Nr. 14, 25. Juni 2004

Die Informations-Apparate des Bundes wuchern
«Sensibilisierung» - eine Staatsaufgabe
Von Woldemar Muischneek, Bundeshausjournalist

Der Informations-Auftrag der Behörden aller Stufen ist in einem demokratischen Staat eine Selbstverständlichkeit. Nur: Über das Ausmass der Behörden-Information, insbesondere vor Volksabstimmungen, bestehen zunehmend unterschiedliche Auffassungen.

Denn die Grenze zwischen Information und propagandistischer Beeinflussung wird seit einiger Zeit auf Bundesebene - seit sich der Bundesrat aus eigenem Antrieb eine neue «Informationspraxis» zugelegt hat - offensichtlich oft nicht mehr eingehalten. Diesbezüglich gilt, was alt Ständerat Franz Muheim
in den Schweizer Monatsheften (Heft 2 / 83. Jahrgang, 2002) im Zusammenhang mit der Informationspolitik des Bundesrates festgehalten hat: «Die steuerfinanzierte publizistische Aktivität des Bundesrates und der Verwaltung ist politisch zu hinterfragen, und zwar losgelöst von der Frage,
ob die eigene Meinung mit jener des Bundesrates übereinstimmt.» Um dieses Thema, dem sich vor allem die sich als «liberal» etikettierenden Politiker(innen) endlich ernsthaft annehmen sollten, geht es hier nicht, sondern - damit in einem losen Zusammenhang stehend - um eine Art neuer
Staatstätigkeit im Bereich Information und Beeinflussung des Volkes:
Sensibilisierung wird sie genannt. «Empfindlichmachung»

Was ist unter dem modischen Begriff Sensibilisierung zu verstehen, den man über tausendzweihundertmal in den Verlautbarungen der Verwaltung und in den Parlamentsprotokollen auf den aktuellen Internet-Seiten des Bundes finden kann? Wir halten uns an die Definition im Duden: Sensibilisieren heisst «empfindlich(er) machen», Sensibilisierung wäre demnach die «Empfindlichmachung».

Da stellt sich grundsätzlich die Frage: Ist es denn eine Staatsaufgabe, ein mündiges Volk, den Souverän, mit systematischer staatlicher Beeinflussung ständig für irgend etwas empfindlich(er) zu machen? In unzähligen Bereichen sollen wir sensibilisiert werden nach den Ratschlüssen von Bundesämtern und speziellen Kommissionen; und Jahr für Jahr sollen wir Millionen von
Steuerfranken - mit steigender Tendenz - dazu zur Verfügung stellen. Die Bundesverwaltung wie die Damen und Herren der Politik entdecken immer neue Bereiche, wo das anscheinend zurückgebliebene Volk zu sensibilisieren ist. Im allerletzten Moment erst konnte zum Beispiel dank einer
Ständeratsmehrheit die millionenschwere Sensibilisierung der Wählerschaft im Blick auf die letzten eidgenössischen Wahlen abgewendet werden. Im Sinne einer Art «Corriger la fortune» hätte das Wahlvolk staatlich sensibilisiert werden sollen, mehr Frauen und Junge zu wählen und überhaupt sich an den Wahlen zu beteiligen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben aber nun einmal in einer Demokratie die Freiheit, sich an den Wahlen zu beteiligen oder auch nicht und die Leute zu wählen, die ihnen passen. Wer sich nicht beteiligt oder «falsch» wählt, trägt nachher die Konsequenzen, wenn es in den Staatsdingen anders läuft, als man es gerne hätte - und man wird sich deshalb ein andermal womöglich anders verhalten. Die Demokratie, vor allem die direkte Demokratie, bei der sich die Mitgestaltungsmöglichkeiten nicht in Wahlen erschöpfen, hat ja in diesem Sinne gleichsam auch eine eminent pädagogische Seite. Mit andern Worten: Man wird ohne staatliche Nachhilfe «sensibilisiert»!

