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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 2. Mai 2008

Das Einbürgerungsrecht in der Bundesverfassung
Korrektur eines Wortbruchs

Am 18. April 1999 haben Volk und Stände die neue Bundesverfassung an der Urne gutgeheissen. Sie wurde dem Volk präsentiert als «Nachführung» der fast auf den Tag genau 125 Jahre zuvor geschaffenen Bundesverfassung von 1874. Nachführung: Das hiess einerseits zeitgemässere Verfassungs-Sprache. Und andererseits – wichtiger – Ausrichtung sämtlicher Verfassungsartikel auf das anerkannte Völkerrecht. Die Verfassung wurde der Bevölkerung mit der verbindlichen Zusicherung präsentiert, dass diese bis in alle Einzelheiten völkerrechtskonform sei. Auch das dazu angefragte Bundesgericht bestätigte diese Tatsache ausdrücklich.

Das galt auch für jenen Verfassungsartikel, der die Einbürgerung von Ausländern regelt. Wir sind im Besitz sämtlicher Protokolle der Ratsverhandlungen, der Kommissionsberatungen, der Subkommissionsberatungen beider Räte zur Frage der Bürgerrechtserteilung. Aus diesen Protokollen geht zweifelsfrei hervor: Die Bürgerrechts-Erteilung wurde in der Bundesverfassung ohne jeden Abstrich als «politisches Recht» der Bürger bestätigt. Als Recht des Souveräns, in der Wohngemeinde zu jedem Gesuch in aller Freiheit politisch mit Ja oder Nein endgültig entscheiden zu können. Kein einziger Ständerat, kein einziger Nationalrat stellte auch bloss einen Antrag, dieses politische Recht des Souveräns zu einer blossen Verwaltungsverfügung abzuwerten. Das Bundesgericht erhob keinen Einwand: Der Einbürgerungsentscheid wurde dem Souverän als uneingeschränktes politisches Recht bestätigt. In dieser Gewissheit hat der Souverän der nachgeführten Verfassung 1999 zugestimmt.

Doch vier Jahre später hat eine Kammer des Bundesgerichts in einem Akt beispielloser Willkür diese demokratisch abgesicherte Bestätigung kurzerhand auf den Kopf gestellt – ohne Volksabstimmung. Gegen Einbürgerungsentscheide wurde aus heiterem Himmel ein Rekursrecht von Abgewiesenen verfügt. Der Souverän wurde entmündigt. Masseneinbürgerungen waren die unausweichliche Folge.

Was in Sachen Bürgerrechts-Erteilung mit dem schweizerischen Souverän im Jahr 2003 angestellt wurde, ist Wortbruch der übelsten Art. Ist ein Versuch von Funktionären, sich über die geltende, vom Souverän als höchster Instanz im Staat genehmigte Verfassung hinwegzusetzen. Am 1. Juni hat der Souverän Gelegenheit, das von der Verfassung den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern garantierte Einbürgerungsrecht wieder zurückzugewinnen. Deshalb: Ja zur Initiative für demokratische Einbürgerungen.

Ulrich Schlüer

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