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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 16. Mai 2008

Besteht ein Gegensatz zur Demokratie?
Rechtsstaat

Wie entstand der Rechtsstaat Schweiz? Aus obrigkeitlich dem Land aufgezwungenen Normen? Fiel er vom Himmel? Weit gefehlt! Der Rechtsstaat Schweiz ist vom Schweizer Souverän geschaffen worden. An der Abstimmungsurne. Zuerst haben bloss die Bürger, später auch die Bürgerinnen Schritt für Schritt Rechtsgrundsätze beschlossen und in der Bundesverfassung verankert. Politische Rechte, Freiheitsrechte, Grundrechte: Alles Errungenschaften der Demokratie, keineswegs das Werk obrigkeitlicher Funktionäre.

Die Geschichte des Rechtsstaats ist untrennbar verbunden mit der Geschichte der Demokratie: Die Bill of Rights, die Habeas Corpus-Akte: Sie waren die ersten rechtsstaatlichen Errungenschaften der Menschheit. Sie markieren auch den Beginn des Kampfes um Selbstbestimmung der Bürger, den Anfang der demokratischen Bewegung.

Rechtsstaat und Demokratie: Das sind siamesische Zwillinge. Weil der Rechtsstaat nicht von Normen allein lebt. Er lebt auch von den Bürgerinnen und Bürgern, die die von ihnen erstrittene, demokratisch von unten nach oben durchgesetzte Rechtsordnung verstehen und breit mittragen: Ohne Demokratie kein Rechtsstaat!

Doch jetzt behaupten solche, die sich als «Liberale» bezeichnen, die Demokratie müsse, weil «willkürlich entscheidend», eingeschränkt werden, wenn es um Einbürgerungen gehe. Von internationalen Funktionären gesetzte Normen stünden über den politischen Rechten der Bürger. Elitäre Funktionäre, die solche Normen fern aller Demokratie festsetzen, stammen auch aus Ländern, wo Faustrecht und Blutrache gelten. Wo Frauen wie Ware verschachert werden, wo lebensbedrohende Verfolgung Andersgläubiger an der Tagesordnung ist. Wo nicht ein freies Volk, vielmehr ein diktatorisches Regime die «Rechtsordnung» bestimmt.

Der demokratisch vom Bürger gefällte Einbürgerungsentscheid garantierte in der Schweiz bis 2003, dass, wer das Gewaltmonopol des Staates ablehnte, hier kaum Bürger werden konnte. Das Volk war klug genug, das Bürgerrecht jenen zu reservieren, die unsere freiheitliche Rechtsordnung mitzutragen bereit waren. Damit wurden Rechtsstaat und Demokratie abgesichert. Jetzt kommen welche, die solch demokratischen Entscheid verbieten wollen. Funktionäre seien gerechter als Bürger, behaupten sie – und etikettieren sich dabei als «Liberale».

Wer hinter derart elitärer «Liberalität» seine Demokratiefeindschaft tarnt – ist er schliesslich nicht auch bereit, schnöden Verrat am eigenen Land in der Stunde äusserster Not auch noch als «liberales Recht» beschönigen zu wollen?

Ulrich Schlüer

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