Nr. 12, 11. Mai 2001

Die Nato in Kosovo
Es gibt nur «robuste Einsätze»

19 Schweizer Parlamentarier, alle Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat, besuchten am 2./3. Mai im Rahmen einer Inspektionsreise die Swiss- coys in Kosovo.

In Prizren bot sich Gelegenheit zu einem rund einstündigen Informationstreffen mit dem deutschen Brigadegeneral Wolf-Dieter Langheld, Kommandant der multinationalen KFOR-Brigade Süd, in welcher auch die Swisscoys ­ dem österreichischen Einsatzkorps angegliedert ­ eingeteilt sind.

Auf die Frage, ob die im neuen Militärgesetz festgehaltene Einschränkung, wonach Schweizer Truppen im Ausland ausschliesslich für friedenserhaltende Aufgaben eingesetzt werden dürfen, überhaupt realistisch sei, gab der hohe deutsche Nato-General eine interessante Antwort:

Für den KFOR-Einsatz in Kosovo gebe es den Unterschied zwischen friedenserhaltenden (also Siche- rungseinsätzen ohne Kampfauftrag) und friedenserzwingenden (Kampfhandlungen ausdrücklich vorse- henden) Einsätzen nicht mehr. Aufgrund der anderswo, vor allem in Bosnien gewonnenen Erfahrung sehe das von der Uno für die KFOR formulierte Mandat ausdrücklich einen «robusten Einsatz» vor. Damit seien mit dem Uno-Mandat ganz klar auch Kampfaufträge abgedeckt, wenn auch nicht in erster Linie angestrebt. Aber jedes nationale Einsatzkorps, das im Rahmen des KFOR-Einsatzes Verant- wortung für einen bestimmten Abschnitt übernehme (dies will die Schweiz ausdrücklich, falls die Teilrevision des Militärgesetzes an der Urne genehmigt wird), müsse wissen, dass das Uno-Mandat «robuste Einsätze» vorsehe, was die Möglichkeit von Kampfeinsätzen beinhalte. Aus diesem Grund würden schon heute sämtliche für den Einsatz im Ausland vorgesehenen Truppenkontingente der deutschen Bundeswehr auch für Kampfeinsätze trainiert.

Soweit der deutsche kommandierende KFOR-General. Einige Fakten zur Erklärung: Als «robuste Einsätze» werden von der Uno (wohlgemerkt: nicht bloss von der Nato) im sogenannten Brahimi-Bericht jene Einsätze bezeichnet, die zwecks Aufrechter-haltung einer bestimmten Ordnung ausdrücklich auch Kampfeinsätze mit schweren Waffen vorsehen.

Damit wird offensichtlich: Die Einschränkung im Schweizer Gesetz, wonach Kampfeinsätze von Schweizer Truppen im Ausland ausgeschlossen seien, steht im Widerspruch zum Uno-Mandat und zum Nato-Konzept, die beide heute nur noch robuste Einsätze vorsehen, womit Kampfeinsätze mit schweren Waffen ausdrücklich nicht ausgeschlossen sind.

us