Nr. 13, 26. Mai 2000

Verlust des Bestrafungscharakters der Gefängnisstrafe
Fehlende Abschreckung
Von Thomas Meier, Zürich

Der Strafvollzug in der Schweiz kämpft mit einem überbordenden Ausländerproblem und ist in einem Masse täterorientiert, dass kaum mehr von einer «Strafe» gesprochen werden kann.

Nicht erst der Häftlingsstreik in der Berner Strafanstalt Thorberg, der von zu langjährigen Strafen verur- teilten kosovo-albanischen Drogenhändlern angezettelt worden war und von Mitte März bis Mitte April andauerte, hat gezeigt, dass der Strafvollzug in der Schweiz in einer Krise steckt. Die Gefängnisrealität ist geprägt von überfüllten Haftanstalten und von einem dramatischen Anstieg des Ausländeranteils. Bei 83 Prozent der Insassen der Bezirksgefängnisse des Kantons Zürich handelt es sich um Ausländer. Vor vierzig Jahren waren es bloss 16 Prozent. In den grossen geschlossenen Gefängnisanstalten unseres Landes liegt der Ausländeranteil durchwegs auf über 70 Prozent.

Bei den ausländischen Gefangenen handelt es sich in der überwiegenden Zahl der Fälle um Drogen- kuriere und Drogenhändler sowie gut organisierte Diebesbanden aus dem ehemaligen Jugoslawien, der Türkei, aus Südamerika und Afrika. Eine Mehrheit dieser Delinquenten bilden sogenannte «Kriminal- touristen», die sich zum alleinigen Zweck in die Schweiz begeben haben, um hier Verbrechen zu begehen. Aufgrund des hohen Ausländeranteils, der Überfüllung und der Mentalitätsunterschiede gehören Schlägereien, Sachbeschädigungen, Tätlichkeiten gegen Beamte, Rebellionen und Arbeits- verweigerungen mittlerweile zum Gefängnisalltag. Albaner gehen auf Serben, Muslime auf Christen los. Die unbekümmerte Einstellung von Häftlingen aus fremden Kulturkreisen zur Gewalt hat in den letzten Jahren zu einer erschreckenden Brutalisierung des Gefängnislebens geführt. Körperverletzungen als Folge von Schlägereien und Messerstechereien sind an der Tagesordnung.

Hebung des Lebensstandards
Die Haftbedingungen in den Schweizer Gefängnissen sind im internationalen Vergleich hervorragend. Die Infrastruktur hat ein Niveau erreicht, das für Häftlinge aus armen Herkunftsländern keine Strafe, sondern eine Hebung des gewohnten Lebensstandards bedeutet. Allein das sogenannte Pekulium, das den Gefangenen für Arbeitsleistungen bezahlt wird, macht mit bis zu 700 Franken im Monat mehr als das Dreifache dessen aus, was ein Albaner durchschnittlich in seiner Heimat verdient. Die Fülle von Ausbildungsmöglichkeiten (ein Gefangener in der lzürcherischen Strafanstalt Pöschwies kann zwischen 23 verschiedenen Ausbildungen wählen) eröffnen einem ausländischen Verbrecher Perspektiven, die in seinem Herkunftsland nicht bestehen. Was für einen einheimischen Straftäter eine sinnvolle Vorberei- tung auf das spätere Leben in der Freiheit bedeutet, ist für ausländische Verbrecher oft Luxus. Was kann zum Beispiel einem kolumbianischen Drogenkurier in der Schweiz schon passieren: Nach einer mehrjährigen Haftstrafe unter komfortablen Bedingungen verlässt er das Gefängnis als gutausgebildeter Handwerker und ist in seinem Herkunftsland ein gemachter Mann. Der bei uns praktizierte humane Strafvollzug ist auf einheimische reumütige und besserungswillige Täter zugeschnitten, die nach der Strafverbüssung wieder in die Gesellschaft integriert werden sollen. Für ausländische Berufskriminelle kommt eine hiesige Gefängnisstrafe einer Belohnung gleich. Die moderne, auf die Resozialisierung von Straftätern aus unserem von Frieden und Wohlstand geprägten Kulturkreis ausgerichtete Gefängnis- strafe berücksichtigt nicht das Rechts- und Strafverständnis fremder Kulturkreise. Unser an den Moral- vorstellungen von Schweizern orientierter Strafvollzug vermag viele ausländische Gefangene, in deren Herkunftsländern ganz andere Massstäbe, Sitten und Gebräuche herrschen, kaum mehr zu beein- drucken. Hafterleichterungen werden oft schamlos zur Flucht benützt. Unser auf Menschen würde und Humanität ausgerichtetes Strafvollzugssystem wird denn auch von der überwiegenden Anzahl gewalt- orientierter ausländischer Krimineller als Ausdruck von Dekadenz und Schwäche missverstanden. Auf solche Menschen, die meist aus Krisengebieten mit chaotischen Verhältnissen stammen, vermögen die gesetzlich angedrohten Strafen und der Strafvollzug keine abhaltende Wirkung zu entfalten. Im Gegen- teil: Der in der Schweiz praktizierte Strafvollzug ermuntert ausländische Täter, gerade in unser Land zu kommen; hier sind die möglichen negativen Folgen - nämlich eine Gefängnis- oder Zuchthausstrafe - am erträglichsten.

Ermunterung für Kriminelle
Einer der Grundpfeiler des schweizerischen Strafsystems, die Abschreckung, ist heute in Frage gestellt. Die Konsequenzen aus den geschilderten Missständen liegen auf der Hand: Der Strafvollzug muss vermehrt das Strafverständnis ausländischer, fremdkultureller Straftäter berücksichtigen. Andern- falls entfalten die Schweizer Gefängnisse keine Abhaltewirkung mehr, sondern bedeuten im Gegenteil eine eigentliche Ermunterung für ausländische Straftäter. Einen interessanten Weg beschreiten in diesem Zusammenhang Behörden in Deutschland. Sie prüfen die Möglichkeit, wie ausländische Straf- täter nach einer Verurteilung ihre Strafe im Heimatland absitzen müssen. Die dortige, in der Regel weit härtere Strafverbüssung würde wieder den gewünschten Abschreckungseffekt haben.

Thomas Meier