Nr. 13, 3. Juni 2005

Personenfreizügigkeit: Deiss auf Werbetour
Warum nicht die deutschen Nachbarn fragen?

Von Josef Huber, Obernau LU

Zu Luzern im "Schweizerhof" sagte Bundesrat Joseph Deiss, wenn die Schweiz dem freien Personenverkehr mit den EU-Oststaaten zustimme, müsse künftig jeder Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland zuerst einen Arbeitsvertrag vorweisen, wenn er in die Schweiz gelangen wolle. Das ist eine Aussage wider besseres Wissen; denn wenn die Schweiz der Erweiterung der Personenfreizügigkeit zustimmt, darf jeder Ausländer aus einem EU-Staat mindestens sechs Monate lang in der Schweiz Arbeit suchen. Und Grenzkon-trollen fänden bei einem Ja zu Schengen ohnehin keine mehr statt.

Ausländer, die in unserem Land z. B. eine Pizzeria oder eine Boutique betreiben, können dann jederzeit Kollegen aus ihrem Herkunftsland anstellen und ihnen nach Ablauf eines Jahres einfach wieder kündigen. Dann haben diese Ausländer Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung in der Schweiz, auf Familiennachzug und sogar auf Sozialleistungen.

Damit wäre der "Fall Pizzeria" allerdings noch geschönt dargestellt. Die Realität ist nämlich schlimmer: Wenn ein EU-Ausländer von einer Pizzeria in der Schweiz angestellt wird, wird ihm seine zuvor im Ausland geleistete Arbeitszeit angerechnet. Sein "Kollege Patron" könnte ihm somit schon nach wenigen Wochen kündigen, und der Gekündigte hätte Anspruch auf volle Arbeitslosengeldunterstützung nach schweizerischem Massstab. Es muss einer fast ein Dummkopf sein, eine solche Chance nicht zu nutzen. Was aber ist von Schweizer Parlamentariern zu halten, die solche Verträge gutheissen? Ob sie diese Verträge vor deren Absegnung überhaupt gelesen haben?

Deutsche würden einem freien Personenverkehr niemals zustimmen, wenn sie je abstimmen könnten, denn sie erfahren die Folgen dieser Personenfreizügigkeit bereits jetzt recht drastisch am eigenen Leib. Im Dezember 2004 hat die Arbeitslosigkeit in Deutschland in einem einzigen Monat um 573 000 Personen zugenommen - was nicht zuletzt auf die massive Einwanderung billiger Arbeitskräfte aus dem Ostblock zurückzuführen ist.

Flankierende Massnahmen nützen da nichts, denn die Arbeitssuchenden können sich als selbständig Erwerbende ausgeben und hier Plättliarbeiten, Malerarbeiten, Gärtnerarbeiten usw. ausführen - als Einzelfirmen, ohne kontrolliert zu werden. Das hat in Deutschland dazu geführt, dass tschechische Maler Arbeiten übernehmen zur Hälfte des Preises, die ein (von hunderterlei Abgaben und Vorschriften geplagter) deutscher KMU-Betrieb dafür haben müsste. Der deutsche Arbeitgeber darf seine Angestellten derweil zum Arbeitslosenamt schicken …

Wenn die Befürworter behaupten, ein Ja zum freien Personenverkehr löse keinerlei Wanderbewegungen aus - warum wollen sie denn die Personenfreizügigkeit? Warum könnte man nicht einmal unsere deutschen Nachbarn nach ihren Erfahrungen befragen, damit wir im Wissen über die Folgen über die Personenfreizügigkeit abstimmen könnten?

Josef Huber