Nr. 14, 16. Mai 2008
Bundesrätliche Desinformation zur Einbürgerungs-Initiative
«Fair und demokratisch?»
Von Dr. Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»
Eveline Widmer-Schlumpf: Das ist die Bundesrätin, die unermüdlich behauptet, der SVP einen Sitz im Bundesrat «gerettet» zu haben.
Die «Sitz-Rettung» erfolgte mit ausschliesslich linken, grünen und CVP-Stimmen – und hatte die Abwahl Christoph Blochers zum Zweck. Bisherige Auswirkung dieser «Sitz-Rettung»: Sämtliche Mitarbeiter des Departements Widmer-Schlumpf, die irgend welcher engeren Beziehung oder Sympathie zur SVP «verdächtigt» werden, sind regelrecht weggesäubert worden – bis auf Ebene Sekretärin.
Inzwischen vertritt die selbstlose «Retterin» auch ein politisches Hauptanliegen: Sie bekämpft die SVP-Initiative «Ja zu demokratischen Einbürgerungen». Dies, wie sie den Medien ausdrücklich sagte, nicht bloss «im Namen des Bundesrates», sondern auch als ganz persönliches Anliegen.
Wie lauten denn die Argumente, welche die selbstdeklarierte «SVP-Retterin» gegen das SVP-Volksbegehren ins Feld führt?
Integrations-Nachweis
Am 2. Mai liess sie diese in einem von der NZZ publizierten grossen Interview verbreiten. Frau Bundesrätin Widmer sagt in diesem Interview, dass das heutige – vom Bundesgericht 2003 ohne Verfassungsgrundlage durchgesetzte – Verfahren «demokratisch, gründlich und fair» sei. Denn eingebürgert werde nur, wer solide integriert sei. So sagt es die Bundesrätin.
Nichts sagt sie allerdings von der nachweisbaren Tatsache, dass mehrere Kantone längst die sog. «generelle Integrations-Vermutung» eingeführt haben. Das heisst im Klartext: Einbürgerungs-Gesuchsteller, die sich bereits seit zwölf Jahren in der Schweiz befinden, sind von Amtes wegen «generell als integriert» zu betrachten. Die Wirkung dieser obrigkeitlichen Anweisung: Die Gesuchsteller sind davon befreit, ihre Integration zu beweisen. Beweispflichtig ist dagegen, wer Gesuchsteller als nicht integriert betrachtet – und deswegen deren Einbürgerung ablehnen möchte. Klassische Beweislast-Umkehr – von der zuständigen Bundesrätin glatt verschwiegen.
Sprachkenntnis kein Integrations-Erfordernis
Frau Bundesrätin Widmer verschweigt auch, dass die Gemeinden in mehreren Kantonen (die entsprechende Weisung der Zürcher Justizdirektion von SP-Justizdirektor Markus Notter an die Gemeinden liegt uns vor) längst obrigkeitlich verbindlich angewiesen worden sind, dass mangelnde Sprachkenntnis kein Hinderungsgrund für eine Einbürgerung darstellen dürfe. Entsprechende Begründung würde in einem Rekursverfahren als unzulänglich zurückgewiesen.
Frau Bundesrätin verschweigt weiter, dass Fragen an muslimische Einbürgerungskandidaten, ob sie die gesetzlich geforderte Gleichberechtigung der Geschlechter gemäss Bundesverfassung respektieren und praktisch leben würden, ob sie schulpflichtigen Töchtern den Besuch von Schwimmunterricht und Klassenlagern gestatten würden, grundsätzlich nicht gestellt – geschweige denn überprüft – werden dürfen.
Korsettierte Demokratie
Frau Widmer-Schlumpf verliert auch kein Wort darüber, dass in vielen Gemeinden, welche die formelle Behandlung von Einbürgerungsgesuchen an der Gemeindeversammlung zwar noch zulassen, längst die verbindliche Bestimmung durchgesetzt worden ist, dass nur zu solchen Gesuchen einzeln abgestimmt wird, für die Ablehnungsanträge schriftlich und zum voraus mit obligatorischer Begründung eingereicht worden sind.
Der mündliche, spontan in der Versammlung aus waltender Diskussion resultierende Ablehnungsantrag ist für Einbürgerungsgesuche – demokratiewidrig und willkürlich – verboten worden. Von «freier Willensbildung» und «unverfälschter Stimmabgabe», wie sie dem freien Schweizer in der Bundesverfassung (Art. 34, Abs. 2) als Grundlage demokratischer Mitbestimmung garantiert wären, keine Spur mehr.
