Nr. 14, 18. Mai 2007

Die Abgabe der persönlichen Waffe an den Wehrmann
Gegen die Entwaffnung des Bürgersoldaten

Ansprache von Divisionär Eugen Hofmeister, Kommandant Territorialregion 2 an der Delegiertenversammlung des Schweizer Schiesssportverbandes (SSV) vom 21. April 2007 in Pratteln BL

Bei der jüngsten Auseinandersetzung im Parlament um die Verschärfung des Waffengesetztes schmetterte das bürgerliche Lager im Nationalrat die Vorlage ab. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte ist, dass die nächste Runde von den Verlierern medienwirksam bereits eingeläutet wurde.

Bis zur Mitte dieses Jahres soll eine Volksinitiative lanciert werden, die die Armee zwingen soll, die persönliche Waffe des Wehrmannes in den Logistikzentren aufzubewahren. Gemäss Aussagen der Initianten (als vorderster Bannerträger versteht sich der Zuger Nationalrat Jo Lang) sollen sich SP, Grüne, GSOA und weitere Organisationen an der Unterschriftensammlung beteiligen. Im Gespräch sind gemäss diesen Quellen Friedens-, Frauen- und Jugendorganisationen sowie verschiedene Berufsverbände. Entgegen ersten Ankündigungen scheint nun der Schweizerische Polizeibeamtenverband doch nicht mitzumachen.

Fundamentalistische Kampagne

Unter dem Vorwand der Verbesserung der Sicherheit wurde in letzter Zeit von gewissen Medien, linken und grünen Politikern und selbsternannten Sicherheitsexperten eine Kampagne gegen die Heimgabe der persönlichen Waffe lanciert, die fast fundamentalistische Züge annahm. Dabei wurden Armeeangehörige mehr oder weniger pauschal als Sicherheitsrisiko verunglimpft und als potentielle Straftäter gebrandmarkt. Zudem wurden Behauptungen aufgestellt, die schlicht und einfach nicht haltbar sind.

Zuerst zu einigen Fakten: In der Schweiz sind schätzungsweise 2,3 Millionen Hand- und Faustfeuerwaffen im Umlauf. So genau weiss es niemand. Bei den 220'000 Armeeangehörigen ist also der Anteil am Gesamtbestand der Waffen unter zehn Prozent und diese sind, im Gegensatz zu den übrigen Waffen, erst noch im Detail bei der Armee registriert.

Tatsache ist, dass von jährlich rund 1500 Suiziden nur ein Fünftel mit Ordonnanzwaffen begangen werden. Dies bestätigt sogar der Kriminologieprofessor Martin Kilias, notabene ein Gegner von Waffen in Haushalten. Er spricht in seiner Studie von dreihundert Selbstmorden mit Armeewaffen, ohne dabei zwischen den 280'000 Dienstwaffen der Angehörigen der Armee und den rund 1,6 Millionen Armeewaffen in Privatbesitz zu unterscheiden.

Die Schweiz ist zudem ein Land, in dem Morde wesentlich seltener sind als in anderen Staaten. Auf eine Million Einwohner werden hierzulande jährlich zwölf Tötungsdelikte gezählt. In den Niederlanden sind es 15 (bei nur zwei Prozent Schusswaffen in den Haushalten). In Kanada und Australien (mit zehn Prozent Schusswaffen) werden auf eine Million zwanzig Menschen ermordet, in Finnland 24 und in den USA gar 56.

Das hindert den grünen Zuger Nationalrat Jo Lang nicht komplett falsche Aussagen über diese Sachverhalte zu machen. Ich beschränke mich auf ein Zitat:

"Die private Aufbewahrung der persönlichen Dienstwaffe ist das grösste Sicherheitsrisiko in unserem Land."

Dazu werden Verbrechen mit Armeewaffen medienwirksam ausgeschlachtet, wie im Fall der Skifahrerin Rey-Bellet. Zugegebenermassen ist jedes Verbrechen mit einer Schusswaffe eines zuviel. Sie können aber ebenso gut ein Küchenmesser oder einen Hammer als Tatwaffe gebrauchen.

