Nr. 13, 3. Juni 2005
Personenfreizügigkeit:
Deiss auf Werbetour
Warum nicht die deutschen Nachbarn fragen?
Von Josef Huber, Obernau LU
Zu Luzern im "Schweizerhof" sagte Bundesrat Joseph Deiss, wenn die
Schweiz dem freien Personenverkehr mit den EU-Oststaaten zustimme, müsse
künftig jeder Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland zuerst einen Arbeitsvertrag
vorweisen, wenn er in die Schweiz gelangen wolle. Das ist eine Aussage wider
besseres Wissen; denn wenn die Schweiz der Erweiterung der Personenfreizügigkeit
zustimmt, darf jeder Ausländer aus einem EU-Staat mindestens sechs Monate
lang in der Schweiz Arbeit suchen. Und Grenzkon-trollen fänden bei einem
Ja zu Schengen ohnehin keine mehr statt.
Ausländer, die in unserem Land z. B. eine Pizzeria oder eine Boutique
betreiben, können dann jederzeit Kollegen aus ihrem Herkunftsland anstellen
und ihnen nach Ablauf eines Jahres einfach wieder kündigen. Dann haben
diese Ausländer Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung in der Schweiz,
auf Familiennachzug und sogar auf Sozialleistungen.
Damit wäre der "Fall Pizzeria" allerdings noch geschönt
dargestellt. Die Realität ist nämlich schlimmer: Wenn ein EU-Ausländer
von einer Pizzeria in der Schweiz angestellt wird, wird ihm seine zuvor im
Ausland geleistete Arbeitszeit angerechnet. Sein "Kollege Patron"
könnte ihm somit schon nach wenigen Wochen kündigen, und der Gekündigte
hätte Anspruch auf volle Arbeitslosengeldunterstützung nach schweizerischem
Massstab. Es muss einer fast ein Dummkopf sein, eine solche Chance nicht zu
nutzen. Was aber ist von Schweizer Parlamentariern zu halten, die solche Verträge
gutheissen? Ob sie diese Verträge vor deren Absegnung überhaupt
gelesen haben?
Deutsche würden einem freien Personenverkehr niemals zustimmen, wenn
sie je abstimmen könnten, denn sie erfahren die Folgen dieser Personenfreizügigkeit
bereits jetzt recht drastisch am eigenen Leib. Im Dezember 2004 hat die Arbeitslosigkeit
in Deutschland in einem einzigen Monat um 573 000 Personen zugenommen - was
nicht zuletzt auf die massive Einwanderung billiger Arbeitskräfte aus
dem Ostblock zurückzuführen ist.
Flankierende Massnahmen nützen da nichts, denn die Arbeitssuchenden können
sich als selbständig Erwerbende ausgeben und hier Plättliarbeiten,
Malerarbeiten, Gärtnerarbeiten usw. ausführen - als Einzelfirmen,
ohne kontrolliert zu werden. Das hat in Deutschland dazu geführt, dass
tschechische Maler Arbeiten übernehmen zur Hälfte des Preises, die
ein (von hunderterlei Abgaben und Vorschriften geplagter) deutscher KMU-Betrieb
dafür haben müsste. Der deutsche Arbeitgeber darf seine Angestellten
derweil zum Arbeitslosenamt schicken
Wenn die Befürworter behaupten, ein Ja zum freien Personenverkehr löse
keinerlei Wanderbewegungen aus - warum wollen sie denn die Personenfreizügigkeit?
Warum könnte man nicht einmal unsere deutschen Nachbarn nach ihren Erfahrungen
befragen, damit wir im Wissen über die Folgen über die Personenfreizügigkeit
abstimmen könnten?
Josef Huber