Nr. 12, 11. Mai 2001

Schweizer Standards opfern?
Chemie-Diktat der EU

Der vorauseilende Gehorsam bei der Anpassung an die EU-Normen macht es möglich: Die Schweiz senkt ihre hohen Lebensmittel-Standards.

Die schweizerische Lebensmittel-Gesetzgebung und deren Vollzug geniessen im Ausland ein hohes Ansehen und gelten als weltweit führend. Die gesetzlichen Bestimmungen sind akribisch und definieren hohe Standards, und die Durchsetzung durch die zuständigen kantonalen Behörden (kantonale Labors, polizeiliche Organe) hat sich bewährt. Wenn es nach dem Bundesamt für Gesundheit geht, soll sich dies nun allerdings ändern.

Krebserregend
Ende vergangenen Jahres hat das Bundesamt für Gesundheit einen Entwurf zur Revision des Lebens- mittel-Gesetzes präsentiert und diesen in die Vernehmlassung gegeben. Zur Überraschung der Fach- leute, aber auch ökologisch eingestellter Kreise sollen die Vorschriften des schweizerischen Lebens- mittelrechts weitgehend gelockert werden. Unzählige Lebensmittel-Zusatzstoffe, die bisher verboten waren, will das Bundesamt inskünftig zulassen. Sogar der zur Gelbfärbung verwendete Farbstoff Tartrazin, einer der umstrittensten Zusatzstoffe überhaupt und seit Mitte der achtziger Jahre in der Schweiz verboten, soll, wenn es nach dem Willen des Bundesamts für Gesundheit geht, in Zukunft wieder erlaubt sein. Tartrazin, auch unter der Bezeichnung E 102 bekannt, gehört zur Gruppe der sogenannten Azofarbstoffe. Diese sind, weil im Verdacht stehend, krebserregend zu sein, sogar in Gebrauchsgegenständen verboten. Ausgerechnet in Nahrungsmitteln sollen diese bedenklichen Stoffe nun inskünftig wieder verwendet werden dürfen.

Fachleute, allen voran Kantonschemiker und Allergologen, laufen gegen die Pläne der Bundesverwaltung Sturm. Ihr Haupteinwand gegen die Zulassung von Tartrazin und anderer Lebensmittel-Zusatzstoffe lautet, dass diese Substanzen Allergien auslösen können. Der deutsche Allergie-Infodienst geht davon aus, dass es allein in den USA zwischen 47 000 und 94 000 Tartrazin Allergiker gibt.

Anpassung an EU-Normen
Über die Gründe, weshalb die hohen und weltweit vorbildlichen Standards des Schweizer Lebensmittel- rechts fallen gelassen werden sollen, gibt das Bundesamt für Gesundheit offen Auskunft. Es gelte, so die Begründung, die schweizerischen Vorschriften denjenigen des EU-Rechts anzugleichen. Unter- schiedliche Vorschriften über Zusatzstoffe seien geeignet, den freien Handel zu beeinträchtigen. Die Schweiz müsse deshalb nachgeben und die EU-Normen übernehmen.

Die Schweizer Medien haben bis auf wenige Ausnahmen über den drohenden Niveau-Verlust des schweizerischen Lebensmittelrechts nicht oder bloss am Rande berichtet. Ob das Schweigen der in ökologischen Fragen sonst überaus sensiblen Medien in diesem Fall etwas mit ihrer notorisch EU- freundlichen Haltung zu tun hat?

S