Nr. 14, 9 Juni 2000
Planungen für eine neue Schweizer Armee
Bewaffnet ins Ausland?
Von alt Ständerat Franz Muheim, Altdorf
Aus dem vor Jahresfrist ausgetragenen Kosovo-Krieg verblieb ein von Uno- Organen mit Militär verwaltetes «Protektorat Kosovo». Die Beteiligung der Schweiz an «Befriedung» und Wiederaufbau dieses Protektorats ruft nach grundsätzlichen Überlegungen zur schweizeri- schen Sicherheitspolitik.
Regierungen von grossen Staaten lassen sich allzuoft von Medien, von innenpolitischen Stimmungen, immer aber auch von ihren Interessen leiten. Kleinstaaten, die sich an militärischen Ausland-Einsätzen beteiligen, können dagegen nicht unabhängig handeln. In schwieriger Lage können sie, ihrer Handlungs- freiheit beraubt, zur Parteinahme erpresst werden. Nur jene Regierung, die von Beginn an ihre Neutralität allen Parteien gegenüber als verbindliche Richtschnur unwiderruflich festlegt, bewahrt sich die Chance, in einer Konfliktszone unparteilich auftreten und handeln zu können.
Legitimiert wird solche Politik, wenn sie einen ehrlichen Vermittlungs-Dienst und humanitäre Hilfe zugunsten der Völkergemeinschaft darstellt. Weil damit gerade in schwierigen Konflikten wichtige Freiräume für besonderes diplomatisches und politisches Handeln bewahrt werden, ist Unparteilichkeit des Neutralen auch ein Beitrag an die oft einseitig postulierte internationale Solidarität.
Wird über eine Konfliktszone - zum Beispiel Kosovo - ein Protektorat errichtet, und soll darin «Ruhe und Ordnung» durch ausländische Armeekräfte gesichert werden, kann das Hauptziel der internationalen Intervention - Herbeiführung des inneren und äusseren Friedens - nicht erreicht werden. Innere Konflikte werden immer wieder ausbrechen und damit den Ruf nach noch massiverem militärischem Engagement begründen. Erfahrungen aus der Kolonialgeschichte und aus Protektorats-Entwicklungen lehren, dass die bevormundeten Völker schliesslich immer ihre eigenen Wege gehen wollen. Die schwerwiegenden, langanhaltenden Feindschaften zwischen und innerhalb von Staaten sollten auch in der heutigen Welt von der sträflichen Illusion befreien, man könne mittels militärischer Intervention - auch wenn diese als «friedenserhaltende Aktion» etikettiert wird - schwere Konflikte auf Dauer lösen. Da scheint ein Mach- barkeitswahn die internationale Politik erfasst zu haben. Schiffbruch ist vorgezeichnet. Wer mit Gewalt Frieden erzwingen will, schadet der Idee des Friedens. Friedensschöpfung kann immer nur das Ergeb- nis eines tiefgreifenden Bewusstseinswandels zum Besseren sein.
Eingebunden
Wer als Ausländer in die Aufrechterhaltung
von Ruhe und Ordnung in einem Protektorat eingebunden ist, wird unausweichlich
heikle Entscheidungen zwischen Gut und Böse, zwischen Täter und Opfer,
zwischen Abwehr und Angriff, zwischen Tod auf der eigenen oder auf der gegnerischen
Seite treffen müssen. Ein kleines Schweizer Kontingent wäre nie in der Lage, unabhängig
von anderen ausländi- schen Militäreinheiten eigenständige Entscheidungen treffen
zu können. Nahezu blindes Mittun mit den Grossen, die an der Front immer das
Sagen haben, wäre unausweichlich. Wer sich in eine multinatio- nale Kampfgruppe
einbindet, kann niemals eine eigene Aktionslinie verfolgen.
Kommt es - wie in Kosovo täglich - zu blutigen Auseinandersetzungen, würden Opfer vor allem unter Exponenten lokaler Aktivistengruppen sowie lokaler Polizeitruppen gefordert werden. Nie kann aber ausgeschlossen werden, dass auch die unbeteiligte Zivilbevölkerung Tote und Verletzte im Gefolge von gewaltsamen Auseinandersetzungen zu beklagen hätte. Von Notwehr-Massnahmen fremder Sicher- heitskräfte Getroffene und auch eigene Wehrmänner müssten unter Umständen im Sarg oder als Verstümmelte in die Heimat zurückgebracht werden. Solche Tatsachen werden gegenwärtig aus der öffentlichen Diskussion verdrängt - auch im Sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates bleiben sie ausgeblendet. Den Realitäten darf indessen nie ausgewichen werden.
