Nr. 14, 2. Juni 2006

Besteht der Mittelstand die Globalisierung?
Entdemokratisierung durch Zentralisierung

Von Prof. Dr. Eberhard Hamer, Leiter Mittelstandsinstitut, Hannover/Deutschland

Ist "Globalisierung das Ende der Demokratie"? Oder dient umgekehrt die Globalisierung "der Verbreitung von Freiheit, Menschenwürde und Demokratie"? Die Antwort auf diese gegensätzliche Frage liegt im Verhältnis von dezentraler oder zentraler politischer Macht.

Die Demokratie ist schon in der Antike und im Mittelalter als dezentrales bürgerliches Freiheitssystem gegen die zentralisierte Macht einer Diktatur oder des Adelsfeudalismus entstanden. Das politische Stichwort für die bürgerliche Freiheitsidee hiess: Selbstbestimmung, Mündigkeit. Dieser Anspruch auf Selbstbestimmung stand immer im Widerspruch zu allen hierarchischen Systemen, welche den Anspruch erheben, zentral als Vormund über andere bestimmen zu können. Wer über andere bestimmen will, lässt ihnen keine eigene Freiheit und keine Selbständigkeit.

Der bürgerliche, selbstverantwortliche Mittelstand kann aber ohne eigene Entscheidungsfreiheit, ohne Selbstbestimmung und ohne Selbständigkeit nicht existieren. Ein politisches System des Mittelstandes musste also auf Eigenverantwortung und auf einen am politischen Leben mitverantwortlichen, mündigen Bürger gegründet werden. Ausdruck für diese Entscheidungsfreiheit war das Wahlrecht mit einem dezentralen statt zentralen Aufbau des Staatswesens durch Wahlentscheidung souveräner Bürger. In diesem Sinne ist die Demokratie eine dezentrale, von der Souveränität der Einzelmenschen ausgehende und die Kompetenz von unten nach oben delegierende Staatsform, welche Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit für den Einzelbürger garantieren soll. Die politische Macht in der Demokratie wird also im Namen der selbstverantwortlichen und wählenden Bürger ausgeübt. Diese können deshalb auch jederzeit die Machtinhaber korrigieren oder ablösen.

Die aus der dezentralen Kompetenz aufgebaute Demokratie beruhte gleichzeitig auf dem Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Bürger. Vorrechte und Machtansprüche oder Untertänigkeitsverhältnisse darf es deshalb definitionsgemäss nicht geben. Insofern ist jede "Diktatur des Proletariats" im sozialistischen und gewerkschaftlichen Sinne und jede feudalistische oder monopolistische Macht der wirtschaftlichen Kollektive von Verbänden oder Konzernen antidemokratisch.


Abwehr aller Kollektivismen

Der bürgerliche Mittelstand, dessen Staatsform Demokratie ist, steht deshalb in einer ständigen Abwehrstellung gegenüber den beiden kollektiven Machtansprüchen der Kapitaleliten einerseits und der Sozialfunktionäre andererseits, um seine individuelle Freiheit, Mündigkeit und Rechtsgleichheit ihnen gegenüber zu verteidigen. Den beiderseitigen kollektiven Versuchen der oberen oder unteren Randgruppe, mit Vormundschaftsansprüchen die Herrschaftsmacht über die bürgerliche Gesellschaft zu erringen, kann in einer Demokratie nur wirksam begegnet werden, wenn ein starker Mittelstand Garant für die bürgerliche Freiheit, Selbstverantwortung und Selbstverwirklichung bleibt. Ein starker selbstverantwortlicher Mittelstand ist ebenso die Voraussetzung einer starken Demokratie, wie umgekehrt auch die Demokratie das politische Freiheitssystem für das Überleben eines selbstverantwortlichen Mittelstandes ist.


Uno und Demokratie

Zwischen funktionierender Demokratie und dem, was sich alles als Demokratie bezeichnet, bestehen aber grundsätzliche Unterschiede. Die von der Uno festgestellten etwa 200 "demokratischen Staaten" haben zwar irgendwelche demokratischen Formalia wie Parlamente, mehr oder weniger eingeschränkte Wahlrechte oder Gleichheitsgrundsätze; - nur in einem Viertel von ihnen gibt es aber einen halbwegs tragfähigen Mittelstand und damit dezentrale politische Machtstrukturen. Die Demokratie ist also ein Minderheitensystem in der Welt. Es funktioniert nur in bürgerlichen, entwickelten Gesellschaften, die überhaupt in der Lage sind, mit Wahlrecht, Parteien, Parlamenten und selbstverantwortlichen Freiheiten umzugehen.

