Nr. 13, 26. Mai 2000
Verlust des Bestrafungscharakters der Gefängnisstrafe
Fehlende Abschreckung
Von Thomas Meier, Zürich
Der Strafvollzug in der Schweiz kämpft mit einem überbordenden Ausländerproblem und ist in einem Masse täterorientiert, dass kaum mehr von einer «Strafe» gesprochen werden kann.
Nicht erst der Häftlingsstreik in der Berner Strafanstalt Thorberg, der von zu langjährigen Strafen verur- teilten kosovo-albanischen Drogenhändlern angezettelt worden war und von Mitte März bis Mitte April andauerte, hat gezeigt, dass der Strafvollzug in der Schweiz in einer Krise steckt. Die Gefängnisrealität ist geprägt von überfüllten Haftanstalten und von einem dramatischen Anstieg des Ausländeranteils. Bei 83 Prozent der Insassen der Bezirksgefängnisse des Kantons Zürich handelt es sich um Ausländer. Vor vierzig Jahren waren es bloss 16 Prozent. In den grossen geschlossenen Gefängnisanstalten unseres Landes liegt der Ausländeranteil durchwegs auf über 70 Prozent.
Bei den ausländischen Gefangenen handelt es sich in der überwiegenden Zahl der Fälle um Drogen- kuriere und Drogenhändler sowie gut organisierte Diebesbanden aus dem ehemaligen Jugoslawien, der Türkei, aus Südamerika und Afrika. Eine Mehrheit dieser Delinquenten bilden sogenannte «Kriminal- touristen», die sich zum alleinigen Zweck in die Schweiz begeben haben, um hier Verbrechen zu begehen. Aufgrund des hohen Ausländeranteils, der Überfüllung und der Mentalitätsunterschiede gehören Schlägereien, Sachbeschädigungen, Tätlichkeiten gegen Beamte, Rebellionen und Arbeits- verweigerungen mittlerweile zum Gefängnisalltag. Albaner gehen auf Serben, Muslime auf Christen los. Die unbekümmerte Einstellung von Häftlingen aus fremden Kulturkreisen zur Gewalt hat in den letzten Jahren zu einer erschreckenden Brutalisierung des Gefängnislebens geführt. Körperverletzungen als Folge von Schlägereien und Messerstechereien sind an der Tagesordnung.
Hebung des Lebensstandards
Die Haftbedingungen in den Schweizer
Gefängnissen sind im internationalen Vergleich hervorragend. Die Infrastruktur
hat ein Niveau erreicht, das für Häftlinge aus armen Herkunftsländern
keine Strafe, sondern eine Hebung des gewohnten Lebensstandards bedeutet.
Allein das sogenannte Pekulium, das den Gefangenen für Arbeitsleistungen bezahlt
wird, macht mit bis zu 700 Franken im Monat mehr als das Dreifache dessen
aus, was ein Albaner durchschnittlich in seiner Heimat verdient. Die
Fülle von Ausbildungsmöglichkeiten (ein Gefangener in der lzürcherischen Strafanstalt
Pöschwies kann zwischen 23 verschiedenen Ausbildungen wählen) eröffnen einem
ausländischen Verbrecher Perspektiven, die in seinem Herkunftsland nicht bestehen.
Was für einen einheimischen Straftäter eine sinnvolle Vorberei- tung auf das
spätere Leben in der Freiheit bedeutet, ist für ausländische Verbrecher oft Luxus.
Was kann zum Beispiel einem kolumbianischen Drogenkurier in der Schweiz schon
passieren: Nach einer mehrjährigen Haftstrafe unter komfortablen Bedingungen
verlässt er das Gefängnis als gutausgebildeter Handwerker und ist in seinem
Herkunftsland ein gemachter Mann. Der bei uns praktizierte humane Strafvollzug
ist auf einheimische reumütige und besserungswillige Täter zugeschnitten,
die nach der Strafverbüssung wieder in die Gesellschaft integriert werden
sollen. Für ausländische Berufskriminelle kommt eine hiesige Gefängnisstrafe
einer Belohnung gleich. Die moderne, auf die Resozialisierung von Straftätern
aus unserem von Frieden und Wohlstand geprägten Kulturkreis ausgerichtete
Gefängnis- strafe berücksichtigt nicht das Rechts- und Strafverständnis fremder
Kulturkreise. Unser an den Moral- vorstellungen von Schweizern orientierter
Strafvollzug vermag viele ausländische Gefangene, in deren Herkunftsländern
ganz andere Massstäbe, Sitten und Gebräuche herrschen, kaum mehr zu beein-
drucken. Hafterleichterungen werden oft schamlos zur Flucht benützt. Unser
auf Menschen würde und Humanität ausgerichtetes Strafvollzugssystem wird denn
auch von der überwiegenden Anzahl gewalt- orientierter ausländischer
Krimineller als Ausdruck von Dekadenz und Schwäche missverstanden. Auf
solche Menschen, die meist aus Krisengebieten mit chaotischen Verhältnissen
stammen, vermögen die gesetzlich angedrohten Strafen und der Strafvollzug
keine abhaltende Wirkung zu entfalten. Im Gegen- teil: Der in der Schweiz
praktizierte Strafvollzug ermuntert ausländische Täter, gerade in unser
Land zu kommen; hier sind die möglichen negativen Folgen - nämlich eine Gefängnis-
oder Zuchthausstrafe - am erträglichsten.
Ermunterung für Kriminelle
Einer der Grundpfeiler des schweizerischen
Strafsystems, die Abschreckung, ist heute in Frage gestellt. Die Konsequenzen
aus den geschilderten Missständen liegen auf der Hand: Der Strafvollzug muss
vermehrt das Strafverständnis ausländischer, fremdkultureller Straftäter berücksichtigen.
Andern- falls entfalten die Schweizer Gefängnisse keine Abhaltewirkung mehr,
sondern bedeuten im Gegenteil eine eigentliche Ermunterung für ausländische
Straftäter. Einen interessanten Weg beschreiten in diesem Zusammenhang Behörden
in Deutschland. Sie prüfen die Möglichkeit, wie ausländische Straf- täter
nach einer Verurteilung ihre Strafe im Heimatland absitzen müssen. Die dortige,
in der Regel weit härtere Strafverbüssung würde wieder den gewünschten
Abschreckungseffekt haben.
Thomas Meier