Verteidigung
Ob eine Armee in fremdem Land operiert
oder das eigene Land gegen Angriffe von aussen verteidigt, ist ein grundlegender
Unterschied. Bewaffnete Abwehr zur Bewahrung der staatlichen Selbständigkeit
und zur Verteidigung der eigenen Wertordnung ist völkerrechtlich legitimiert
und moralisch unbedenklich. Das ethisch und völkerrechtlich anerkannte Notwehrprinzip
rechtfertigt das Töten von Angreifern mit böswilliger Absicht - eine Tatsache,
die tief im Bewusstsein der Völker verankert ist, die auch in der theologischen
und philosophischen Literatur gerechtfertigt wird. Zu bewaffneten Einsätzen
im Ausland fehlt solche Rechtfertigung, weil man sich bewusst in eine solche
Lage begibt und das Recht auf Notwehr nicht gelten kann. Der Sicherheitspolitische
Bericht des Bundesrates schweigt sich darüber aus.
Eskalation
Die Absicht, mit bewaffneten Kräften
nur so weit im Ausland mitwirken zu wollen, als reine Friedens- erhaltung
(peace-keeping) angestrebt werde, ist weltfremd. Kritischen Situationen ist
der Trend zur Eskalation stets immanent. Eine Lage kann unerwartet explodieren
- ohne dass Truppen abgezogen werden können. Ein Verzicht auf Erfüllung
des ursprünglich übernommenen Friedensauftrags ist undenkbar, wenn die Situation
vor Ort inzwischen nicht mehr friedlich ist. Solch weltfremde Haltung
können sich nur Theoretiker ausdenken. Der Rückzug aus einem eskalierenden
Konflikt wäre ein Akt der Feigheit. Als Konsequenz würde der Schweiz
innen- und aussenpolitisch jahrelang ein negatives Bild anhaften.
Die Geschichte liefert manch eindrückliches Beispiel dafür, wie im Anschluss an militärische Interven- tionen die Soldaten, Regierungen und Völker zur Rechenschaft gezogen worden sind. Oft viel später, manchmal Jahrzehnte nach dem Ereignis, oft aus Revanche-Gelüsten oder aus unstillbarem Streben nach Gerechtigkeit. Mit Appellen ans Weltgewissen werden solche Aktionen propagandistisch unter- stützt. Die Erfahrungen mit den «Schatten des Zweiten Weltkriegs» sprechen geradezu Bände. Offiziere und Soldaten müssen sich für militärische Aktionen gegebenenfalls vor internationalen Gerichtshöfen verantworten. Das Unterlassen militärischer Einsätze oder aus unklarer Lagebeurteilung heraus zu massiv geführte Aktionen werden verurteilt, «Schuldige» allenfalls bestraft. Länder, die an als ungerecht befundenen militärischen Aktionen beteiligt waren, können zu späteren Genugtuungs- und Schaden- ersatzleistungen verurteilt werden.
Für die Schweiz noch belastender ist die Tatsache, dass sie ihren jahrzehntelangen guten Ruf als zivilisierte Nation, als ein der Humanität verpflichtetes Volk verlieren könnte. Eine unglückliche Verket- tung von Umständen könnte das Bild der Schweiz für Jahrzehnte verdüstern. Während sich Gross- Staaten aus solcher Verstrickung dank wirtschaftlicher und politischer Stärke irgendwie herauswinden können, verbleiben Kleinstaaten im Abseits - jahrzehntelang gezeichnet vom moralischen Schaden. Zusammenhänge, die dem bundesrätlichen Sicherheitsbericht nicht der Rede wert scheinen.
Auslassungen
Vergeblich sucht man im bundesrätlichen
Bericht über die Sicherheitspolitik 2000 Antworten auf solch grundsätzliche
Fragen. Der Bericht hat den Charakter eines rein technokratischen Strategiepapiers.
Es fehlen Argumente, die Pro und Contra von internationaler Vernetzung und
den daraus resultierenden möglichen Verstrickungen sorgfältig abwägen. Überlegungen
dieser Art wären in diesem bundesrätli- chen Bericht um so notwendiger, nachdem
darin die Absicht festgeschrieben wird, «die Armee zu einem zentralen
Instrument ausgreifender schweizerischer Interessenwahrung und Solidarität
in dem für unsere Sicherheit relevanten strategischen Umfeld» zu erklären.
Bevor diese grundlegenden Fragen nicht geklärt sind, darf keine Entscheidung getroffen werden, ob, wann, wo und mit was für Mitteln unsere Armee im Ausland eingesetzt werden darf. Ohne glaubhafte Antwort auf die hier gestellten und weitere grundsätzliche Fragen werden auch die sinnlosen, für die Öffentlichkeit nicht mehr verständlichen Streitereien über Bestände der zukünftigen Armee weitergehen. Solange die strategischen Aufgaben der Armee nicht konkretisiert werden und solange die Aufträge an die Armee nicht klar sind, können offene und versteckte Auseinandersetzungen über künftige Armee- Bestände nur Verwirrung stiften - und der Sache der Landesverteidigung grossen Schaden zufügen.
Franz Muheim, alt Ständerat