Nr. 14, 16. Mai 2008
Erschlichene Sozialleistungen
Eingebürgerter als IV-Betrüger entlarvt
Ein im Kanton St. Gallen verhafteter IV-Betrüger, welcher seit 2004 über 310 000 Franken unrechtmässig bezogen hat, war ein eingebürgerter Serbe.
Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel schlechter Einbürgerungsentscheide und ein zusätzlicher Grund für ein Ja zur Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen».
Der 59jährige Mann, der gemäss Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 6. Mai 2008, seit Jahren eine Invalidität vorgetäuscht und damit über 310 000 Franken erschlichen hat, bezog seit vier Jahren eine Rente und war zu hundert Prozent invalid geschrieben. Bis zu seiner Pensionierung wären auf dieselbe Weise noch rund 470 000 Franken zusätzlich ausbezahlt worden, wäre er nicht überführt worden. Nach umfangreichen Ermittlungen stellte die Kantonspolizei Zürich nun fest, dass die Invalidität in betrügerischer Weise vorgetäuscht wurde und der mutmassliche Betrüger in der Lage gewesen sei, grosse Gegenstände oder schwere Möbel problemlos selber zu tragen. Darüber hinaus habe er mit Personen- oder Lieferwagen Strecken von nahezu 2000 Kilometern zurücklegen können.
Eingebürgerter Serbe
Beim in der Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich lediglich als «Schweizer» beschriebenen Tatverdächtigen handelt es sich in Tat und Wahrheit um einen eingebürgerten Serben, wie die Kantonspolizei Zürich auf Anfrage bestätigte. Nur dank einem Tipp aus der Bevölkerung flog auf, dass es sich um einen Eingebürgerten handelt. Wieder einmal verschleiert man in den Berichterstattungen zu diesem Sozialmissbrauch die wahre Herkunft des Täters. Diese Desinformation führt zu einer mangelhaften Information der Öffentlichkeit. Entsprechende Migrationshintergründe sind in den Medienmitteilungen transparent zu erwähnen.
Ausserdem wird durch den aktuellen Fall wieder einmal aufgezeigt, wie unvorsichtig die Entscheide in der heutigen Einbürgerungspraxis gefällt werden. Auch Menschen, die eine IV-Rente beziehen und nicht für sich selber sorgen können, erhalten das Schweizer Bürgerrecht. Dies liegt unter anderem daran, dass aufgrund eines drohenden Gerichtsverfahrens durch das Rekursrecht der Kandidaten, heute im Zweifel eingebürgert wird.
Politischer Entscheid
Dies zeigt deutlich, wie wichtig ein klares Ja zur Einbürgerungsinitiative am 1. Juni ist. Denn mit der Annahme der Einbürgerungsinitiative erhalten die Gemeinden wieder das letzte Wort bei Einbürgerungsentscheiden. Schliesslich kennen die Gemeindebürger die Verhältnisse und den Charakter der Einbürgerungskandidaten besser als weltfremde Gerichte und Verwaltungsinstanzen. Die endgültige Entscheidung, wer Schweizer werden soll und wer nicht, muss ein politischer Entscheid bleiben und darf nicht zum Verwaltungsakt verkommen.
S.