Nr. 12, 11. Mai 2001

ETH-Forschungsstelle für Sicherheitspolitik
Professorale Politpropaganda
von Heinrich L. Wirz, Bremgarten BE

Im Ende April veröffentlichten «Bulletin 2001 zur schweizerischen Sicherheitspolitik» wird die Teilnahme bewaffneter schweizerischer Truppen an «friedensunterstützenden Operationen» im Ausland zum wichtigsten Teil des grundlegenden Richtungswechsels «Sicherheit durch Kooperation» erklärt.

Die «Forschungsstelle für Sicherheitspolitik und Konfliktanalyse der ETH Zürich» unter Leitung von Professor Kurt R. Spillmann bestätigt sich im «Bulletin 2001» als treibende Kraft für die internationale militärische Zusammenarbeit. Der stellvertretende Leiter, Professor Andreas Wenger, und ein Mitautor legen in einem ersten Beitrag dar, warum aus ihrer Sicht die bewaffnete Teilnahme der Schweiz an «friedensunterstützenden Operationen» einen Beitrag an die internationale Stabilität darstelle. Diese Auslandeinsätze seien eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die «Armee XXI» ihre neuen Aufträge erfüllen könne.

Schlüssel zur «Armee XXI»
Die Verfasser stellen fest, dass die Friedensförderung im bestehenden Militärgesetz einschränkend geregelt ist. Ursache dazu sei die im Jahre 1994 verworfene Vorlage für bewaffnete schweizerische Uno- Blauhelmtruppen. Der Bundesrat bemühe sich bereits seit Oktober 1999 um eine erneute Änderung des Militärgesetzes. Auf den ersten Blick scheine es um Sachfragen begrenzter Tragweite zu gehen. Je länger, je mehr dränge sich aber die Erkenntnis auf, dass hier politische Grundsatzentscheide erörtert würden. Es gehe um eine grundlegende Neuausrichtung militärischer Mittel.

Diese würden von der Territorialverteidigung zur Krisenreaktion ausser Landes umgerichtet. Die Euro- päische Union (EU) habe die Möglichkeit geschaffen, internationale Peace Support Operations (PSO) mit einer europäischen Eingreiftruppe durchzuführen. Die heutigen PSO unterschieden sich deutlich von den Aufträgen an Uno-Blauhelme. «Prägten damals leicht bewaffnete Blauhelme das Bild, beherrschen heute schwer bewaffnete Einheiten die Situation vor Ort.» Die «dynamische Friedensförderung» setze den Einsatz «robuster und durchsetzungsfähiger Friedenstruppen» voraus.

Weiter werden im «Bulletin 2001» die verteidigungspolitischen Absichten der EU herausgestrichen, zum Beispiel die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die durch den Bundesrat in seinem Bericht vom 7. Juni 1999 («SIPOL B 2000») angestrebte umfassende militärische Kooperation lasse sich im Rahmen der EU besser umsetzen. Auch zugunsten der Inneren Sicherheit sei angeblich ein Beitritt zur EU die beste Lösung für die Schweiz. Im Vorfeld der Volksabstimmung über die Änderungen des Militärgesetzes erhärtet das «Bulletin 2001» wesentliche Erkenntnisse. Es geht bei der vorgezo- genen Teilrevision des Militärgesetzes nur vordergründig um die (leichte) Bewaffnung zum sogenannten Selbstschutz und um eine vereinfachte Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland.

Im Grunde genommen wird am 10. Juni 2001 über die trügerische «Sicherheit durch Kooperation» ­ mit Uno, EU und Nato ­ und damit über eine grundlegende Kursänderung in der militärischen Landesvertei- digung entschieden. Dies verursachte das unwiderrufliche Ende von Milizarmee und Wehrgerechtigkeit. Will die Stimmbürgerschaft wirklich eine teilprofessionalisierte und verbeamtete Zweiklassen-Wehr- pflichtarmee nach ausländischem Muster?

Heinrich L. Wirz