Volksinitiative «Gegen die Aushöhlung der
Volksrechte»
Reine Lehre oder Manipulation?
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach
Würden die politischen Verfahrensabläufe in der Schweiz von heute jener
«reinen Lehre» folgen, wie sie in Staatskundebüchern zu lesen ist, dann
wäre die neue Volksinitiative «gegen die Aushöhlung der Volksrechte»
tatsächlich ein Fremdkörper.
Doch diese «reine Lehre» ist von der Realität längst gründlich überholt,
längst entwer-
tet worden. Immer dreister spielt die Bundesverwaltung mit Terminen. Einzelne
Vor-
haben werden ungebührlich beschleunigt, andere jahrelang verschleppt. Alles nach
dem taktischen Kalkül der ihre eigene Politik verfolgenden Verwaltung.
Da Beschleunigung - dort Verschleppung
Beispiele gefragt? Das aktuellste ist die Mutterschaftsversicherung: Weil die
Bundes-
präsidentin ihr Präsidialjahr mit diesem ihrem Herzensanliegen gleichsam «krönen»
wollte, wurde der Abstimmungstermin auf höchste Weisung bereits bestimmt, als
noch nicht einmal die Unterschriften zum Referendum gesammelt waren. Einfach,
weil es Frau Dreifuss so wollte.
Fast noch krasser war das bundesrätliche Vorgehen im Vorfeld der Abstimmung
über die neue Bundesverfassung: Ganze drei Wochen liess Bern den Bürgern
Zeit,
dieses vielfältige angebliche «Jahrhundertwerk» mit seinen über 180 Artikeln zu
studieren. Die Volksabstimmung wurde übrigens nur deshalb so überstürzt
angeord-
net, weil der für die Verfassungsvorlage zuständige Bundesrat Arnold Koller aus rein
parteitaktischen Überlegungen vorzeitig aus dem Amt zu scheiden hatte. So
«ver-
antwortungsbewusst» wird in Bern terminiert!
Nicht weniger verschlungen und verdeckt versucht sich der Bundesrat auch um eine
obligatorische Volksabstimmung zu seinem Herzensprojekt «Solidaritäts-Stiftung»
herumzudrücken - nur zu genau wissend, dass der Souverän diesem Produkt ameri-
kanischer Erpressung kaum je freiwillig zustimmen wird.
Den gegenteiligen Weg, den der unendlichen Verschleppung, verfolgt der Bundesrat
mit der Armeehalbierungs-Initiative, die seit Jahren abstimmungsreif wäre. Noch
krasser ist die Verzögerungstaktik bezüglich der Initiative «Ja zu Europa», deren
Abstimmung bereits seit Jahren verschleppt wird, nur weil der Bundesrat dem mit
Sicherheit zu erwartenden Volks-Nein zum EU-Beitritt (das dann in diametralem Wi-
derspruch stünde zum von der Landesregierung eigenmächtig formulierten
strategi-
schen Ziel des Vollbeitritts der Schweiz zu EU und Uno) um jeden Preis entgehen
will.
Hat solche Manipulation mit Terminen mit sachorientierter, seriöser Politik
noch ir-
gend etwas zu tun? Ist solch durchsichtige Spielerei mit Abstimmungsterminen nicht
viel eher zunehmend widerwärtige politische Mache? Höchste Zeit, dass dagegen
vorgegangen wird - zum Beispiel mit der Initiative «Gegen die Aushöhlung der
Volks-
rechte».
Unsitte beseitigt
Diese neue Initiative verlangt nur für ausformulierte Verfassungsinitiativen eine rasche
Abstimmung innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung der Unterschriften. Für
solche Initiativen also, deren Text von Bundesrat und Parlament heute zwar beraten,
nicht aber mehr verändert werden kann. Denn eine ausformulierte Verfassungsinitia-
tive kann auch heute nur in dem Wortlaut, wie er von den Initianten abschliessend
festgelegt wird, zur Abstimmung gelangen. Lediglich zu den als «allgemeine
Anre-
gung» eingereichten Initiativen haben Verwaltung und Parlament die Kompetenz der
Formulierung des schliesslichen Wortlauts.
An dieser Regelung ändert die neue Initiative nichts. Neu ist nur, dass das
beschleu-
nigte Verfahren für ausformulierte Initiativen Bundesrat und Parlament der Möglichkeit
beraubt, Gegenvorschläge auszuarbeiten. Diese Änderung gereicht dem Stimmbür-
ger allerdings nicht zum Schaden. Vielmehr bringt sie eine offensichtliche Unsitte zum
Verschwinden. Allzu häufig werden Initiativen heute bewusst überrissen formuliert -
mit der Spekulation, der Bundesrat käme den Initianten mittels Gegenvorschlag auf
etwa halbem Weg entgegen, obwohl das eigentliche Anliegen ausserhalb des Bun-
deshauses kaum grosse Chancen hätte.
Vierundzwanzig Monate Diskussion
Unzutreffend ist auch die Behauptung, nach dem von der neuen Initiative
vorgeschla-
genen Verfahren sei der Text einer Initiative dem Stimmbürger frühestens sechs
Monate vor der Abstimmung bekannt. Der Text einer jeden Initiative muss schon
heute bereits bei Beginn der Unterschriftensammlung im verbindlichen Wortlaut
amt-
lich publiziert werden. Da eine ausformulierte Initiative textlich nicht mehr geändert
werden kann, kann die politische Auseinandersetzung über deren Inhalt längst
begin-
nen, während noch Unterschriften gesammelt werden. Die Sammelfrist zum
Beibrin-
gen der Unterschriften beträgt bekanntlich 18 Monate. Danach verbleiben bis zur
Abstimmung weitere 6 Monate, insgesamt also bis zu 24 Monate Zeit der Diskussion
- sicher genügend für eine umfassende Meinungsbildung. Zum Vergleich noch einmal
die neue Bundesverfassung: Deren definitiver Text stand erst Mitte Dezember 1998
fest. Ende März 1999 wurde er den Stimmbürgern mitgeteilt - ganze drei Wochen vor
der Abstimmung! Solch liederliche Terminierung darf zu Recht als Manipulation
be-
zeichnet werden, nicht aber ein Verfahren, das eine Diskussion über einen
festste-
henden Initiativtext in einer Zeitspanne von bis zu 24 Monaten zulässt.
Stärkung der Parteien
Noch ein letztes Argument: Seit Jahren wird in diesem Land der schleichende
Nie-
dergang der Parteien beklagt; angesichts der dauernden Medienpräsenz im
Bundes-
haus würden die Parteien regelrecht an die Wand gespielt. Die neue Initiative
«Gegen die Aushöhlung der Volksrechte» verlegt zumindest einen wichtigen Teil der
politischen Auseinandersetzung weg vom Polit-Treibhaus in Bern wieder zurück in
die Öffentlichkeit, dorthin, wo die Parteien ihre Stärken ausspielen können. Nicht
ver-
wunderlich, dass die von dieser Weichenstellung betroffene Classe politique höchst
ungehalten reagiert. Der direkten Demokratie, der offenen politischen
Auseinander-
setzung in der breiten Bevölkerung dürfte mit dem neuen Verfahren aber wesentlicher
Auftrieb verliehen werden können. Und das ist mehr als nur erwünscht.
Ulrich Schlüer
**Zurück zum Inhaltsverzeichnis der Ausgabe Nr.14 vom 28. Juli 1999**
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