Inflation
Im Budget der Eidgenossenschaft gibt es indessen immer mehr Positionen, bei denen die Begriffe «Sensibilisierung», «Sensibilisierungskampagnen», «Sensibilisierungsprojekte» vorkommen. Im Umwelt-Bereich etwa, wo auch die Nachhaltigkeit ein unerschöpfliches Thema ist, soll das Volk so auf den richtigen Pfad geführt werden. Die Rassismus-Kommission, im Departement des Innern untergebracht, gibt jedes Jahr für Sensibilisierung mehr aus. Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann im Departement des Innern verzeichnete im Budget 2003 eine über zehnprozentige Steigerung auf über 7 Millionen Franken, die vor allem mit der Einrichtung einer neuen «Fachstelle
gegen Gewalt gegenüber Frauen» begründet wurde: «Es besteht ein ausgewiesenes Bedürfnis der Koordination, der Information, der Weiterbildung und Sensibilisierung inner- und ausserhalb der Bundesverwaltung.» Unzählige weitere Beispiele liessen sich aufführen. Die Liste wird von Jahr
zu Jahr grösser.

Zuständigkeitswahn
Ist diese Entwicklung angesichts der Tatsache, dass unsere Gesellschaft eine Informationsgesellschaft ist, aus liberaler Sicht nicht ein Irrweg? In Helmut Schoecks «Die 12 Irrtümer unseres Jahrhunderts» (1985) lautet der Irrtum 5 «Jedes Problem braucht seinen Politiker» und, wie beizufügen wäre,
seine besondere Verwaltungsstelle oder noch Höheres in der Bürokratie. Was mit der Etikette «Sensibilisierung» heutzutage alles angerichtet wird, hat sehr viel mit dem «Zuständigkeitswahn der Politiker» (Schoeck) und der Bundesverwaltung zu tun. Dieser ungebremste Zuständigkeitswahn führt dazu, dass immer mehr Bereiche dem Staat zugewiesen werden in der irrigen Meinung, unsere Zivilgesellschaft sei nicht imstande, die entsprechenden Probleme zu bewältigen.

Eine der Folgen: Die stetig steigende Staatsquote und Fiskalquote. Den Etatisten mag das richtig erscheinen. Dass aber auch viele angeblich Liberale wohl höhere Staats- und Fiskalquoten wortreich beklagen, gleichzeitig aber selber von diesem Zuständigkeitswahn befallen sind, muss zu denken geben. Ein Blick auf die zahllosen persönlichen Vorstösse mit neuen Begehren zu mehr Staatstätigkeit macht deutlich, wie sehr dieser Zuständigkeitswahn grassiert. Dieser macht nicht Halt vor dem Versuch, mittels «Sensibilisierung» und staatlicher Beeinflussung Dinge zu tun, die
in einer freiheitlichen Ordnung Angelegenheit der Zivilgesellschaft bleiben müssen.

Umkehr überfällig
Nicht nur im Bereich der Wirtschaft ist es nötig, mit Liberalisierung, Privatisierungen usw. die Staatstätigkeit einzuschränken. Staatliche Sensibilisierung und Sensibilisierungskampagnen wie überbordende Informations-Aktivitäten, welche im Grunde genommen die Mündigkeit der
Bürgerinnen und Bürger in Frage stellen, sind ebenfalls nicht Aufgabe des Staates. 1792 hat der grosse Liberale Wilhelm von Humboldt den heute noch lesenswerten Text «Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen» geschrieben. Wo sind Liberale ohne
Politiker-Zuständigkeitswahn, die uns heute nicht bloss ein auf die Wirtschaft bezogenes «Konzept für die Bestimmung der Grenzen der Wirksamkeit des Staates» vorlegen und entsprechend politisieren? Ein solches wäre übrigens auch per se eine Antwort auf die Misere der Bundesfinanzen, soweit
sie in der überbordenden Ausgabenpolitik der Zuständigkeitswahn-Politiker begründet ist.


Woldemar Muischneek

(Aus «Reflexion» Nr. 48 des Liberalen Instituts Zürich;
die «Schweizerzeit» dankt herzlich für das erteilte Copyright.)