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Unklare Haltung des Bundesrates
Anfang vom Ende des Bankgeheimnisses?
Interpellation von Nationalrat Ulrich Schlüer
Dass das Bankgeheimnis der ständig nach neuen Besteuerungsquellen
schielenden Linken ein Dorn im Auge ist, ist eine alte Tatsache. Dass
auch
der Bundesrat eine zunehmend unbestimmte Position gegenüber dem
Bankgeheimnis einnimmt, muss indessen alarmieren.
In der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD),
deren Vollmitglied die Schweiz ist, gerät das Bankgeheimnis zunehmend
unter
Druck. Dies wird deutlich in jenen 19 Empfehlungen, welche der OECD-Ministerrat
kürzlich an alle OECD-Mitgliedländer gerichtet hat mit dem Ziel, den ausdrücklich
als
«schädlich» eingestuften Steuerwettbewerb zwischen den Staaten möglichst
auszu-
merzen. Alarmierend ist dabei die Tatsache, dass die Schweiz als OECD-Mitglied
bei der Verabschiedung dieser 19 Empfehlungen Stimmenthaltung übte. Hätte
sie
mit Nein gestimmt, wäre der Beschluss nicht zustande gekommen. Die schweizeri-
sche Stimmenthaltung zu diesen doch sehr gewichtigen OECD-Empfehlungen
be-
lässt die Haltung des Bundesrats zu Steuerwettbewerb und Bankgeheimnis
in diffu-
sem, unklarem Licht: Einerseits scheint die Landesregierung die OECD-Empfehlun-
gen zu missbilligen, anderseits fehlte ihr der Wille, diese unser Land
an einem heik-
len Nerv treffenden Empfehlungen zu verhindern. Anders ist die schweizerische
Stimmenthaltung nicht zu deuten.
In ihrem Kern zielen die OECD-Empfehlungen insbesondere gegen das Bankkun-
dengeheimnis. Angesichts der Bedeutung dieses Bankkundengeheimnisses für
den
schweizerischen Finanzplatz ist die Haltung des Bundesrats zum ganzen
Fragen-
komplex von grosser Bedeutung. Deshalb ersuchte Nationalrat Ulrich Schlüer
in einer
kurz vor Ende der Juni-Session eingereichten Interpellation den
Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Teilt der Bundesrat die Haltung der OECD, wonach
Steuerwettbewerb
zwischen Staaten als «schädlich» einzustufen ist?
Was verspricht sich der Bundesrat von der von der
OECD angestrebten Aus-
merzung dieses Steuerwettbewerbs auf internationaler Ebene für die Schweiz?
Haben Anstrengungen des Bundes, von schweizerischen
Kantonen oder Ge-
meinden, im Rahmen des nationalen und internationalen Standortwettbewerbs
attraktive steuerliche Bedingungen zu schaffen, je «schädliche» Auswirkungen
im Sinne der OECD-Terminologie bewirkt?
Ist, da die vom Bundesrat nicht bekämpften
OECD-Empfehlungen in ihrem
Kern auf die Beseitigung des Bankkundengeheimnisses zielen, die Schluss-
folgerung zutreffend, dass die Landesregierung an der weiteren
Aufrechter-
haltung des Bankkundengeheimnisses in der Schweiz nicht mehr sonderlich
interessiert ist?
Was verspricht sich der Bundesrat von einer
generellen Aufweichung oder gar
Beseitigung des Bankkundengeheimnisses gemäss OECD-Empfehlungen?
Worin erblickt der Bundesrat die Vorteile der
schweizerischen Mitwirkung in
den OECD-Gremien als Vollmitglied, wenn unser Land sich in wichtigen, für
den schweizerischen Finanzplatz entscheidenden Fragen in unverbindliche
Stimmenthaltung flüchtet?
Bereits vor Einreichung dieser Interpellation war im
Bundeshaus unter der Hand zu
erfahren, es entspreche eben nicht diplomatischer Gepflogenheit, eine Empfehlung,
die man nicht gutheissen könne, an einer internationalen Konferenz mittels eines
unmissverständlichen Neins zu Fall zu bringen.
Dass der Bundesrat solch «diplomatische Gepflogenheiten» als wichtiger einstuft
als die existentiellen Interessen des Finanzplatzes Schweiz und damit der Schweiz
insgesamt an der Aufrechterhaltung von Bankgeheimnis und Steuerwettbewerb,
könnte die Schweiz allerdings teuer zu stehen kommen. Ein Überleben des
Finanz-
platzes Schweiz in seiner heutigen Form und Ausstrahlungskraft ist ohne
Bankge-
heimnis jedenfalls kaum denkbar.
Um so gespannter sieht man der auf Spätsommer zu erwartenden Antwort des
Bun-
desrats auf die Interpellationsfragen entgegen.
us
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