Nr. 12, 17. Mai 2002

Die Schweiz und das Schengener Abkommen
Sicherheit nach Brüssel delegieren?
Vortrag von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH, gehalten an der AUNS-Generalversammlung am 11. Mai 2002 in Bern

Im Rahmen der zweiten bilateralen Verhandlungsrunde mit der Europäischen Union will die Schweiz ­ nach dem Willen von Frau Bundesrätin Metzler offensichtlich ohne Wenn und Aber, nach Meinung von solider informierten anderen Bundesräten zumindest partiell ­ sowohl dem Schengener als auch dem Dubliner Abkommen beitreten.

Die Schweiz soll sich also jenen zwei innerhalb der Europäischen Union getroffenen Vereinbarungen anschliessen, welche ­ gemäss EU-Anpreisung ­ die Schaffung eines «gemeinsamen Raums von Sicherheit, Freiheit und Recht in Europa» zum Ziel haben, welcher ­ immer in der Darstellung Brüssels ­ «jedem Bürger einen hohen Sicherheitsstandard» garantiere.

Zunächst erinnern wir uns: Der Bundesrat äusserte sich ­ am 23. Juni 1999 ­ bereits in seiner offiziellen Botschaft zur ersten Runde der Bilateralen zu Schengen. Damals mit klaren Worten: Der Schengener Vertrag gehöre zu jenen Sachbereichen, zu denen Verhandlungen für die Schweiz ausdrücklich «nicht in Frage kommen», weil «bei deren Regelung Souveränitätsübertragungen an supranationale Instanzen unerlässlich sind».

Seither nahm der Bundesrat offensichtlich eine Kehrtwendung vor. Er will jetzt über den integralen oder zumindest teilweisen Beitritt zum Schengen-Vertrag verhandeln. Er ist ­ wenn er seine Einschätzung von 1999 noch ernst nimmt ­ also gewillt, nationale Verantwortung im Sicherheitsbereich abzugeben an eine supranationale, der demokratischen Beschlussfassung in der Schweiz weitgehend entzogene Instanz. Wir hätten markant Souveränität preiszugeben.

Was will Schengen?
Primäres Ziel des Schengener Abkommens ist die vollständige Abschaffung aller Personenkontrollen an den Grenzen zwischen EU-Ländern bzw. zwischen allen dem Schengen-Vertrag angeschlossenen Ländern. Brüssel betrachtet es offenbar als Krönung der Integration, wenn der Reisende nicht mehr realisiert, dass er innerhalb der EU eine Landesgrenze überschreitet. Der Reisepass soll in Europa überflüssig werden.

Damit die mit ideologischem Eifer geforderte «freie Fahrt» aber nicht in erster Linie den Kriminellen zugute komme, will der Schengener Vertrag die Verbrechensbekämpfung europaweit koordinieren. Alle Schengen-Länder sollen dafür kollektiv die Verantwortung übernehmen. Dabei soll ­ bzw. kann ­ die Abschaffung der Grenzkontrollen aufgefangen werden durch polizeiliche Schleierfahndung hinter den Grenzen einerseits, durch ein ausgeklügeltes, gesamteuropäisch computerisiertes Fahndungssystem anderseits.

Was will Dublin?
Das Dubliner Abkommen soll im Rahmen der durch den Schengen-Vertrag europäisch kollektivierten Sicherheitsverantwortung den Grundstein zu einer europaweit harmonisierten Asylpolitik legen. Dafür einigte sich die EU auf das Prinzip, dass jeweilen jenes EU-Land für einen Asylbewerber oder einen illegalen Einwanderer aus einem Nicht-EU-Land zuständig ist, welches dieser Einwanderer als erstes betreten hat.

Eklatante Schwächen
Wer sich in die Einzelheiten des Schengener und des Dubliner Vertrages vertieft, erkennt rasch: Beide Verträge tragen die Züge typischer Schreibtisch-Abkommen ­ auf den ersten Blick erscheint alles darin Festgehaltene durchdacht und logisch. Aber vor den effektiven Sicherheitsproblemen versagen beide Abkommen.

