Nr. 14, 16. Mai 2008
Menschenverachtendes Betäubungsmittelgesetz
Unterstützen Sie das Referendum
Von Christian Waber, Nationalrat, Wasen BE
Der erneute Anlauf des Parlaments in Sachen Betäubungsmittel nimmt fast groteske Formen an. Nach dem zweimaligen Scheitern einer Vorlage im Nationalrat, war das Thema vorerst vom Tisch. Die Gesundheitskommission des Nationalrates nahm sich der Sache jedoch erneut an. Eine Subkommission wurde ins Leben gerufen. Die Warner einer allfälligen Drogenliberalisierung wurden dabei aber sorgsam entfernt.
«Behandlung» mit Rauschgift
Schon im Vorfeld wurden die Parlamentarier von allen Seiten mit positiven Argumenten eingedeckt. Die nationale Arbeitsgruppe Suchtpolitik NAS koordinierte die ganze Aktion. Wenn wir aber die fünf Hauptpunkte der Argumentation näher betrachten, fällt das Lügengebilde rasch in sich zusammen. Vor allem Art. 3e «heroingestützte Behandlung» wurde in den Vordergrund gestellt. Die heroingestützte Behandlung schaffe Ruhe und Sicherheit und verringere die Kriminalität. Die Heroinabgabe sei im Volk breit akzeptiert. Wer eine «Behandlung» will, müsse strenge Kriterien erfüllen. Die heroingestützte Behandlung sei für die grosse Mehrheit der erste Schritt weg vom Heroin. Die «Giftabgabe» stabilisiere nachweislich die Gesundheit!
Im Gesetz wird aber in keiner Weise von Heroinabgabe gesprochen, sondern von einer «betäubungsmittelgestützten Behandlung»!
Was will die Revision?
Positiv an der Vorlage ist, dass die Abstinenz als förderungswürdig im Zweckartikel aufgenommen wurde. Auch wird das Behandlungsziel im Art. 3d klar geregelt. Die Behandlung muss ein drogenfreies Leben ermöglichen. Damit erschöpfen sich die positiven Punkte. Was aber wäre nach dem Gesetz möglich? Der Bundesbeschluss über die ärztliche Verordnung von Heroin regelte folgende Vorgaben. Das Mindestalter von achtzehn Jahren, seit zwei Jahren heroinabhängig, mindestens zwei abgebrochene Behandlungsversuche mit anerkannten Methoden und Defizite im somatischen, psychischen oder sozialen Bereich. Möglich war nur die Abgabe von Heroin. Neu würde die Abgabe von allen Betäubungsmitteln möglich, auch an Minderjährige!
Aber auch bei den Strafbestimmungen geht das Gesetz falsche Wege. Die Strafbarkeit bei Eigenkonsum wird total fallengelassen, auch der «Ameisenhandel» mit Kleinmengen wird nicht mehr bestraft.
Sammelt Unterschriften!
Das revidierte Betäubungsmittelgesetz darf auf keinen Fall nur vom Parlament verabschiedet werden. Das Volk muss sich einmischen -– einmal mehr! Die liberale Drogenpolitik in der Schweiz ist eine Katastrophe; jungen Menschen wird jede Hoffnung genommen. Das Referendum ist die einzige richtige Antwort auf die menschenverachtende Drogenpolitik der Schweiz! Unterstützen Sie das Referendum. Weitere Bogen können bestellt werden unter Telefon 033 221 89 44 oder info@drogstop.ch
Christian Waber