2. Juli 1999

Unklare Haltung des Bundesrates
Anfang vom Ende des Bankgeheimnisses?

Interpellation von Nationalrat Ulrich Schlüer

Dass das Bankgeheimnis der ständig nach neuen Besteuerungsquellen
schielenden Linken ein Dorn im Auge ist, ist eine alte Tatsache. Dass auch
der Bundesrat eine zunehmend unbestimmte Position gegenüber dem 
Bankgeheimnis einnimmt, muss indessen alarmieren.


In der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), 
deren Vollmitglied die Schweiz ist, gerät das Bankgeheimnis zunehmend unter 
Druck. Dies wird deutlich in jenen 19 Empfehlungen, welche der OECD-Ministerrat 
kürzlich an alle OECD-Mitgliedländer gerichtet hat mit dem Ziel, den ausdrücklich als 
«schädlich» eingestuften Steuerwettbewerb zwischen den Staaten möglichst auszu-
merzen. Alarmierend ist dabei die Tatsache, dass die Schweiz als OECD-Mitglied 
bei der Verabschiedung dieser 19 Empfehlungen Stimmenthaltung übte. Hätte sie 
mit Nein gestimmt, wäre der Beschluss nicht zustande gekommen. Die schweizeri-
sche Stimmenthaltung zu diesen doch sehr gewichtigen OECD-Empfehlungen be-
lässt die Haltung des Bundesrats zu Steuerwettbewerb und Bankgeheimnis in diffu-
sem, unklarem Licht: Einerseits scheint die Landesregierung die OECD-Empfehlun-
gen zu missbilligen, anderseits fehlte ihr der Wille, diese unser Land an einem heik-
len Nerv treffenden Empfehlungen zu verhindern. Anders ist die schweizerische 
Stimmenthaltung nicht zu deuten.
In ihrem Kern zielen die OECD-Empfehlungen insbesondere gegen das Bankkun-
dengeheimnis. Angesichts der Bedeutung dieses Bankkundengeheimnisses für den 
schweizerischen Finanzplatz ist die Haltung des Bundesrats zum ganzen Fragen-
komplex von grosser Bedeutung. Deshalb ersuchte Nationalrat Ulrich Schlüer in einer 
kurz vor Ende der Juni-Session eingereichten Interpellation den
Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Bundesrat die Haltung der OECD, wonach Steuerwettbewerb 
    zwischen Staaten als «schädlich» einzustufen ist?

  2. Was verspricht sich der Bundesrat von der von der OECD angestrebten Aus-
    merzung dieses Steuerwettbewerbs auf internationaler Ebene für die Schweiz?

  3. Haben Anstrengungen des Bundes, von schweizerischen Kantonen oder Ge-
    meinden, im Rahmen des nationalen und internationalen Standortwettbewerbs
    attraktive steuerliche Bedingungen zu schaffen, je «schädliche» Auswirkungen 
    im Sinne der OECD-Terminologie bewirkt?

  4. Ist, da die vom Bundesrat nicht bekämpften OECD-Empfehlungen in ihrem
    Kern auf die Beseitigung des Bankkundengeheimnisses zielen, die Schluss-
    folgerung zutreffend, dass die Landesregierung an der weiteren Aufrechter-
    haltung des Bankkundengeheimnisses in der Schweiz nicht mehr sonderlich 
    interessiert ist?

  5. Was verspricht sich der Bundesrat von einer generellen Aufweichung oder gar 
    Beseitigung des Bankkundengeheimnisses gemäss OECD-Empfehlungen?

  6. Worin erblickt der Bundesrat die Vorteile der schweizerischen Mitwirkung in 
    den OECD-Gremien als Vollmitglied, wenn unser Land sich in wichtigen, für 
    den schweizerischen Finanzplatz entscheidenden Fragen in unverbindliche
    Stimmenthaltung flüchtet?

Bereits vor Einreichung dieser Interpellation war im Bundeshaus unter der Hand zu 
erfahren, es entspreche eben nicht diplomatischer Gepflogenheit, eine Empfehlung, 
die man nicht gutheissen könne, an einer internationalen Konferenz mittels eines 
unmissverständlichen Neins zu Fall zu bringen.
Dass der Bundesrat solch «diplomatische Gepflogenheiten» als wichtiger einstuft 
als die existentiellen Interessen des Finanzplatzes Schweiz und damit der Schweiz 
insgesamt an der Aufrechterhaltung von Bankgeheimnis und Steuerwettbewerb, 
könnte die Schweiz allerdings teuer zu stehen kommen. Ein Überleben des Finanz-
platzes Schweiz in seiner heutigen Form und Ausstrahlungskraft ist ohne Bankge-
heimnis jedenfalls kaum denkbar.
Um so gespannter sieht man der auf Spätsommer zu erwartenden Antwort des Bun-
desrats auf die Interpellationsfragen entgegen.

us

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