Nr. 12, 12. Mai 2000
Jetzt müssen die Behörden durchgreifen
Zurück - freiwillig kaum!
Von Jakob Freund, SVP-Nationalrat, Bühler
AR
Es kommt, wie zu befürchten war: Auch nach Ablauf der Rückkehrfrist Ende Mai werden sich voraussichtlich noch rund 25 000 Personen aus dem Kosovo in der Schweiz aufhalten, die eigentlich ausreisen müssten. Dazu beigetragen hat nicht zuletzt die sogenannte humanitäre Aktion, mit der 13'000 Asylsuchende vom Bundesrat vorläufig aufgenommen wurden.
Die Schweiz hat sich angesichts des Krieges im Balkan grosszügig gezeigt und zahlreiche Asyl- suchende aus dem Krisengebiet vorübergehend bei sich aufgenommen. Die Schweizer Bevölkerung hat den Versprechen geglaubt, wonach die rund 65'000 Flüchtlinge aus dem Kosovo sich nichts sehnlicher wünschten, als in die Heimat zurückzukehren. Die Realität sieht heute anders aus. Vom ersten Rück- kehrhilfsangebot mit einer Unterstützung von 2000 Franken in bar und Materialhilfe vor Ort haben rund 18'500 Personen profitiert, von der zweiten Phase mit halbierter Unterstützung und finanziertem Haus- ratstransport werden vielleicht noch einmal 5000 Personen Gebrauch machen. Ab Juni gibt es schliess- lich nur noch die üblichen 600 Franken Rückkehrhilfe, was kaum mehr ein Anreiz sein wird. Trotz der Sonderaktionen werden somit nicht einmal die Hälfte der aufgenommenen Personen fristgerecht zurückgekehrtsein.
Die SVP hatte bereits in der Wintersession 1999 und noch einmal in der Frühjahrssession 2000 mit je einem dringlichen Vorstoss den Bundesrat darauf aufmerksam gemacht, dass die Rückkehrhilfe nicht die gewünschten Resultate bringt und ein Konzept für die Rückführung der nicht freiwillig Ausreisenden schon längst hätte erstellt werden müssen. Die Dringlichkeit der Vorstösse wurde nicht anerkannt. Immerhin begann der Bundesrat im Dezember 1999 mit der Erarbeitung eines Konzepts. Enttäuschend ist nur, dass er es offenbar immer noch vorzieht, erst im letzten Moment zu handeln, statt rechtzeitig vorzusorgen.
Die Kantone tragen die Folgen
Mitten in der Rückkehrphase überraschte
der Bundesrat dafür mit der originellen Idee, seinen Penden- zenberg durch
eine sogenannte humanitäre Aktion abzubauen. Ca. 13'000 Asylsuchende,
die vor dem 31. Dezember 1992 eingereist sind, sollen vorläufig aufgenommen
werden. Was nach aussen hin auf den ersten Blick als gute und humane
Geste der Schweiz erschien, entpuppte sich bei näherem Hinsehen als faules
Ei. Anfänglich wurde das Ganze als einmalige Aktion angekündigt, bei der vor allem
die lange wartenden Asylsuchenden aus Sri Lanka profitieren sollten. Bald
einmal wurde aber deutlich, dass es an klaren Kriterien fehlte. Der Ball liegt
nun einmal mehr bei den Kantonen. Sie müssen die Folgen des Fehlentscheides
tragen. Im nachhinein zeigt sich, dass mit der Aktion auch die Rückkehr- bereitschaft
der Flüchtlinge aus dem Kosovo untergraben wurde, da sich diese nun gute Hoffnungen
machen, angesichts der Vollzugsprobleme noch beträchtliche Zeit in der Schweiz
zu weilen und schliesslich doch noch aufgenommen zu werden.
Schon bevor offiziell zugegeben werden musste, dass das freiwillige Rückkehrprogramm nicht in der erhofften Weise greifen würde, wurden von verschiedenster Seite Ausreden vorgebracht. Die Frist sei zu kurz bemessen, diese und jene Ausnahmen müssten gemacht werden, das noch krisengeschüttelte Kosovo könne eine zu grosse Zahl von Rückkehrern gar nicht aufnehmen. Man darf sich von diesen Einwänden nicht Sand in die Augen streuen lassen. Im Interesse einer konsequenten Politik und der Glaubwürdigkeit unseres Landes ist es unabdingbar, sich nicht zu einer Aufweichung der Weisungen verleiten zu lassen. Die Behörden müssen ihre Entscheide nun auch vollziehen. Der Bund ist hier stark gefordert, aber ein konsequenter Vollzug ist die einzige gerechte Politik. All jene, die fristgemäss ausgereist sind, würden eine plötzliche Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu Recht als Schlag ins Gesicht empfinden.
Jakob Freund