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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 11. Mai 2007

Minarett-Initiative: Wirklich nicht umsetzbar?
Die Rechtsgelehrten


Der Text der Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten war kaum veröffentlicht, als zahlreiche Rechtsgelehrte bereits über sie herfielen: "Undurchführbar!" lamentierten sie. Einige taten dies peinlicherweise noch bevor sie realisierten, dass die Initiative nicht, wie sie blindlings erwartet hatten, das Grundrecht der Religionsfreiheit attackiert, sondern die verfassungsmässige Pflicht von Bund und Kantonen konkretisiert, den religiösen Frieden in der Schweiz zu wahren. Dass auch dies Verfassungspflicht ist, scheinen einige der voreiligen Paragraphenreiter schlicht übersehen zu haben.

Die voreiligen Rechtsgelehrten müssen sich weitere Fragen gefallen lassen: Warum blieben sie völlig stumm, als ein in Genf eingebürgerter, europaweit renommierter Islam-Sprecher kürzlich ein "Moratorium für Steinigungen unbotmässiger Ehefrauen" ("Moratorium" im Klartext: "Jetzt zwar noch nicht, später aber schon") verkündete - seine Verachtung abendländischer Freiheitsrechte auf diese Weise ostentativ demonstrierend? Weshalb fiel den gleichen Rechtsgelehrten nichts ein, als die Asylrekurskommission die islamische Scharia als auch in der Schweiz anwendbar erklärte, womit das Vorgehen eines "vorläufig aufgenommenen" Muslims ausdrücklich geschützt wurde, der im Abwesenheitsverfahren eine Minderjährige "geheiratet" hatte, was in der Schweiz krass widerrechtlich ist? Warum nehmen die selbstgefälligen Rechtsgelehrten die Hunderte von Zwangsehen schweigend hin, denen auch in der Schweiz rechtsgültig domizilierte junge Frauen unterworfen werden?

Weshalb - anders gefragt - werfen sich diese Rechtsgelehrten immer bloss dann in Anklagepose, wenn sie hier geltende Freiheitsrechte, wenn sie die vom Volk geschaffene direkte Demokratie anhand irgend welcher fern der Schweiz geschaffener Normen als "völkerrechtswidrig" glauben blossstellen zu müssen - bleiben der auch hier von Islamisten betriebenen Demontage elementarer Freiheitsrechte gegenüber aber demonstrativ gleichgültig?

Gab es in der Vergangenheit nicht Schweizer Juristen - Eugen Huber, Schöpfer unseres Zivilgesetzbuches steht wohl an erster Stelle -, die weltweit höchsten Respekt erlangten, weil sie Rechtsnormen derart in einer gelebten Demokratie zu verankern wussten, dass die Rechtsordnung nicht bloss Paragraphen-Gebäude blieb, sondern von der an der Erschaffung mitbeteiligen Bürgerschaft solide mitgetragen wurde? Zwar begeistern sich auch heute viele Juristen an in weltentrückten internationalen Konferenzen geschaffenen Normen. Aber sie übersehen, dass aus weitab von der Demokratie geschaffenen Normen keine Rechtsordnung wird, wenn die Bürger von deren Ausgestaltung ausgeschlossen bleiben.

Oder glauben diese Rechtsgelehrten im Ernst, sie könnten Recht schaffen, wenn sie gleichzeitig die Demokratie zerstören?

Ulrich Schlüer

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