Nr. 14, 9 Juni 2000

Angriffe von EU und USA
Bankkundengeheimnis unter Druck
Von Nationalrat Hans Kaufmann, Wettswil a. A.

Die EU, aber auch die USA attackieren das Schweizer Bankgeheimnis. Aber auch in der Schweiz wollen gewisse Kreise das Bankgeheimnis aufheben, und zwar meistens jene, die sonst den Datenschutz derart hoch halten, dass oft die Täter mehr geschützt werden als die Opfer.

Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Privatsphäre, und dazu gehört auch, dass der Staat und Private nicht jederzeit auf die finanziellen Verhältnisse und Verhaltensweisen seiner Bürger Zugriff haben. Die Diskretion ist ein wesentlicher Standortvorteil für den Finanzplatz Schweiz. So wie die Ärzte oder Anwälte ihren Klienten gegenüber zur Diskretion verpflichtet sind, müssen es auch die Banken, Versi- cherungen und die Post sein. Dies ist der Zweck des Bankkundengeheimnisses. Und schliesslich sollte nicht vergessen werden, unter welchen Umständen das Bankgeheimnis in der Schweiz entstand. Das Bankgeheimnis diente in Kriegszeiten vielen politisch und anders Verfolgten zum Schutz vor Übergriffen ausländischer Staaten. Die Gefahr eines Missbrauchs öffentlich einsehbarer Konten ist sehr gross, lässt sich doch allein aus dem Zahlungsverkehr einiges über die Persönlichkeiten, denen die Konten gehören, ableiten und ausnützen. Auch die Verbrecher sind daran interesiert, herauszufinden, wer über Vermögen verfügt, wollen sie Erpressungen oder andere Verbrechen planen. Basis eines geregelten Zusammenlebens in einem Staat kann nicht ein generelles Misstrauen gegen all jene sein, die in der Schweiz über ein Bankkonto verfügen. Wer kriminelles Geld verstecken oder Steuern hinterziehen will, könnte dies auch in seiner Wohnung tun. Und hier verlangt auch niemand freien Zutritt in die Wohnun- gen. Mit gleichem Recht könnte man die Offenlegung aller Beträge, die einzelne Bürger vom Staate beziehen, verlangen, da auch hier die Gefahr eines Missbrauchs besteht.

Aktion der sozialistischen Internationale
Es gibt keinen Grund, das Bankgeheimnis aufzuheben, denn es schützt weder vor Strafverfolgung bei kriminellen Vergehen, noch kann die Aufhebung des Bankgeheimnisses die Steuerhinterziehung unterbinden. Es gibt nur einen Schutz vor Steuerhinterziehung: Eine tiefe Steuerbelastung. Dies gilt insbesondere für ausländische Staaten, die den Abfluss von Geldern beklagen. Die Schweiz sollte sich nicht als Steuereintreiber fremder Mächte missbrauchen lassen. Offensichtlich handelt es sich bei den jüngsten Attacken auf das Schweizer Bankgeheimnis um einen wohlkoordinierten Angriff der sozialisti- schen Internationale. Die europäische Sozialpolitik und die übergrossen Staatsapparate sind nur durch höhere Staatseinnahmen, sprich Steuern, zu finanzieren. Je höher jedoch die Steuerbelastung steigt, umso schneller fliehen Gelder in steuergünstige Länder. Bei tiefen Steuern lohnt es jedoch nicht, gegen Steuervorschriften zu verstossen und sein Geld ins Ausland zu transferieren.

Machtpolitik
Eine Abschaffung des Bankkundengeheimnisses ist keineswegs die logische Folge der Integration der EU-Finanzmärkte. Was wir derzeit erleben, ist viel eher ein politischer Druckversuch der europäischen sozialistisch regierten Grossmächte gegen kleinere Länder mit effizienteren Regierungen, geringerer Umverteilung und dementsprechend tieferen Steuerbelastungen.

Teilweise geht es auch um reine Machtpolitik. Während die USA ihr Rechtssystem auf den Rest der Welt ausdehnen wollen und vor allem den Kampf gegen das organisierte Verbrechen, seit 1990 vor allem aus dem ehemaligen Ostblock, im Visier haben, steht für die europäischen Grossmächte der Kampf gegen die Steuerflucht im Vordergrund. Die gleichen Mächte weigern sich jedoch, steuerlich bessergestellte Gebiete in ihrem eigenen Einflussgebiet wie Monaco, die Kanalinseln oder Delaware zu bedrängen. Die Konkurrenz aus den angelsächsischen Ländern ist auch bestrebt, einen höheren Markt- anteil im profitablen Privatkundengeschäft zu erobern, und mobilisiert aus diesem Grunde die Politik. Das übliche Verhaltensmuster dieser Länder ist, die Schweiz oder andere Kleinstaaten der Geld- wäscherei zu bezichtigen, um das Bankgeheimnis in Verruf zu bringen mit dem Endziel, Zugriff auf Konten in der Schweiz zu erhalten. Wenn die EU tatsächlich an einer Verbrechensbekämpfung interessiert wäre, würde sie der Schweiz die Schengener Verbrecherdatenbank zur Verfügung stellen. Die Schweiz hat jedoch wie kaum ein anderes Land Vorkehrungen getroffen, kriminelle Gelder aufzu- spüren, beispielsweise die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken und die entsprechenden Melde- pflichten. Andere Wirtschaftssektoren, die ebenfalls für Geldwäscherei missbraucht werden können, werden vom Staat jedoch nicht überwacht. Wer muss beispielsweise bei einem Kauf eines teuren Autos oder von Schmuck und Immobilien nachweisen, woher er sein Geld erworben hat? Keinesfalls darf die Schweiz weiteren politischen Erpressungen nachgeben.

Hans Kaufmann