Nr. 15, 23 Juni 2000

«Facts» bezahlte 20 000 Franken ntschädigung
Kehrseite einer Medienkampagne

Nationalrat Guido A. Zäch, Präsident der Schweizer Paraplegiker-Stiftung und Präsident des Paraplegiker-Zentrums in Nottwil, und Marc F. Suter, der frühere Vizepräsident der beiden Institutionen, haben sich während Jahren Schulter an Schulter für die Anliegen der Quer- schnittgelähmten eingesetzt.

Heute sind die beiden zerstritten. Nachdem Suter, FDP-Nationalrat und selber querschnittgelähmt, im Januar als Vizepräsident der Paraplegiker-Stiftung zurückgetreten und im März als Vizepräsident des Paraplegiker-Zentrums abgesetzt worden war, trat er mit dem massiven Vorwurf in die Öffentlichkeit, Guido A. Zäch habe Gelder der Gönner-Vereinigung der Paraplegiker-Stiftung zweckfremd eingesetzt. Die Medien öffneten dem linksfreisinnigen Nationalrat bereitwillig ihre Spalten, Kameras und Mikrofone und berichteten ausführlich über die angeblichen Verfehlungen Zächs. Die Tatsache, dass bereits im Januar eine Untersuchung von ATAG Ernst & Young Nationalrat Zäch entlastet hatte, konnte die Kampagne nicht bremsen.

Eine äusserst schwerwiegende Anklage formulierte die Boulevard-Wochenzeitung «Facts». Sie berief sich in einem Bericht vom 27. April 2000 auf angebliche Äusserungen des bekannten Strafrechtspro- fessors Marcel Alexander Niggli und behauptete, es würde nun auch von unabhängiger Seite gegen Zäch der Vorwurf der Veruntreuung erhoben. Der so zitierte Professor Niggli wandte sich unmittelbar nach dieser Veröffentlichung an «Facts» und erklärte, nie eine solche Aussage gemacht zu haben. Die für das Nachrichtenmagazin hochnotpeinliche, für den Angeschwärzten aber rufmörderische Zeitungs- ente hatte zur Folge, dass sich «Facts» bei Zäch schriftlich und in aller Form entschuldigen und am 18. Mai im redaktionellen Teil eine Berichtigung und Entschuldigung veröffentlichen musste. Zudem erklärte sich die Herausgeberin der Zeitung bereit, als Wiedergutmachung und im Sinne einer Genugtuungs- Zahlung an die Schweizer Paraplegiker-Stiftung den Betrag von 20 000 Franken zu überweisen.

Eine Entschuldigungs-Zahlung auf Vorschuss: Zweifellos ein in der schweizerischen Medienlandschaft ungewöhnlicher Vorgang. Ob der Schaden, den unüberprüfte, sensationsheischende Berichterstattung an einer verdienten Persönlichkeit und dem von dieser mit Leidenschaft vertretenen Anliegen angerichtet hat, damit behoben ist?

TM