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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 11. Mai 2001

Wer darf den Begriff "Schütze" verwenden?
Amtl. bew. Schütze

Da fassen drei Bürger unseres Landes ­ alle drei seit Jahrzehnten begeisterte und verdiente Schützen, alle drei in ihren Verbänden zu Ehrenmitgliedern, teils zu Ehrenpräsidenten ernannt ­ den Entschluss, aus Sorge um die Zukunft des ausserdienstlichen Schiesswesens im Vorfeld der Volksabstimmung über Ausland-Einsätze unserer Armee eine Schützenlands- gemeinde einzuberufen.

Weil sie als wehrbereite Bürger erfassen, dass in einer auf Nato-Vorgaben zu trimmenden Armee unsere Schützentraditionen an den Rand gedrückt werden. Weil sie überdies erkannt haben, dass unser nach aussenpolitischer Öffnung lechzende Bundesrat eine führende, wenn möglich sogar die federfüh- rende Rolle anstrebt in der von der Uno breit lancierten «Kampagne gegen Kleinwaffen», die persönli- chen Waffenbesitz generell verbieten will. Wie aber könnte die Schweiz auf dem internationalen Parkett mit Waffenverbots-Ideen glänzen und gleichzeitig an der Tradition festhalten, dass jeder Wehrmann seine persönliche Waffe samt Munition bei sich zu Hause aufbewahrt? Da gerät der «Sonderfall Schweiz» in unauflösbaren Widerspruch zur internationalen Rolle, in der sowohl unser Verteidigungs- als auch unser Aussenministerium in den kommenden Jahren zu Glanz zu kommen glauben ­ schwei- zerische Wehrtradition hin oder her.

Diese als Folge der Internationalisierung unserer Armee dem ausserdienstlichen Schiesswesen dro- hende Gefahr erkennen einige Schützen. Und sie handeln. Als selbstverantwortliche, freie Bürger. Doch alsbald trifft sie harsche Kritik von seiten verschiedener Verbandsfunktionäre. Sie, die Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten ihrer Verbände, hätten sich, bevor sie ihren Aufruf starteten, nicht um den Segen der eidgenössischen Verbandsoberen bemüht. Sie würden sich «Schützen» nennen, ohne zuvor beim Verband um entsprechende Erlaubnis nachgefragt zu haben. Als ob es, um sich als Ehrenmitglied Schütze nennen zu dürfen, einer amtlichen Bewilligung bedürfte. Aber die hohen Verbandsfunktionäre verfügen selbst Kampfmassnahmen: Ein ­ wohlgemerkt voll bezahltes ­ Inserat wurde wieder aus der «Schützen-Zeitung» gekippt, weil darin, ohne dass die Verbandsheinis zuvor um Erlaubnis angefragt worden wären, auch das Wort «Schütze» vorkomme. Das kann Bern ­ schliesslich ist der schweizeri- sche Schützenpräsident zufällig auch noch der Bruder des amtierenden Verteidigungsministers ­ nicht dulden. Das gleiche Bern, das Armeeoffiziere bis hinab zu allen Kompaniekommandanten auf Steuer- zahlers Kosten für den Abstimmungskampf vom 10. Juni mit teurer elektronischer Propaganda einseitig aufmunitioniert. Das durch einen hohen VBS-Beamten die Swisscoys in Kosovo zu dürftig-tendenziöser Einmischung in den Abstimmungskampf verleitet.

Kein Zweifel: Das mit allen Mitteln ­ vor allem auch mit sehr viel Steuergeld ­ den Ausland-Auftritt suchende Verteidigungsministerium tut sich zunehmend schwer mit dem «Sonderfall Schweiz». Der selbstverantwortliche, frei denkende und frei handelnde, sein Schicksal und das Schicksal des Landes selbstbewusst mitbestimmende Bürger wird in beängstigendem Ausmass bereits als Fremdkörper empfunden ­ und bekämpft.

Ulrich Schlüer

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