Nr. 13, 2. Mai 2008
Ja zur Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda»
Keine Propaganda durch den Bundesrat
Von Dr. Hans Baur, Beinwil am See AG
Um die bisherige versteckte Propaganda des Bundesrates zu verhindern, taugt einzig die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda». Dieser Initiative ist zuzustimmen.
Bundesverwaltung und Bundesrat sind im Rahmen des Ausbaus des Leistungs- und Sozialstaates übermächtig geworden. Die Mitarbeiter in der Bundesverwaltung haben sich vervielfacht. Die Bundesverwaltung ist dauernd präsent. Sie arbeitet die Gesetzesentwürfe aus. Der auf Zeit amtierende Bundesrat arbeitet nachher in den Kommissionen und im Parlament bei der Ausarbeitung der Gesetze mit. Die Medien verstärken die Macht von Bundesrat, Bundesverwaltung und Parlament. Der Bundesrat liefert den Medien durch einige hundert Informationsbeauftragte pfannenfertig die zu publizierenden Texte. Presse und Medien haben unter dem Konkurrenzdruck in der Regel keine Zeit und Lust, die Arbeit von Bundesrat und Bundesverwaltung kritisch zu hinterfragen. Unter den Informationsbeauftragten gibt es eine Reihe von Spin-Doktoren, die nach den neuesten Erkenntnissen der Medienwissenschaft und der Kommunikationspsychologie die Wahrheit so verdrehen, dass der Bürger indirekt beeinflusst und gelenkt wird. Im Vergleich mit der Macht von Bundesverwaltung und Bundesrat sind Volk und Parteien schwach.
Frühere Regelung
Früher galt die vom Bundesgericht gebilligte Regel, dass sich Bundesrat und Verwaltung im Vorfeld von Abstimmungen nicht in die politischen Kämpfe einmischen. Eine durch Steuern finanzierte aktive Öffentlichkeitsarbeit der Behörden insbesondere des Bundesrates im Vorfeld von Abstimmungen zur Durchsetzung ihrer Vorlagen war damals unvorstellbar.
Der Bundesrat achtete die in der Bundesverfassung garantierte Meinungs- und Abstimmungsfreiheit der Bürger. Er wollte die Bürger nicht lenken, wie es die Propaganda tun will. Volk und Stände fällten den Entscheid. Es herrschte die direkte Demokratie.
Heutige verfehlte Praxis
Der Bundesrat erklärt heute Information sei Aufklärung über die Vor- und Nachteile einer Vorlage. Propaganda liege dann vor, wenn der Bundesrat das Verhalten der Stimmbürger in der Abstimmung lenken wolle. Weil dieser Unterschied kaum fassbar ist, hielten sich früher Bundesrat und Verwaltung im Vorfeld der Abstimmungskämpfe zurück. Heute mischen sich Bundesrat und Verwaltung mit Steuergeldern in den Abstimmungskampf bis in die letzten Tage vor der Abstimmung ein. Sie propagieren ihre Meinung. (Beispiele von gelenkten Abstimmungen: Über EWR, Bundesverfassung, Bilaterale, Armee XXI, Stromgesetz. Sie beherrschen einen Grossteil aller Medien. Sie wollen die Abstimmung gewinnen. Der Bundesrat nimmt Partei und entfremdet sich einem Teil des Volkes. Auf diese Weise wird die Meinungs- und Abstimmungsfreiheit, die in Art. 34 der Bundesverfassung garantiert ist, verletzt.
Die direkte Demokratie mutiert zur gelenkten Demokratie. Statt dass die Mehrheit eines aufgeklärten Volkes entscheidet, setzt eine kleine machtbewusste Elite ihre Auffassung durch. Die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» will die direkte Demokratie und die Meinungs- und Abstimmungsfreiheit wieder herstellen. Die Gewaltentrennung, die durch die gelenkte Demokratie verletzt wird, soll wieder gelten.
Der Machtmissbrauch des Bundesrates
Durch diese Anmassung, nicht nur über eine Vorlage aufzuklären, sondern das Stimmverhalten der Bürgerschaft zu lenken, missbraucht der Bundesrat seine grosse Macht. Er verletzt die Meinungsfreiheit, die Abstimmungsfreiheit und die Gewaltenteilung. Gegen dieses Übel gibt es nur eine Lösung: eine sehr grosse Zurückhaltung von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von Abstimmungen. Mit dem seit ca. vierzig Jahren jedem Bürger zugestellten Abstimmungsbüchlein hat der Bundesrat nach wie vor das wichtigste und meistens abstimmungsentscheidende Mittel in der Hand, den Bürger umfassend und sachlich aufzuklären.