Globalisierung ist allerdings ebenfalls eine Freiheitskategorie, welche ex definitione dem Freiheitssystem der Demokratie entsprechen müsste. In diesem Sinne bringt auch ein Teil der Literatur die Globalisierung in Verbindung mit einer Befreiung der Völker und Gesellschaften von totalitären, korrupten, militärischen oder anderen autoritären Herrschaftssystemen.

Globalisierung bewirkt nicht automatisch Demokratisierung, ist bestenfalls neutral. Die Globalisierung kann tatsächlich demokratiefördernd wirken, wenn sie den Völkern wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Freiheit von Zentralherrschaften bringt. Andererseits kann aber die Globalisierung sich auch demokratieauflösend auswirken, wenn sie über die Demokratien zentrale Machtstrukturen schafft, in welchen die eigentlichen Entscheidungen fallen.


Expertokratie

In diesem letzteren Sinne hat sich die Globalisierung leider zu einem Kampf von Weltmachtorganisationen gegen oder über Demokratien entwickelt, wobei erstere den letzteren immer mehr Souveränitäts- und Freiheitsrechte entzogen und bei sich zentralisiert haben.

Solche globalen nicht-staatlichen, aber herrschenden Akteure haben zumeist keine demokratische Legitimation. Sie beruhen nicht auf dem Willen oder der Teilhabe der Bürger, Körperschaften und anderer Institutionen am Zustandekommen der Vorschriften, die sie erlassen. "Global governance" könnte damit zunehmend zu einer autokratisch verselbständigten Expertokratie werden und den Weg zu einer weltweiten Oligarchie der Finanz- und Politeliten ebnen. Globalisierung verlagert also die Macht von unten vom Bürger über nichtstaatliche, aber mit politischer Macht ausgestattete Organisationen zugunsten der diese Organisationen steuernden politischen und wirtschaftlichen Oligarchien (Netzwerke).

Zwangsläufige Folgewirkung jeder Zentralisierung der politischen Macht im Zuge der Globalisierung ist immer dann die entsprechende Entmachtung der nationalen Staaten und die Erosion derer Parlamente.


Geschrumpfte Souveränität

Tatsächlich hat die Globalisierung zu immer stärkerer Einbindung der ehemals souveränen Staaten in immer engmaschiger gewordene supranationale Abhängigkeiten und Vertragsbeziehungen geführt. Die Staatenwelt wurde eingegrenzt. Gleichzeitig schrumpften Souveränität und Handlungsmöglichkeiten der Einzelstaaten. Es gibt eine beispiellose normative Verdichtung und Institutionalisierung der internationalen Beziehungen bis hin zur Bildung von Organisationen mit eigener hoheitlicher, insbesondere Rechtssetzungsgewalt oder doch entsprechendem faktischem Einfluss: Angefangen von den Vereinten Nationen und ihren zahlreichen Unterorganisationen über den internationalen Währungsfonds, die Weltbank und die Welthandelsorganisation, die NATO oder den ASEAN-Pakt als regionale Ordnungsmächte bis hin zur supranationalen Europäischen Union.

Zwischen den europäischen Nationalstaaten und den globalen Organisationen steht als Beispiel einer supranationalen Organisation die Europäische Union. Diese Union ist Dank dem Prinzip der Supranationalität von oben nach unten aufgebaut worden. Die Supranationalität hat sich dadurch entwickelt, dass die Staaten immer mehr Souveränität und Kompetenzen an die EU abgegeben haben. Zustimmungen zum Beitritt sowohl für den Europarat (1950) als auch für die Pariser Verträge (1954), für die Bildung der EWG durch die "römischen Verträge" 1957 und für die Erstarkung der EWG zur Europäischen Union (EU 1992) haben nur die jeweiligen Parlamente gegeben. Die Völker wurden selten selbst gefragt, das deutsche Volk nie, obwohl wesentliche Hoheitsrechte an die EU übertragen worden sind.