Weiter verschweigt die das vom Bundesgericht ohne Verfassungsgrundlage durchgesetzte Verfahren als «demokratisch» lobende Bundesrätin, dass Einbürgerungsentscheide längst zur Domäne spezialisierter (in der Realität fast ausnahmslos von den Steuerzahlern bezahlter) Anwälte geworden sind, die das Rekursverfahren derart aus dem Effeff beherrschen, dass der Bedenken äussernde gewöhnliche Bürger nur allzu oft als der Dumme blossgestellt wird.
Das alles blendet Frau Widmer-Schlumpf aus. Dafür behauptet sie pauschal, dass die meisten Gemeinden, das neue Verfahren bereits «gut beherrschen» würden, so dass niemand von Masseneinbürgerung sprechen könne. Die Tatsache, dass bereits in sehr vielen Gemeinden aus Furcht vor langwierigen, komplizierten Rekursverfahren (im Laufe derer die zuständigen Behörden von den Medien regelmässig an den Pranger gestellt, des Rassismus, der Willkür verdächtigt werden) das formlose «Durchwinken» aller Kandidaten Wirklichkeit geworden ist – diese Tatsache klammert Frau Widmer-Schlumpf grosszügig aus.
Zahlen-Manipulation
Dafür bemüht Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf die von der Linken erfundene Zählmethode, wonach Einbürgerungen allein an der Zahl der im Land anwesenden Ausländer, nicht aber an der Zahl der Gesamtbevölkerung gemessen werden dürfen. Auf dass die Schweiz, obwohl europaweit weitaus am meisten Ausländer (fast fünfzigtausend jährlich, ziemlich genau der Einwohnerzahl der Stadt Luzern entsprechend) einbürgernd, als mickrig und hinterwäldlerisch irgendwohin ins Hintertreffen verwiesen und entsprechend diffamiert werden kann.
Die Lächerlichkeit dieser «Zählmethode» illustriert folgendes Beispiel: Wenn ein Land (bei einer angenommenen Gesamtbevölkerung von einer Million) zehn Ausländer aufweist und all diese zehn einbürgert, dann würde es nach Zählung Widmer-Schlumpf mit einer «Einbürgerungsquote von hundert Prozent» weltweit führender Einbürgerungs-Spitzenreiter. Ein anderes Land mit angenommenen siebeneinhalb Millionen Einwohnern, wovon 1,25 Millionen Ausländern, das jährlich fünfzigtausend Ausländer einbürgert, landet dagegen mit der mickrigen Quote von vier Prozent (Zahl der Einbürgerungen gemessen an der Zahl der Ausländer) weit im Hintertreffen. Und es ladet erst noch alle Multi-Kulti-Fetischisten dazu ein, möglichst viele neue Ausländer ins Land zu schleusen, weil die Einbürgerungsquote, je mehr Ausländer ins Land gelassen werden, immer schlechter wird – selbst wenn jährlich hunderttausend eingebürgert würden.
Dass eine Bundesrätin derartige Zahlenschummelei mitmacht...
Umsetzungs-Verweigerung
Aufschlussreich werden die Ausführungen von Frau Widmer-Schlumpf, wenn sie auf die Umsetzung der SVP-Initiative nach deren Annahme durch Volk und Stände angesprochen wird. Sie sieht da offensichtlich Konflikte mit der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die Schweiz zukommen. Will Frau Widmer damit ernsthaft behaupten, jeder, der die Einbürgerung eines Ausländers ablehne, sei der «Rassendiskriminierung» zu verdächtigen? Für uns – und wohl auch eine breite Öffentlichkeit – ist neu und mehr als befremdlich, dass eine Justizministerin «Ausländer» generell als «Rasse» einstufen will. Oder befindet sich Frau Widmer-Schlumpf einfach im Argumentationsnotstand, weil sie keine haltbaren Gründe finden kann, um eine Initiative, die ihr offensichtlich gegen den Strich geht, nicht umsetzen zu müssen?
Die Rechtslage ist die folgende: Über Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Volksinitiative entscheidet die Bundesversammlung. Und zwar abschliessend. Verbindlich auch für Bundesräte. Die Initiative «Ja zu demokratischen Einbürgerungen» ist vom Schweizer Parlament als gültig erklärt worden. Eine gültige Initiative ist ihrem Wortlaut gemäss umzusetzen. Ohne wenn und aber. Wer das verweigert, verleugnet die Demokratie, verletzt die Bundesverfassung.