Die früher geübte Zurückhaltung des Bundesrats passt heute den Mächtigen in Bundesrat und Bundesverwaltung nicht. Sie wollen die Abstimmung gewinnen und nicht Volk und Stände frei entscheiden lassen. Dadurch verliert der Bundesrat seine Glaubwürdigkeit.
Die gelenkte Demokratie
Durch die gelenkte Demokratie wird die direkte Demokratie verunstaltet und der repräsentativen Demokratie angenähert. So entsteht die Gefahr, dass die Stimmbürger auch über wichtige Fragen nicht mehr frei und gut überlegt abstimmen können. Die Schweiz nähert mit der gelenkten Demokratie ihre Staatsform jener an, die in der EU herrscht, der repräsentativen Demokratie. Der Weg in die EU wird für die politische Elite geebnet. Dann können so wichtige Entscheidungen wie die Aufhebung der eigenen Währung, die Einführung des Euro, die Erweiterung der EU nach Osten, der Abschluss eines Verfassungsvertrages etc. hinter dem Rücken der Stimmbürger durch die Regierungen gefällt werden. Dieser Gefahr darf das Schweizervolk nicht erliegen. Es muss sich wehren. Die Volkssouveränität muss gewahrt bleiben. Dazu soll die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» dienen.
Überlegenheit der direkten Demokratie
Die direkte Demokratie ist der gelenkten Demokratie ethisch und politisch hoch überlegen. Sie sichert den Frieden im Volk.
Professor Dr. Hans Letsch, ehemaliger Ständerat, schreibt zur direkten Demokratie folgendes:
«Der Bundesrat muss die Entscheidungsgrundlagen liefern, verschiedene Varianten aufzeigen, Vor- und Nachteile klar stellen. Er darf sich nicht auf eine einzige Lösung festlegen und diese als der Weisheit letzter Schluss mit allen Mitteln durchsetzen. Eine Abstimmung zu gewinnen darf nicht das Ziel bundesrätlicher Politik sein.»
Prof. Dr. Hansjörg Seiler, Bundesrichter, schreibt:
«Die Auffassung, die Meinung der Regierung sei die einzig richtige und es gehe in der Volksabstimmung nur noch darum, dieser Meinung zum Durchbruch zu verhelfen, ist im Ansatz demokratiefeindlich. Sie negiert nicht nur die demokratische Gleichberechtigung, sondern auch die Meinungsfreiheit.»
Die direkte Demokratie kann nur auf Grund der Meinungs- und Abstimmungsfreiheit gelebt werden. Ein Bundesrat muss dazu dem Volk eine Abstimmungsvorlage mit ihren Vor- und Nachteilen darlegen. Er darf begründen, warum er die eine Lösung gegenüber der andern eher als besser beurteilt. Den Entscheid, welches wirklich die bessere Vorlage sei, muss er dem Volk überlassen.
Keine Propaganda durch den Bundesrat
Weder darf der Bundesrat dem Volk einen «Maulkorb» umlegen, indem er die Volksmeinung aktiv in einem bestimmten Sinn beeinflusst. Noch darf das Volk dem Bundesrat einen «Maulkorb» anhängen, indem es dem Bundesrat das Abstimmungsbüchlein verbieten oder verhindern würde, dass der Bundesrat zu Beginn des Abstimmungskampfes in den Medien seine Auffassung sachlich und ausgewogen darlegt. Er darf jedoch das Abstimmungsverhalten der Stimmbürger nicht lenken. Weder Bundesrat noch Volk darf ein «Maulkorb» angehängt werden.
Die Propaganda des Bundesrates und der Bundesverwaltung, die die Initiative von Anfang an als Maulkorb des Bundesrates bezeichnete, zeigt wie der Bundesrat mit dem Initiativrecht, dem Kern der demokratischen Volksrechte, der Meinungsfreiheit und der Abstimmungsfreiheit umgeht. Dem Volk soll mit einem Schlagwort der Mund gestopft werden. Könnte der Bundesrat noch klarer dartun, dass die Initiative des «Vereins Bürger für Bürger» absolut nötig ist? Der Missbrauch der Macht, den der Bundesrat mit seinem unentwirrbaren Gemisch von Information und Propaganda begeht, muss mit der Initiative bekämpft werden.
Gegenvorschlag taugt nichts
Der so genannte Gegenvorschlag (Initiative Burkhalter) ist untauglich. Er schreibt eine unbegrenzte, kontinuierliche Information vor Abstimmungen in allen Medien vor und ermöglicht damit auch unerlaubte versteckte Propaganda. Der Gegenvorschlag verfestigt nur den Missbrauch des Informationsrechts des Bundesrates. Die an und für sich übergrosse Macht des Bundesrates wird in unvernünftiger Weise noch vergrössert. Der Gegenvorschlag ist deshalb abzulehnen.
Dr. Hans Baur