Ein Beispiel: Täglich, beziehungsweise Nacht für Nacht gelangen illegale, papierlose Einwanderer in bedeutender Zahl durch den Kanaltunnel von Frankreich nach England. Sie überqueren damit eine EU-Binnengrenze von einem Schengen-Land in ein anderes Schengen-Land. Weil zwischen Schengen-Ländern keine Grenzkontrollen mehr stattfinden dürfen, kann Grossbritannien höchstens einen Teil dieser illegalen Einwanderer überhaupt aufgreifen. Die andern tauchen unter. Jenen, welche angehalten werden können, müssten die englischen Behörden nachweisen können, welches Schengen-Land sie als erstes betreten haben, weil dort ­ gemäss Dubliner Vertrag ausschliesslich dort ­ ihre Asylberechtigung abgeklärt werden müsste. Die papierlosen Illegalen gelangen natürlich nicht auf eigene Faust nach England. Sie werden von Schleppern durch die EU und nach England geschleust. Würde einer dieser Eingeschleusten den Weg verraten, den ihm sein Schlepper und dessen Schlepperorganisation durch Schengen-Europa hindurch bis nach England geöffnet hat, so würde er zweifellos ­ mit was für unzim- perlichen Methoden auch immer ­ unverzüglich zum Schweigen gebracht. Schlepper lassen sich ihr Millionengeschäft von geschwätzigen «Kunden» sicher nicht verderben. Und so bleibt das Dubliner Abkommen toter Buchstabe. Praktisch keinem illegalen Einwanderer kann je nachgewiesen werden, wo er die EU illegal betreten hat. Das Dubliner Abkommen ist wirkungsloser Papiertiger, ein Schreibtisch- produkt zur Täuschung der Öffentlichkeit, auch ein Eingeständnis der Ohnmacht und der Inkompetenz von Behörden, die sich offenbar nicht mehr getrauen, das Übel des Schlepperunwesens mit all seinen gravierenden Folgen wirklich an der Wurzel zu packen.

Die Alternative liegt auf dem Tisch
Allein in der Schweiz besteht ­ oder bestünde zumindest ­ eine funktionierende Alternative zum wir- kungslosen Dubliner System: Nämlich die von der SVP lancierte, voraussichtlich am 24. November dieses Jahres zur Abstimmung gelangende Asyl-Initiative, welche die Rückführung illegal Eingedrunge- ner unmittelbar in jenes Nachbarland verlangt, von dem der oder die Illegale die Schweiz betreten hat. Selbst Bundesrätin Metzler räumte im Parlament ein, dass, wo die Grenzkontrolle sorgfältig durchge- führt werde, sicher achtzig Prozent der an der Grenze aufgegriffenen Illegalen problemlos wieder ausge- wiesen werden können. Sie stuft solch sorgfältige Grenzkontrolle, wie sie in einer nationalrätlichen Debatte freimütig eingestanden hat, allerdings ­ und zwar gerade wegen ihrer Wirksamkeit ­ als provo- kativ für unsere Nachbarn ein und rät deshalb davon ab. Der bundesrätliche Drang nach Brüssel, so befürchtet sie offensichtlich, könnte darob beeinträchtigt werden.

Auch Schengen bleibt toter Buchstabe
Schon heute müssen Italien, Frankreich, Spanien, Portugal eingestehen: Sie verfügen nicht über die polizeilichen Mittel, die erforderlich wären, um die viele tausend Kilometer lange Mittelmeergrenze vor dem Eindringen von Kriminellen und illegalen Einwanderern, die Schlepper mit Schnellbooten an die Küsten bringen, hinreichend zu schützen. Aber jeder Kriminelle, der diese löchrige EU-Aussengrenze je überwunden hat, hat ­ Folge der in der EU zur Ideologie erhobenen Ausmerzung der Grenzen ­ freien Auslauf in ganz Europa.

