Nr. 14, 9 Juni 2000
«Armee XXI» auf schwankendem Grund
Scheinheiliges zu Neutralität
und Miliz
Von Heinrich L. Wirz, Bremgarten BE
Immer mehr bestätigt sich die sicherheits- und militärpolitisch unredliche Doppelspurigkeit von Bundesrat und Verteidigungsdepartement (VBS). Vordergründig wird verkündet, an der bewaffneten Neutralität, am Milizsystem und an der Wehrpflicht werde festgehalten und ein Beitritt zur Nato sei nicht beabsichtigt.
Hintergründig wird eine entgegengesetzte Entwicklung vorangetrieben, ohne die Öffentlichkeit im Klar- text, frühzeitig und umfassend zu informieren. Es werden schrittweise und zum Teil fast unmerklich Sach- und Zugzwänge geschaffen, zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit der Nato. Dazu gehört die überstürzte Entsendung der «Swisscoy», deren Bewaffnung der Bundesrat und die Führung des VBS mit gefühlsbetonten Aufrufen zur Teilrevision des Militärgesetzes zu erzwingen versuchen. Dabei hat die überwiegende Mehrheit unserer Bevölkerung den grundlegenden sicherheitspolitischen und strategi- schen Richtungswechsel und seine weitreichenden Folgen noch gar nicht erkannt, geschweige denn nach Vor- und Nachteilen sowie Chancen und Risiken beurteilt.
Blauhelme gescheitert
Schulbeispiele behördlicher Missachtung
des Volkswillens sind die Aussagen einzelner Bundesräte und Parlamentarier
nach der Abstimmung über die Bilateralen Verträge. Man übertrage dieses
Verhaltens- muster auf den Abstimmungskampf um das voraussichtliche Referendum
über die Teilrevision des Militärgesetzes! Schlimme Vorahnungen über den Wahrheitsgehalt
obrigkeitlicher Aussagen beschlei- chen einen. Verstärkt werden diese Befürchtungen,
wenn man sich die Auseinandersetzung um bewaff- nete schweizerische Uno-Blauhelmtruppen
in den Jahren 1992 bis 1994 vor Augen führt.
Die sogenannte Blauhelm-Vorlage ist am 12. Juni 1994 bei einer Stimmbeteiligung von 46,8 Prozent mit 1'203'736 Nein gegen 899'626 Ja gescheitert, wobei das hier nicht wirksame Ständemehr 19 zu 4 betrug. Das Referendum war mit 89 609 gültigen Unterschriften zusammengekommen. Diese Tatsachen scheint man bei der Planung der «Armee XXI» vergessen oder vernachlässigt zu haben, ist doch deren Ausbildung und Einsatz gedanklich auf das Ausland ausgerichtet. Von dieser Geisteshaltung zeugt die berüchtigte Antwort des Unterstabchefs Planung auf die naheliegende Frage eines Bundeshaus- Jour- nalisten. Dieser fragte 1999 nach der Verwirklichung und den Zeitverhältnissen der «Armee XXI» im Falle eines Referendums gegen die Teilrevision des Militärgesetzes. Divisionär Urban Siegenthaler stellte kurzum fest, die Schweizer Armee ginge ohne bewaffnete Auslandeinsätze vor die Hunde.
Glaubwürdigkeit
Die mangelnde sicherheits- und militärpolitische
Offenheit, gepaart mit ungenügender Informations- führung im VBS, verunsichert,
verwirrt und verursacht Vertrauensschwund im staatstragenden und armeebefürwortenden
Lager. Zu befürchten ist, dass sich diese mottende Missstimmung bei der
Volksabstimmung über die sogenannte Umverteilungs-, sprich Halbierungsinitiative
ungünstig auswirken wird. Dazu trägt das medienunterstützte, politische Hickhack
um die «Armee XXI» bei, zum Beispiel in Form des bundesrätlichen Zahlenlottos um
Personalbestände. Auch die an sich notwendige Beschaf- fung neuer Kampfschützenpanzer
wird wieder ins Kreuzfeuer geraten, weil politische, militärische und technische
Fragen offen sind.
Immer deutlicher treten die Mängel und Lücken des Berichtes des Bundesrates über die Sicherheits- politik der Schweiz («SIPOL B 2000») als Grundlage für die Planung der Armee XXI und den soge- nannten Bevölkerungsschutz zutage. Der fragwürdige Leitspruch «Sicherheit durch Kooperation» wird bis zur völligen Aufgabe einer eigenständigen Landesverteidigung ausgelegt. Die vorzeitig und ohne verständliche Erklärung veröffentlichten voraussichtlichen personellen Bestandeszahlen von «Armee XXI» und Bevölkerungsschutz werden als bedrohlich und verfrüht empfunden. Im Dezember 1999 stellte alt Ständerat Franz Muheim zusammenfassend fest, warum der einseitige «SIPOL B 2000» nicht über- zeuge: «Kein Bürger kann an eine einzige und alleinige Politik glauben»; Einseitigkeit wecke bloss Misstrauen.
Neutralität und Nato
Insgeheim versuchen gewisse, zumeist
auf der Lohnliste des Bundes stehende sicherheitspolitische Schlüsselpersonen,
die Neutralität, das Milizsystem sowie die Wehrpflicht und Wehrgerechtigkeit
auszuhöhlen und sich in die Nato einzuschleichen. Das unbedarfte Vorgehen
des VBS leistet diesen Bestrebungen Vorschub. Zwei bekennende Neutralitätsabschaffer
sind ETH-Professoren. Jürg Martin Gabriel behauptet, die Neutralität sei für
die schweizerische Sicherheit nicht mehr nützlich. «Sie ist unseren Interessen
hinderlich und deshalb ein Anachronismus» («Sackgasse Neutralität», Zürich
1997). Ausgerechnet der Vorsteher der ETH-Abteilung für Militärwissenschaften
fordert, die Dienstpflicht müsse abgeschafft werden («Coop-Zeitung» vom 25.
Februar 1998).
Prof. Kurt R. Spillmann will den Auftrag der Armee über die Schweizer Grenze hinaus erweitern und «das Schweizer Volk schrittweise an die Nato heranführen.» Die Neutralität habe schon heute gar keine Bedeutung mehr («Der Bund», 27. Februar 1998). «Es erscheint zumindest mehr als fraglich, ob die Nato-Staaten oder die Bundesrepublik Jugoslawien die Schweiz im Kosovo-Konflikt als dauernd neutra- les Land pertizipierten», steht im «Bulletin 2000 zur schweizerischen Sicherheitspolitik» (ETH-Zentrum, Zürich 2000). Ein allfälliger EU-Beitritt werde zunehmend auch zur sicherheitspolitischen Herausforde- rung, und eine grundlegende Erörterung der Neutralität lasse sich nicht mehr umgehen.
Einverstanden: Diese strategische Auseinandersetzung (Ziel, Mittel, Einsatz) wird spätestens in den Abstimmungskämpfen um die Umverteilungsinitiative und um die Teilrevision des Militärgesetzes stattfinden. Bis zu diesen Volksentscheiden ist die militärische Planung auf Sand gebaut, einschliess- lich der «Politischen Leitlinien des Bundesrates zum Armeeleitbild XXI» vom 31. Mai 2000.
Heinrich L. Wirz