unbegründet. Korman wörtlich: «Den
jungen Amerikanern habe ich am Telefon gesagt, dass sie gegen böswillige
Banken arbeiten müssten. Sie sollten stolz darauf sein, junge Amerikaner
zu sein. Junge Amerikaner haben im 20. Jahrhundert jeden Mist der Europäer
weggeräumt. Im übrigen ist dies eine interne und nicht für
die Öffentlichkeit bestimmte Aussprache gewesen. Aber ich stehe dazu.»
Dieser neue verbale Ausfall hat in der Schweiz milde ausgedrückt Erstaunen ausgelöst. Man sah in Zürich keine Gründe, weitere Untersuchungen zu veranlassen, nachdem Volcker in seinem Schluss- bericht eindeutig festgestellt hatte, dass den Schweizer Banken die absichtliche Entwendung von Geldern nicht vorgeworfen werden könne. Doch sowohl im Volcker- als auch im Bergier-Bericht stehen einige bösartige Bemerkungen, die man nicht unterschätzen sollte. Sie liefern Munition für die lang- fristige Diffamierung der Schweiz, was einige in den Vereinigten Staaten mit Genuss zur Kenntnis nehmen. Die Schweiz hat in der Holocaust-Affäre Schaden genommen, die Schweizer Regierung hat mit ihrer Haltung des vorauseilenden Diensteifers diesen Schaden verstärkt.
Würde die Solidaritäts-Stiftung in der Volksabstimmung vom 22. September angenommen, wäre dies für die Forderer aus den USA ein untrügliches Zeichen, dass mit entsprechendem Druck von der Schweiz schliesslich so ziemlich alles zu holen ist, was man von ihr holen will.
Richard Anderegg