Der EU steht, wie man weiss, zusätzlich das Abenteuer Osterweiterung bevor. Alle Ost-Kandidaten müssen obligatorisch den Schengener Vertrag übernehmen. Vorbehaltlos und vollumfänglich. Die Schengen-Aussengrenze verläuft dann also zu Russland, zu Weissrussland, zur Ukraine, zu Rumänien. Und gegen diese Staaten wollen die Schengen-Länder die illegale Einwanderung, das Eindringen der Kriminalität verhindern ­ wo Deutschland mit zweifellos nicht unterdotierter Polizei und gut ausgerüste- tem Bundesgrenzschutz schon heute eingestandenermassen die grösste Mühe bekundet, die gegen- wärtige Schengener Aussengrenze längs Oder und Neisse gegenüber Polen und Tschechien einiger- massen wirksam zu kontrollieren!

Die Aussage darf gemacht werden: Wer den Grenzschutz Europas an die weissrussische und ukrai- nische Grenze verlegt und den Rest Europas kurzerhand kollektiver Sicherheitszuständigkeit überant- wortet, der macht sich der Auslieferung Europas an die organisierte Kriminalität und an andere illegale Umtriebe schuldig.

Das Schengener Fahndungssystem
Die Europäische Union geht mit ihrem Schengener Konzept davon aus, mittels ausgeklügeltem Fahn- dungszentralismus ­ es sind insgesamt nicht weniger als fünf komplexe Computer-Systeme für euro- paweite Fahndungszwecke vorgesehen ­ der Herausforderung Kriminalität im grenzenlosen europäi- schen Raum begegnen zu können.

Damit wird als Folge von Schengen mit seiner umfassenden, computerisierten Fahndungskapazität grundsätzlich einmal jede Person in Europa zu einem staatlich durchnumerierten Beobachtungsobjekt. Solches lässt zunächst einmal weitverzweigte, teure Bürokratie entstehen und gedeihen ­ der Bürger, auch die grosse Mehrheit rechtschaffener Bürger, zahlt dafür mit dem Gleichgeschaltet-Werden, mit lückenlosem Überwacht-Werden, also mit Unfreiheit ­ und mit gesalzenen Steuerrechnungen.

Die Schweiz folgte zwecks Gewährleistung der inneren Sicherheit bislang einem grundsätzlich anderen Prinzip: Der Föderalismus, die ausgeprägt dezentralisierte Verantwortung im Sicherheitsbereich, schafft einerseits übersichtliche, gut überblickbare Verhältnisse ­ unschätzbar wichtig für wirksame Verbre- chensbekämpfung. Und nicht minder bedeutungsvoll: Der föderalistische Staatsaufbau weist den Behör- den in klar umgrenztem Raum konkrete Verantwortung zu, die nie an eine nicht greifbare Kollektivbe- hörde abgetreten werden kann. Konkrete Verantwortung in klar zugewiesenem Raum statt kollektive Zuständigkeit in unbegrenztem Gebiet, das ist die Voraussetzung für wirksame Bekämpfung organi- sierter Kriminalität und illegaler Einwanderung.

Folgerichtig wäre deshalb, dass jene Staaten zu vollem Schadenersatz verpflichtet würden, die durch Liederlichkeit oder mittels Abwälzung ihrer konkreten Sicherheitsverantwortung an irgendwelche nicht greifbaren Kollektivinstanzen der Banden- und anderen Formen grenzüberschreitender Kriminalität auf ihrem Territorium Entfaltungsmöglichkeiten zu Lasten anderer Staaten ermöglichen.

Auswirkungen des EU-Waffenrechts
Zu den bürokratischen, kollektiven «Sicherheitsvereinbarungen», welche die Schweiz nach einem Beitritt zum Schengener System übernehmen müsste, gehört das EU-Waffenrecht, das privaten Waffenbesitz stark einschränkt und das Waffentragen weitestgehend unterbindet. Das hat gravierende Konsequenzen für alle Schützen, in der Schweiz ganz besonders auch für das ausserdienstliche Schiesswesen.