Fakten-Unterschlagung
Schliesslich mahnt Frau Widmer-Schlumpf noch an, der «Uno-Pakt über bürgerliche und politische Rechte», welcher allen Menschen die Privatsphäre garantiere, müsse bei Einbürgerungsverfahren strikt respektiert werden. Das wird obrigkeitlich so ausgelegt, dass dunkle Punkte aus dem Vorleben von Einbürgerungskandidaten den Bürgern grundsätzlich nicht bekannt gegeben werden dürfen. Behördenmitglieder, die durch ihre Behördentätigkeit zum Beispiel davon Kenntnis erhalten haben, dass sich ein Einbürgerungsbewerber des Sozialhilfe-Missbrauchs schuldig gemacht hat, dabei allenfalls gar straffällig geworden ist, würden, wenn sie dies den Bürgern bekanntgeben würden, strafrechtlich verfolgt. Womit «garantiert» ist, dass Einwände gegen Einbürgerungsentscheide zu Kandidaten, über die genauere Kenntnis zu besitzen uns ein Uno-Pakt angeblich verbieten soll, vor versierten Juristen in Rekursverfahren generell chancenlos sind.
Und das soll «Demokratie» sein? Das soll «faires Verfahren» garantieren?
Bedenkliche Auslassung
Insgesamt beurteilt Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf das neue, vom Bundesgericht 2003 dekretierte, der vom Souverän 1999 im Rahmen der nachgeführten Bundesverfassung an der Urne demokratisch festgelegten Ordnung klar widersprechende Verfahren als «fair und demokratisch».
Die Demokratie bleibe intakt. Sagt sie. Das ist ein starkes Stück Desinformation. Nicht einmal das Bundesgericht, das die neue Ordnung 2003 dekretiert hat, behauptet dies. Das Bundesgericht hat wenigstens ehrlich kommuniziert, dass es den Einbürgerungsentscheid eben nicht (mehr) als demokratischen, politisch zu treffenden Entscheid anerkenne. Es wertete den Einbürgerungsentscheid 2003 vielmehr ab auf die Ebene einer Verwaltungsverfügung, vergleichbar einer Baubewilligung – wobei das Bundesgericht hinnimmt, dass aus nicht weiter kommentierten historischen Gründen Äusserungen des Souveräns zu solchen Entscheiden noch erfolgen würden.
Indem aber die generelle Rekursmöglichkeit für Abgewiesene vom Bundesgericht neu dekretiert wurde, wurde der Souverän als zuvor oberste, unanfechtbare Instanz zurückgestutzt. Er steht seither unter der Aufsicht einer gerichtlichen Oberinstanz, welche die vom Souverän getroffenen Entscheide als «korrekt» anerkennen oder als «unkorrekt» korrigieren bzw. zurückweisen kann. Damit ist der Souverän als oberste, unanfechtbare Instanz in der Demokratie abgesetzt. Behaupten, die Demokratie bleibe dennoch intakt, kann nur, wer der Demokratie ohnehin nicht gewogen ist.
Wahrheit hat generell zwei Komponenten: Amtlich geäusserte Information muss erstens mit den Tatsachen übereinstimmen, also wahr sein. Zweitens muss sie vollständig sein. Eine Unwahrheit entsteht auch, wenn zu einem Vorgang wichtige Tatsachen – beispielsweise die bundesgerichtliche Abwertung eines politischen Entscheids in eine Verwaltungsverfügung – unterschlagen werden.
Linke Zurückhaltung
Wir stehen in einem merkwürdigen Abstimmungskampf. Merkwürdig, weil sich die Linke bisher betont zurückhält. Dabei war es seinerzeit die politische Linke, welche die Vorgaben für neue Einbürgerungsverfahren gegeben hat. Als Beispiel eines solchen Vorstosses der politischen Linken sei hier SP-Armee-Abschaffer und Nationalrat Andreas Gross zitiert, der 2003 folgenden linken Grundsatz zur Einbürgerung auf seine Homepage aufschalten liess:
«Alle, die von Entscheidungen betroffen sind, sollen das Recht haben, an der Gestaltung dieser Entscheidung mitzuwirken. Deshalb ist für uns die umstandslose Einbürgerung und das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizer Pass so wichtig.»
Die SP hält sich im laufenden Abstimmungskampf vornehm zurück. Sie zählt offensichtlich darauf, dass ihre Kandidatin der letztjährigen Bundesratswahl, Bundesrätin Widmer-Schlumpf, die Christoph Blocher verdrängt hat, die von der SP vorgegebene Position im Abstimmungskampf eisern vertritt. Was für die SP um so angenehmer ist, als sich Frau Widmer-Schlumpf von den Medien notorisch als SVP-Vertreterin etikettieren lässt...
Ulrich Schlüer