Nr. 15, 15. Juni 2001

Nachlese zum 10. Juni 2001
Staatspropaganda und Wehleidigkeit
Von Heinrich L. Wirz, Bremgarten

Wohl noch nie zuvor haben sich Regierung und Verwaltung so aktiv in eine Abstimmungs- kampagne eingemischt wie vor dem 10. Juni 2001. Selbst der bisher weitgehend unange- tastete Grundsatz, die Politik nicht in die Armee hineinzutragen, wurde dabei verletzt.

Es ist das Verdienst der Gegner der beiden Militärvorlagen, dass über die obrigkeitliche Absicht «Sicherheit durch Kooperation» eine öffentliche Auseinandersetzung in Gang gekommen ist. Diese wurde erwartungsgemäss verschärft durch anschaulich-derbe und wirksame Darstellungen. Dadurch liessen sich die Befürworter der Gesetzesrevision hinreissen, ihre sämtlichen Widersacher in Bausch und Bogen anzugreifen. Ende Mai brach zudem im Bundeshaus Angst und Schrecken aus. Wehleidig verurteilten Mitglieder der Landesregierung die gegnerischen Aussagen und Inserate.

Staatspropaganda
Der Bundesrat hat in seiner Aufregung zahlreiche, selbst oder zusammen mit dem Parlament verur- sachte Missstände übersehen. Stichworte wie zum Bei- spiel «Armee 95», Krankenversicherung, Landesausstellung, Luft- und Schwerverkehr, Nachrichtendienst, Neue Alpentransversale sowie Innere Sicherheit und Grenzschutz sagen genug. Je eindringlicher die behördlichen Beteuerungen, desto mehr Vorsicht ist geboten. Man erinnere sich an die neue Bundesverfassung, die angeblich nur eine geord- nete Nachführung der bisherigen sei! Wo sind denn die Verbote des Haltens stehender Truppen oder der Annahme auswärtiger Auszeichnungen durch Armeeangehörige geblieben?

Das Verteidigungsdepartement (VBS) hat einen unabsehbaren Propagandafeldzug zugunsten der umstrittenen Änderungen des Militärgesetzes veranstaltet, zum Beispiel mittels einer CD-ROM für Truppenkommandanten. Es hat damit die (Partei-) Politik in einem zumindest seit dem Zweiten Welt- krieg kaum dagewesenen, schädlichen Mass in die Milizarmee hineingetragen. Dabei sagt Artikel 96 des Dienstreglementes vom 1. Januar 1995 klar, dass es den Angehörigen der Armee verboten ist, politische Propaganda irgendwelcher Art während der Dienstzeit zu organisieren oder daran teilzu- nehmen.

Einseitigkeit
Die meisten Tageszeitungen, allen voran die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ), haben einseitig orientiert und redaktionell der Revision des Militärgesetzes zugestimmt. Ein wesentlicher Grund ist ihre Nieder- lage beim Volksentscheid über «schweizerische Truppen für friedenserhaltende Massnahmen» im Jahre 1994. Die sogenannte «Blauhelm-Vorlage» wurde damals mit rund 57 Prozent Nein deutlich abgelehnt. Sieben Jahre später fällt auf, wie viel härter um einen weitgehend ähnlichen Entscheid gerungen wurde. Befürworter und Gegner haben noch unmittelbar vor dem Abstimmungswochenende grossflächige Anzeigen erscheinen lassen. Eine davon war der «Aufruf zu einem besonnenen Nein» durch angese- hene schweizerische Persönlichkeiten. Darunter befinden sich alt Bundesrat Georges-André Chevallaz und alt Ständerat Franz Muheim. Sie mussten sich bereits in der NZZ vom 26./27. Mai 2001 unter dem Titel «Nationalismus, nicht Sicherungspolitik» herablassend belehren lassen, dass sich ihre Auffassun- gen «auf allerhand Vorurteile und Nichtwissen (wollen)» stützten. Alle Gegner des Militärgesetzes, so die NZZ, seien sich in einem Punkte gleich: «Sie begründen ihre Meinungen nicht sicherheitspolitisch, sondern nationalistisch» ­ das ist eine ungeheuerliche Unterstellung!

Verpolitisierung
Es brauchte in den letzten Wochen einigen Mut, seinen ablehnenden Standpunkt zu den militärgesetz- lichen Änderungen öffentlich zu begründen und dafür verunglimpft zu werden. Auf hinterhältige Weise wurde versucht, alle Gegner dem Lager der Armeeabschaffer zuzuordnen: «Wer für die Armee ist, stimmt zweimal ja.» Die Sache selbst stand längstens nicht mehr im Vordergrund, sondern primitive parteipolitische Hahnenkämpfe und persönliches Prestige. Die Gelegenheit war günstig, mit gespende- tem Geld ­ es stinkt sprichwörtlich nicht ­ zum Beispiel über die Schweizerische Volkspartei herzu- fallen.

Die Landesregierung und das VBS tragen die Hauptverantwortung für die Zerstrittenheit der Armeebefür- worter sowie für die verworrene sicherheits- und militärpolitische Lage. Verwaltungsunabhängige Strate- gie-Fachleute hatten davon abgeraten, mit einer teilbewaffneten Truppeneinheit («Swisscoy») vorzuprel- len, um damit eine vorgezogene Teilrevision des Militärgesetzes erzwingen zu wollen. Zudem steht eine ernstzunehmende Volksabstimmung über die zweite Armee-AbschaffungsInitiative bevor. Dringend und wichtig ist jetzt die gründliche und gegensätzliche Erörterung des einschneidenden «Armeeleitbildes XXI» und der tiefgreifenden Änderungen in der Militärgesetzgebung bis Ende Juli 2001. Hier dürften, wenn nicht alles trügt, grundlegend verschiedene Meinungen ebenfalls zu einem Referen- dum führen. Drei von vielen fragenden Schlagzeilen lauten: «Verfassungswidrige Armeeplanung?», «Unsicherheit durch Kooperation» und «Armee XXI: Der Anfang vom Ende der Miliz?».

Heinrich L. Wirz