Verantwortungsbewusst handeln

Ich bin überzeugt, dass sich der ganz grosse Teil der Armeeangehörigen der Verantwortung im Umgang mit der persönlichen Waffe bewusst ist und auch entsprechend handelt.

Dazu kommt, dass Eigenverantwortung und der bewusste Umgang mit Gefahren zum Wesen einer freiheitlichen Gesellschaft gehören.

Der Umgang mit Waffen in unserem Land ist - nicht zuletzt auch dank der bemerkenswerten Arbeit der Schützenvereine - eigentlich problemlos und hat in der Vergangenheit kaum zu grossen Diskussionen geführt.

Linke Wühlmäuse

Ich vermute stark, dass gewisse linke Wühlmäuse hier eine weitere Stossrichtung entdeckt haben, nachdem ihnen die Armeeabschaffung in zwei Volksabstimmungen misslungen ist, die Armee und das Schiesswesen zu demontieren.

Nehmen wir einmal an, dass die persönliche Waffe dem Wehrmann nicht mehr abgegeben würde.

Was wären die möglichen Konsequenzen? Vermutlich würde es das Ende des obligatorischen Schiessens bedeuten, verbunden mit einem weiteren markanten Teilnehmerrückgang an grossen Schützenanlässen. Dazu käme wahrscheinlich ein nochmaliger starker Rückgang der Bestände in den Schützenvereinen.

Wahrscheinlich würde das Ende der Schützentradition eingeläutet, wie sie seit Beginn des 19. Jahrhunderts in der Schweiz gepflegt wird.

Die Auswirkungen bei der Armee wären vor allem psychologischer Art. Stellen Sie sich einmal den Imageschaden im Ausland vor, wenn die einmal zum Inbegriff der wehrhaften Schweiz gehörende Miliz entwaffnet würde. Sollte ein allfälliger Volksentscheid gegen den Willen des Bundesrats und der Mehrheit des Parlaments die Abgabe der persönlichen Waffe verbieten, wären wir der Lächerlichkeit ausgesetzt, und das wird wahrscheinlich auch beabsichtigt.

Mir scheint eine umfassende Schiessausbildung, zu der auch das über die obligatorische Schiesspflicht hinausgehende ausserdienstliche Präzisionsschiessen gehört, das nach wie vor einen wichtigen Beitrag zur Grundbereitschaft für eine glaubwürdige Armee bildet.

Es genügt eben nicht, einen Bürger in die Uniform zu stecken und zu glauben, dass er dann Soldat sei. Ich denke, dass wir im Ausland um die Abgabe der persönlichen Waffe immer noch bestaunt werden.

Vor einiger Zeit nahm ich mit höheren deutschen Offizieren an einem Pistolenschiessen teil. Einige der Offiziere haben sich mir gegenüber für ihre schlechten Resultate entschuldigt, mit dem Hinweis, sie hätten eben keine persönliche Waffe und hätten dadurch auch nicht viele Möglichkeiten zum Training.

Die Armee ist trotz Technisierung und Computerisierung auf gute Schützen und das sichere Beherrschen der persönlichen Waffen angewiesen. Und dazu leisten die Schützenvereine einen wesentlichen Beitrag.

Entmündigung des Bürgersoldaten

Kämpfen wir mit aller Kraft gegen diese unhaltbaren Vorwürfe und Tendenzen zur Entwaffnung und Entmündigung des Bürgersoldaten. Wer dem Bürger das Gewehr entreisst, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern entmündigt ihn. Es ist wirklich Zeit, dass sich die schweigende Mehrheit unmissverständlich zu Wort meldet.

Es geht um die Zukunft des ausserdienstlichen Schiesswesens und den Weiterbestand vieler Schützenvereine. Es lebe der Schiesssport! Es lebe die Schützentradition! Und es lebe unsere Armee, aber eine mit persönlicher Bewaffnung!

Div Eugen Hofmeister