Allmächtiger Moloch

Die EU ist aus einem blossen Vertragswerk zur Wirtschaftsförderung zu einem mächtigen gemeinsamen Wirtschafts-, Finanz-, Währungs-, Aussen- und Sicherheitsblock wie ein Staat mit einer gemeinsamen Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz geworden, ein allmächtiger Moloch mit allem, was ein Staat beinhaltet. Echte Mitsprache oder Teilnahme an der staatlichen Gewalt haben aber weder die Bürger noch die von ihnen gewählten Abgeordneten des mehr formalen als wirklichen "Europaparlaments".

Inzwischen kommen achtzig Prozent aller Regulierungen aus Brüssel und haben die Parlamente der Nationalstaaten diese von den Regierungschefs gemeinsam abgenickten "Richtlinien" nur noch "umzusetzen", also nachzuvollziehen. Die eigentliche Macht liegt nicht mehr bei den nationalen Staaten, sondern in Brüssel bei der nichtdemokratisch legitimierten EU-Kommission.

Nicht nur die europäische Politkommission hat den Nationalstaaten immer mehr Souveränität abverlangt, für sich reklamiert. Institutionen wie z.B. der Europäische Gerichtshof haben ebenso kräftig beigeholfen, die Zentralisierung zugunsten Europas voranzutreiben. Der Europäische Gerichtshof ist kraft Satzung nur zuständig für Streitigkeiten über den gemeinsamen Vertrag oder zwischen Mitgliedsländern untereinander. Entgegen dieser Kompetenzbegrenzung hat er seine Kompetenzen aber immer stärker ausgedehnt und entscheidet inzwischen hemmungslos auch über Fälle ausschliesslich nationalen Rechts. So hat der Europäische Gerichtshof z.B. entschieden, dass auch Frauen in der Bundeswehr dienen dürfen. Statt dass die Regierung eine solche Einmischung in das innerdeutsche Staatsrecht zurückgewiesen hätte, hat ein naiver Verteidigungsminister sofort gehorcht und sich damit zu Unrecht der Kompetenz des Europäischen Gerichtshofes unterworfen.

Inzwischen bemängelt sogar das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass der Europäische Gerichtshof ohne entsprechende Kompetenz in seinem Rechtsbereich wildere.


Fazit:

Der Bürger wird in wichtigen Dingen überhaupt nicht mehr gefragt. Nicht mehr der Bürger, nicht mehr von ihm gewählte Abgeordnete, sondern von ihm unabhängige Parteien und supranationale Politkommissare entscheiden.

Die mit der Globalisierung einhergehende Zentralisierung der politischen Macht hat also in den vergangenen dreissig Jahren

Die eigentlichen Machthaber der zentralisierten Gewalt sind aber nicht einmal die nationalen Regierungen oder EU-Politfunktionäre, sondern die noch mächtigeren Netzwerke der internationalen Wirtschafts- und Politinteressen vor allem der "einzigen Weltmacht", die ihren Willen hierarchisch von oben nach unten in der Welt durchsetzt und den Völkern, Staaten und internationalen Organisationen immer weniger Eigenverantwortung und Mitbestimmung lässt.


Versagen der Restdemokratie

Diese Entwicklung ist gefährlich, weil sie die Zustimmung der Bürger zu dem politisch ausgehöhlten System der Demokratie riskiert. Schon jetzt gehen nur noch die Hälfte der Bürger überhaupt zu Wahlen, weil sie behaupten, damit ohnehin nicht mehr viel zu bewirken. Die Entdemokratisierung durch Zentralisierung ist also bereits im Bewusstsein der Bevölkerung weit fortgeschritten. Würde eine globale Krise die Menschen wiederum wie bei der ersten Weltwirtschaftskrise in Not stürzen, dann könnte die Wut über die globalen Fehlentwicklungen bei der Bevölkerung auch zur Wut über das Versagen der Restdemokratie führen und wiederum ganz andere politische Strukturen begünstigen.


Clique der Politfunktionäre

Die Globalisierung hat also praktisch zur globalen Zentralisierung der politischen Macht geführt. Damit wurden ebenso die Demokratie wie auch das Selbstbestimmungsrecht der Menschen ausgehöhlt. Ohne wirkliche demokratische Selbstbestimmung und Selbstverantwortung wurde der Bürger immer mehr zum Untertan. So vollzog sich ein schleichender Systemwandel und eine Entdemokratisierung hin zur Zentralisierung der politischen Macht zugunsten einer kleinen Clique von Politfunktionären (Oligarchie) und darüber hinaus zu einer globalen Polit-, Wirtschafts- oder Finanzdiktatur.

Eberhard Hamer