Nr. 12, 16. Mai 2003
Zögernden Bundesrat
zum Handeln gezwungen
Retorsionsmassnahmen gegen Deutschland
Was Deutschland gegen den Flughafen Zürich-Kloten inszeniert, gehört eindeutig in den Bereich diskriminierender Praktiken. Selbst die Verwendung des Ausdrucks «Wirtschaftskrieg» ist in diesem Zusammenhang nicht mehr deplaciert.
Mit seiner «einseitigen Verfügung» will Deutschland dem Flughafen Zürich-Kloten Beschränkungen aufzwingen, wie sie für keinen einzigen Flughafen in Deutschland auch nur annähernd gelten. Es geht längst nicht mehr bloss um Lärmschutz. Mit Sonder-Beschränkungen soll Zürich-Kloten als Konkurrent deutscher Flughäfen schlicht ausgeschaltet werden. Ein Vorgehen, das international gültiges Wirtschaftsrecht mit Füssen tritt. Höchste Zeit also, dass die offizielle Schweiz endlich gegen solch widerrechtliche Diskriminierung energisch auftritt. Das wochenlange Zaudern von Bundesrat Moritz Leuenberger hat nebst seiner dilettantischen Verhandlungsführung schon genug Schaden angerichtet.
Mit der Forderung nach spürbaren Retorsionsmassnahmen gegen Deutschland hat die SVP in der kürzlichen Sondersession Druck aufgesetzt. Die SVP-Motion (Sprecher: Nationalrat Ulrich Schlüer) geht aus von der von Deutschland zur Einschränkung des Anflugverkehrs auf Zürich-Kloten gegebenen Begründung, welche Lärm-Immissionen jeglichem Überflugsrecht voranstellt. Wenn Deutschland für den grenzüberschreitenden Flugverkehr den Lärm als einzigen Massstab für Bewilligungen anerkenne, dann habe die Schweiz bei allen andern Formen von grenzüberschreitendem Verkehr ebenfalls allein den Lärm-Massstab als Bewilligungs-Kriterium anzuwenden.
Auf dieser Grundlage fordert die SVP eine Kontingentierung der Transitfahrten im Strassengüter-Verkehr, im Grenzgänger-Verkehr und im Ferien-Transitverkehr. Wobei davon auszugehen ist, dass unter dem Lärm deutschen Transitverkehrs auf Schweizer Strassen weit mehr Menschen leiden, als Bewohner Süddeutschlands von Flugzeugen im noch relativ hohen Landeanflug auf Zürich belastet werden. Da müssten, solange Deutschland auf seinen diskriminierenden Massnahmen besteht, endlich gleich lange Spiesse für alle Formen grenzüberschreitenden Verkehrs geschaffen werden.
Der mit dieser Motion ausgelöste Druck scheint den Bundesrat jetzt doch noch zum Handeln zu veranlassen. Die formelle Erhebung einer Schweizer Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union wegen diskriminierender Behinderung durch Deutschland zulasten des Flughafens Zürich-Kloten scheint unmittelbar bevorzustehen. Dem Bundesrat ist offensichtlich klar geworden, dass weiteres Nichtstun nicht mehr akzeptiert wird.
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