Nr. 13, 2. Mai 2008

Kampf für das Selbstbestimmungsrecht des Volkes
Missachtung unserer Unabhängigkeit

Referat von Dr. Christoph Blocher, a. Bundesrat anlässlich der Mitgliederversammlung der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) vom 26. April 2008 in Bern

Woher rührt nun diese Vernachlässigung der staatlichen Unabhängigkeit? Die Wahrung der Unabhängigkeit ist eine Last für die Regierenden. Wahrung der Unabhängigkeit heisst, die Probleme des eigenen Landes selbst zu lösen.

Das ist bekanntlich mühsam, unbequem und vor allem: man muss die Verantwortung selber tragen. Man ist gegenüber den Bürgern verantwortlich! Das versucht man zu vermeiden. Man will Ämter und Würde – aber ohne Bürde.

Verantwortung tragen

Multinationale Organisationen sind für Amtsträger und Verwaltung Orte, wo man die eigene Arbeit und die eigene Verantwortung delegieren kann. Das ist verlockend. Ist man in der EU angelangt, freut man sich an der «hohen Würde» des Amtes, während die Bürde – die Verantwortung – auf andere abgeschoben wird – auf internationale Kollektive.

Frei, ohne lästige Kontrolle durch die Bürgerschaft kann man sich im Scheinwerferlicht der internationalen Medien sonnen. Man kann sich zeigen auf den Brettern, die anscheinend die Welt bedeuten. Aber Verantwortung für das eigene Land trägt man nicht mehr. In diesen internationalen Gebilden sind alle für alles verantwortlich, das heisst aber letztlich niemand für etwas.

Doch die Sache geht weiter: Es liegt heute im Trend von Verwaltung, Bundesrat, Parlament, Bundesgericht und vielen Rechtsgelehrten, die Entscheidungen dem Volk zu entziehen.

Der Bürger wird immer mehr entmündigt, in dem man versucht, die direkte Demokratie zu schwächen. Nur allzu gerne und allzu schnell beruft man sich aufs Völkerrecht, auf internationales Recht, auf internationale Konventionen. Wohlwissend: Internationales Recht bricht Landesrecht.

Verstehen Sie mich recht: es geht nicht darum, ob das Völkerrecht dem Landesrecht oder dem Verfassungsrecht gewisse Schranken setzen soll, wie zum Beispiel mit dem Verbot der Folter oder der Sklaverei. Das ist unbestritten. Nein, es geht heute darum, dass man internationales Recht immer weiter ausweitet, um das vom Schweizer Volk beschlossene Recht zu brechen.

Wer ist eigentlich der von der Verfassung bestimmte Gesetzgeber? Anonyme internationale Expertengremien oder Volk und Stände?
 
Ein Beispiel: Man versuchte die Verwahrungsinitiative, welche Volk und Stände gegen den Willen von Parlament und Regierung beschlossen hatten, mit billiger Berufung auf das Völkerrecht nicht durchzusetzen. Ein zweites Beispiel: Kaum hatte man mühsam ein griffiges Asyl- und Ausländergesetz erarbeitet, wurden dagegen Völkerrecht und schwammige internationale Konventionen ins Feld geführt. Nicht Bürgerinnen und Bürger sollten entscheiden können, sondern irgendwelche internationale Gremien.
Gerichte berücksichtigen mit Vorliebe Internationales Recht! Immer häufiger treffen sie – vor allem im Ausländer- und Asylbereich – Entscheide, die der schweizerischen Rechtsauffassung widersprechen. All dies mit Berufung auf sogenannt «höheres Recht». Als ob dies der liebe Gott persönlich erlassen hätte.

Selbstbestimmungsrecht

Durch solche Tendenzen werden zwei wichtige Grundsätze aufgeweicht: Die Volksherrschaft und das Selbstbestimmungsrecht des Landes.

Wie man versucht, die demokratischen Rechte zurückzubinden, erleben wir bei der Einbürgerung von Ausländern: Hundertfünfzig Jahre lang sagten die Gemeinden wer einbürgert und wer nicht eingebürgert werden soll. Die Entscheide waren endgültig. Der Ausländer, der das Bürgerrecht nicht erhielt, wurde nicht Schweizer. Das Gericht konnte die Entscheide inhaltlich nicht überprüfen. Plötzlich stiess das Bundesgericht im Jahr 2003 diese unbestrittene Praxis um, und legte eigenmächtig fest, dass Ausländer, welche nicht eingebürgert worden sind, vors Gericht gehen können und dass das Gericht diesen Entscheid umstossen kann.

So erleben wir es jetzt, dass Ausländer mit negativen Entscheiden, also bei denen die Bürgerschaft oder das von der Bürgerschaft bestimmte Einbürgerungsgremium einen negativen Entscheid fällt, ein Klagerecht bekommen und damit auch ein Recht auf Einbürgerung. Es tritt der Richterstaat anstelle des Bürgerstaates. Nicht durch Änderung der Verfassung, sondern durch einen Gerichtsentscheid wurde diese Neuregelung in der Schweiz eingeführt! Das Gericht änderte von sich aus eine hundertfünfzig Jahre dauernde Praxis. Die Gewaltentrennung zwischen Gericht und Volk wurde zugunsten des Gerichts verändert.

Gegen erleichterte Einbürgerung

Zufall ist das beileibe nicht. Das Schweizervolk hat an der Urne drei Mal klar zum Ausdruck gebracht: Die Einbürgerung soll nicht erleichtert werden! Doch das passte den Behörden nicht. Also versuchte man es auf andere Weise. Man gibt dem Ausländer, dessen Bürgerrecht abgelehnt wurde, neu die Möglichkeit, das Gericht anzurufen.

Es ist unschwer zu sehen, dass die neue, vom Bundesgericht verlangte Regelung die Erteilung des Bürgerrechtes massiv erleichtert, denn die Gemeindebehörde weiss, im Zweifel muss sie einbürgern. Sonst hat sie es möglicherweise mit der Mühsal von Gerichtsprozessen zu tun. Um diesen lästigen und mühsamen Rechtsstreitereien auszuweichen, wird man im Zweifel den Ausländer einbürgern. Das fördert die Masseneinbürgerung. Schlecht geprüfte Einbürgerungsgesuche fördern die Einbürgerung von Kriminellen und von Sozialhilfeabhängigen.

Hier muss Gegensteuer gegeben werden. Eine Verfassungsnorm muss ausdrücklich bestimmen:

Art. 38 Abs. 4 (neu):

«Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist endgültig.»

Genau das verlangt die Einbürgerungsinitiative, welche am 1. Juni 2008 zur Abstimmung kommt. Schauen Sie dazu, dass das Schweizervolk in der Einbürgerungsfrage wieder das letzte Wort hat!

Christoph Blocher