Nr. 14, 7. Juni 2002

«Armeeleitbild XXI» unter Beschuss
Militärgesetzgebung im Widerstreit
Von Heinrich L. Wirz, Bremgarten BE

Der Nationalrat wird gemäss Sessionsprogramm am 10. und 11. Juni 2002 über das Armeeleit- bild XXI und das neue Militärgesetz befinden. Es geht um eine tiefgreifende und unumkehr- bare Umkrempelung des schweizerischen Wehrwesens.

Die Uneingeweihten, und dazu gehören begreiflicherweise auch zahlreiche Parlamentarier, haben gegenüber diesem äusserst komplizierten Vorhaben keinen leichten Stand. Das Vorhaben «Armee XXI» gedanklich zu durchdringen, braucht Sachverstand und sehr viel Zeit. Im Nationalrat sitzen noch gerade drei aktive Truppenkommandanten, alle nicht Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission. Zahl- reiche Angehörige der grossen Kammer haben keinen unmittelbaren Bezug zur Armee. Die Bericht- erstattung um fassbare Streitpunkte, wie zum Beispiel die Dauer der Rekrutenschule, verbirgt die wesentlichen staats-, sicherheits- und militärpolitischen Gesichtspunkte.

Echte Milizarmee?
Die Vertreter des Verteidigungsdepartements (VBS) wiederholen andauernd, die «Armee XXI» bleibe, der Bundesverfassung entsprechend, eine Milizarmee. Sie begründen dies mittels eines staatsrechtli- chen Gutachtens, das mangels Veröffentlichung fast niemand kennt. Militärische Fachleute belegen anhand ausländischer Beispiele, dass die «Armee XXI», würde sie verwirklicht, keine echte Milizarmee mehr wäre. Es handelte sich zumindest in Teilen um eine «Wehrpflicht-Armee». In dieser leistet ein Wehrpflichtiger seinen Grundwehrdienst in einem Lehrverband und ist anschliessend Reservist.

Gewissen Beamten, Berufsoffizieren und Diplomaten des VBS ist die bisherige Milizarmee ein Dorn im Auge. Sie setzen alles daran, die Schweizer Armee der Nato anzugleichen und sie zu diesem Zweck zu «professionalisieren». Dieses hintergründige Unterfangen soll aus naheliegenden Gründen nicht auf einen Stichtag verwirklicht werden, sondern in kleinen, unscheinbaren Schritten. Ein Beispiel sind die sogenannten Durchdiener, die ihre Militärdienstpflicht am Stück leisten ­ wie in einer «Wehrpflicht- Armee». Das VBS bezeichnet die Durchdiener und nachherigen Reservisten fälschlicherweise als Milizsoldaten.

Verankerung im Volk?
Das Schweizer Stimmvolk hat sich in den letzten fünfzehn Jahren mehrmals klar zugunsten seiner Landesverteidigung ausgesprochen. Es hat insbesondere zwei Initiativen für die Abschaffung der Armee deutlich abgelehnt. Das Volksbegehren für eine verfassungsmässige Begrenzung der Militärausgaben und deren Halbierung wurde mit gegen zwei Drittel der Stimmen verworfen. Der Souverän hat damit seinen Willen bekundet, eine verfassungsmässige, glaubwürdige und leistungsfährige Armee auszu- bilden und auszurüsten. Er hat in der Überzeugung entschieden, dass die Armee die äussere und innere Sicherheit des Landes gewährleistet.

Die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen haben immer wieder Armee und Zivilschutz an der Urne unter- stützt, weil sie persönlich oder familiär vielfältig mit der militärischen und zivilen Landesverteidigung verbunden sind. Diese Themen werden in keinem Land auf dieser Welt durch so viele «Fachleute» derart leidenschaftlich erörtert. Das VBS will die Bestände, die Anzahl Formationen und das Wehrpflichtalter der geplanten «Armee XXI» drastisch herabsetzen. Die meisten traditionsreichen und regional veranker- ten Verbände ­ Armeekorps, Divisionen, Brigaden und Regimenter ­ und damit die kantonalen Truppen würden verschwinden.

Wachsender Widerstand
Niemand bestreitet die Notwendigkeit einer Anpassung der Schweizer Armee an Bedrohung, Bevölke- rungsentwicklung und Finanzen. Kein Fachmann und kein Laie träte vernünftigerweise einer miliz- und wirtschaftsfreundlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der «Armee 95» entgegen. Diese wird durch das VBS bewusst und wahrheitswidrig schlecht gemacht, um den Handlungs- und Zeitdruck in Richtung «Armee XXI» zu erhöhen. Truppenbesuche in militärischen Schulen und Kursen bestätigen einerseits die bekannten Probleme der «Armee 95» in Ausbildung und Beständen. Andererseits bewei- sen die Milizkader ihre geistige Beweglichkeit und finden gute Lösungen.

Hinterhältig ist das Vorgehen des VBS, die Gegner des «Armeeleitbildes XXI» und der revidierten Mili- tärgesetzgebung niederzuhalten. Gegen innen wird der sachkundige Widerstand erstickt, anstatt den höheren Stabsoffizieren einen Konzeptionsstreit über die «Armee XXI» zu ermöglichen. Tückisch sind auch die Versuche von Vertretern des VBS, die Gegnerschaft mangelnden Sachverstands zu bezichti- gen. Zudem wird tatsachenwidrig immer noch «die Wirtschaft» als treibende Kraft der geplanten «Armee XXI» vorgeschoben. Das VBS ist die Antwort, wer «die Wirtschaft» ist, bisher schuldig geblieben.

Das «Armeeleitbild XXI» und die Entwürfe zur Militärgesetzgebung von Bundesrat und VBS sehen in Wirklichkeit eine milizfeindliche Zweiklassen- beziehungsweise «Wehrpflicht-Armee» vor: Berufs-, Zeit- und Durchdienermilitär einerseits und Milizangehörige andererseits. Letztere würden in Führung und Einsatz sowie in Ausbildung und Ausrüstung zunehmend hintangestellt. Die «Armee XXI» entspräche der Verfassung nicht, weil deren Zwecke nicht erfüllt, das Milizprinzip verletzt und die Militärdienstpflicht durchlöchert würden. Schliesslich wäre sie undemokratisch, da wesentliche Befugnisse des Volkes vom Militärgesetz in eine parlamentarische Verordnung verschoben würden.

Heinrich L. Wirz