Nr. 14, 1. Juni 2001

EU gegen Bankkundengeheimnis
Irrweg Zahlstellensteuer
Von Hans Kaufmann, Wirtschaftsberater und Nationalrat, Wettswil

Die Angriffe der EU auf das Schweizer Bankkundengeheimnis fanden am 22. Mai 2001 mit dem Besuch des EU-Kommissars Frederik Bolkestein und des Staatssekretärs Claes Ljungh, Vertre- ter der schwedischen Präsidentschaft, in Bern ihre Fortsetzung. Im Mittelpunkt der Diskussio- nen mit Finanzminister Villiger standen diesmal nicht kriminelle Gelder, zweifelhafte Poten- tatengelder oder Steuerbetrug, welche das Bankgeheimnis noch nie schützte, sondern die vermutete Steuerhinterziehung bzw. -optimierung ausländischer Steuerpflichtiger.

Am 5. Juni 2001 wird auf der Tagung des Rates der EU-Wirtschafts- und -Finanzminister (Ecofin) ein Bericht über die erreichten Fortschritte beim Steuerpaket zur Bekämpfung des schädlichen Steuerwett- bewerbes vorgelegt werden. Unser Bundesrat «musste» deshalb am 22. Mai den EU-Vertretern über den Stand der Arbeiten in der Schweiz rapportieren.

Kommissär Bolkestein wünscht nach einer siebenjährigen Übergangszeit bzw. ab dem Jahre 2010 einen Anschluss der Schweiz an das EU-Meldesystem. Das bedeutet, dass die Schweiz und deren Finanzinstitute gemäss dem Ecofin-Gipfel von Feira vom 20. Juni 2000 verpflichtet wären, «Auskünfte auf breitestmöglicher Basis» über die Auszahlung von Zinsen an einen «Steuerausländer» an dessen zuständige Steuerbehörde zu erteilen, damit dessen Besteuerung im Sitzstaat sichergestellt werden kann. Ein solches Meldeverfahren würde das Ende des Schweizer Bankkundengeheimnisses und damit der Privatsphäre, welche in der revidierten Bundesverfassung (Art. 13) garantiert ist, bedeuten. Das Volk steht jedoch mehrheitlich hinter dem Bankkundengeheimnis, wie die massive Verwerfung der SP-Volks- initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht» am 20. Mai 1984 mit 73 Prozent sowie durch alle Kantone dokumentierte. Auch die Jahresbefragung im August 2000 des GfS-Forschungsinstitutes zeigt 73 Prozent Befürworter des Bankkundengeheimnisses (1995: 70 Pro- zent).

Offensichtlich herrscht in EU-Politkreisen immer noch die Meinung vor, ausländische Privatkunden würden ihr Geld nur aus Steuergründen in der Schweiz verwalten lassen. Man will nicht wahr haben, dass es ebenso gewichtige andere Gründe wie die hohe Professionalität und die jahrzehntelange Erfahrung der Schweizer Banken auf diesem Gebiet gibt. Man übersieht auch, dass heute nur etwas mehr als 50 Prozent aller Länder als demokratisch-rechtsstaatslich bezeichnet werden können. In vielen Staaten sind hingegen politische und religiöse Verfolgungen, aber auch eine grosse Kriminalität, immer noch an der Tagesordnung, was Einwohner dieser Länder veranlasst, ihr Vermögen im Ausland in Sicherheit zu bringen. Aus ähnlichen Gründen wurde bekanntlich auch das Schweizer Bankkunden- geheimnis in der Zwischenkriegszeit kodifiziert. Damals nahm die Bankenspionage aus dem Ausland zu, um Kapital, das vor der Kriegssteuer floh, sicherzustellen, und in Deutschland wurden Gesetze erlassen, welche als Grundlage für die Konfiskation von «volks- und staatsfeindlichen Vermögen» politischer Gegner und jüdischer Einwohner dienten. Verantwortungslose Regierungen versuchen auch heute noch mit der Notenpresse ihre Probleme zu lösen, und Abwertungen von Währungen vernichten die internationale Kaufkraft von Privat- und Geschäftsvermögen. Es gibt aber auch Länder, die derart hohe Steuern und Abgaben fordern, dass sie einer Konfiskation gleichkommen.