Der Bundesrat verweist zwar darauf, dass das «Waffentragen in militärischer Formation» vom EU-Waf- fentragverbot grundsätzlich nicht betroffen sei. Und weil das schweizerische ausserdienstliche Schiess- wesen ­ so argumentiert Bern ­ militärisch begründet sei, drohe dieser schweizerischen Besonderheit keinerlei Gefahr. So die Beruhigungspille aus dem Bundeshaus. Bis heute hat es das Departement Metzler ­ trotz mehrfacher Aufforderung ­ allerdings bewusst unterlassen, sich bei der EU endlich einmal verbindlich zu erkundigen, ob Brüssel unser schweizerisches, in Europa bekanntlich nichts Vergleich- bares kennendes ausserdienstliches Schiesswesen und das damit verbundene Recht des Schweizers, seine persönliche Waffe in eigener Verantwortung bei sich zu Hause aufzubewahren, tatsächlich mit dem «Waffentragen in militärischer Formation» gemäss EU-Recht gleichsetzt. Und zwar auch für Schützen, die aus der Wehrpflicht entlassen sind, aber trotzdem noch Schiesssport betreiben oder zumindest am Feldschiessen teilnehmen. Erst wenn diese Frage von Brüssel verbindlich mit Ja beant- wortet ist, erst dann darf den Beteuerungen von Bundesrätin Metzler geglaubt werden, deren offensicht- liche Unlust, in Brüssel endlich gezielte Fragen zu stellen, zunehmend den Verdacht nährt, dass sie in erster Linie als beengend empfundener schweizerischer Ordnung entfliehen möchte, weil sie sich auf der glänzender erscheinenden Europa-Bühne wohl medienwirksamer glaubt in Szene setzen zu können.

Das EU-Gericht wird oberste Instanz
Eine weitere, einschneidende politische Konsequenz eines Anschlusses ans Schengener System wird dem Schweizervolk bis heute weitgehend verschwiegen: Die europaweite Vergemeinschaftung der Strafverfolgung beinhaltet zwingend die Anerkennung des EU-Gerichtshofs von Luxemburg als oberste Gerichtsinstanz ­ für jeden Schengen-Staat, auch für die Schweiz, wenn sie Schengen beitritt. Wer die oberste gerichtliche Kompetenz aus dem Lande weggibt und damit der eigenen Gesetzgebung entzieht, kann nicht erwarten, dass die Rechtsprechung und das der Rechtsprechung zugrunde liegende Gesetz weiterhin unseren Rechtsvorstellungen, abgestimmt auf unsere Verhältnisse und Erfahrungen entspricht.

Die Abtretung wesentlicher Teile unserer Rechtsprechung an die EU wäre ein markanter Verzicht auf Souveränität; damit würde zweifellos eines der bisher als unüberwindbar eingeschätzten Hindernisse auf dem Weg zum Vollbeitritt der Schweiz zur Europäischen Union fallen. Schweizerisches Recht würde der Rechtsvorstellung der EU unterstellt. Für eigenständige Festlegung wie beispielsweise für unser Bankkundengeheimnis ­ das der EU schon heute ein Dorn im Auge ist, den sie um jeden Preis aus- merzen will ­ wäre dann bestimmt kein Platz mehr. Das Bankkundengeheimnis würde durch diese Souveränitätsdelegation nach Luxemburg mehr oder weniger auf kaltem Weg ausgeschaltet.

Unsere Antwort
Für die Schweiz halten wir an dieser Stelle fest: An den Schweizer Landesgrenzen werden ­ obwohl das Grenzwachtkorps in vorauseilendem Kotau vor Brüssel seit Jahren sträflich unterdotiert wird ­ jährlich um die 50'000 Personen wegen Unregelmässigkeiten festgehalten ­ von Kleinkriminellen bis zu Schwerstverbrechern. Die Abschaffung der Grenzkontrolle würde nur schon diesen 50'000 Personen mit all ihrer kriminellen Potenz das Einsickern in unser Land ganz entscheidend erleichtern. Grenzkontrolle an der Grenze ist die effizienteste Sicherheitsmassnahme gegenüber solchen, die mit krimineller Absicht in ein Land eindringen wollen.

Die Kontrolle an der Grenze darf auf keinen Fall preisgegeben werden ­ schon gar nicht für das Linsen- gericht Schengen. Sicherheit ist uns wichtiger als die Ideologie der schrankenlosen Grenzpassage ohne Passkontrolle, ausgeheckt von einer zunehmend auswuchernden Bürokratie, die sich demokratischer Kontrolle immer wirksamer ­ die Freiheit in Europa immer verhängnisvoller bedrohend ­ entzieht.

Ulrich Schlüer