Finanzminister Villiger hat zwar die Haltung der Schweiz bekräftigt, dass ein automatisches Melde- verfahren zur Sicherung von Steuererträgen aus Zinsen aus nicht schweizerischen Quellen zugunsten von in der EU steuerpflichtigen natürlichen Personen weder während noch nach einer Übergangszeit zur Diskussion stehe. Unsere Finanzinstitute dürfen somit keine Daten von natürlichen Personen an EU- Steuerbehörden liefern. Er hat aber auch die Bereitschaft der Schweiz signalisiert, unter gewissen Bedingungen die von der EU angestrebte harmonisierte Zinsbesteuerung im EU-Raum zu unterstützen, indem die Schweiz mit einer Zahlstellensteuer ein Unterlaufen verhindere.

Ungeeignet
Mit einer Zahlstellensteuer können die anvisierten Ziele der EU aber kaum erreicht werden. Viel geeig- neter wäre eine Abschöpfung der Zinserträge an der Quelle, indem die EU eine Quellensteuer in ähnli- chem Ausmass wie die Schweiz einführt. Die Kombination «Bankkundengeheimnis und die mit 35 Prozent höchste Quellensteuer der Welt» verhindert in der Schweiz Steuerhinterziehungen weitgehend. Nur dank den vorab in der EU und in anderen Staaten zugelassenen quellensteuerfreien Finanzinstru- menten sind Steuerhinterziehungen möglich. Dort gilt es den Würgegriff anzusetzen. Eine Zahlstellen- steuer, wie sie derzeit zur Diskussion steht, kann mit einer Verlagerung der Zahlstelle, d.h. des Kontos oder des Depots an einen Ort ausserhalb des EU-Raums und der Schweiz umgangen werden. Gross- anleger können ihre Vermögen in juristische Personen einbringen. Zinstragende Papiere lassen sich in Fonds zusammenfassen. Der Anleger erhält dann als Ausschüttung keine Zinsen, sondern Dividenden, die der Zahlstellensteuer nicht unterliegen. Zumindest temporär bieten sich als Ausweichmöglichkeit auch Schweizer-Franken-Obligationen an, die vor dem 31. März 2001 ausgegeben wurden, denn auch von diesen wird keine Zahlstellensteuer (grandfathering) geschuldet.

Solange die EU ihre Probleme selber lösen kann, indem sie eine Quellensteuer einführt, sollte die Schweizer Regierung unserem Finanzplatz und sich selbst nicht unnötigen, massiven Administrativ- aufwand aufbürden. Es ist doch offensichtlich, dass die EU damit als Nebenziel eine Schwächung des wettbewerbsfähigen Finanzplatzes Schweiz zugunsten ihrer eigenen Finanzmetropolen anstrebt. Ist einmal eine solche Steuer für Zinsausschüttungen an natürliche Personen eingeführt, dann ist der erste Schritt getan, um später weitere Steuern auf Dividenden und schliesslich sogar auf Kapitalgewinnen aus der Schweiz in die EU abzuführen.

Widerstand der USA
Der Ausdehnung der EU-Steuerhoheit auf souveräne fremde Staaten muss dringend Einhalt geboten werden. Andere Länder haben erkannt, worum es letztlich geht. Vor kurzem erklärte der neue ameri- kanische Finanzminister Paul O. Neill, dass die USA nicht mehr bereit seien, im bisherigen Ausmass bei der OECD-Task Force zur Bekämpfung von Steuerparadiesen mitzumachen. Die USA seien gegen eine weltweite Hamonisierung von Steuern, sondern befürworten den Steuerwettbewerb. Führende amerikanische Zeitungen sind der Meinung, die OECD werde von der EU missbraucht, um unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Geldwäscherei die Flucht von Kapital aus der EU zu bremsen. Wenn die Steuerlast bis 60 Prozent des Einkommens erreiche, müsse man sich nicht wundern, wenn Kapital abgezogen werde. Oder anders ausgedrückt: Nur tiefe Steuern verhindern einen Kapitalabfluss.

Hans Kaufmann