Nr. 12, 12. Mai 2000
Linke Vernebelungstaktik verhindert
sachliche Diskussion
Ist die Verweigerung der
Einbürgerung rassistisch?
Von Philipp Müller, Reinach
Ablehnende Einbürgerungsentscheide in verschiedenen Gemeinden haben in letzter Zeit zu empörten Reaktionen geführt. Insbesondere die negativen Entscheide bei Einbürgerungs- willigen aus Staaten des ehemaligen Jugoslawien haben die schweizerische Einbürgerungs- politik in das Kreuzfeuer von - vor allem linken - Kritikern gebracht. Die Vizepräsidentin der Eidgenössischen Rassismuskommission schreckt dabei nicht einmal davor zurück, demokrati- sche Volksentscheide bei Einbürgerungen in einen Zusammenhang mit rassistischen Diskri- minierungen zu bringen.
Im Rahmen der vom Bundesrat angestrebten Bürgerrechtsrevision stellt sich die Frage, ob die föderali- stischen und demokratischen Strukturen und das Stimmgeheimnis beim Verfahren zur Erteilung des Schweizer Bürgerrechtes abgeschafft werden sollen. Wie meistens bei ausländerpolitischen Themen werden auch hier vernebelnde und irreführende Argumente ins Feld geführt. Es ist deshalb wichtig, dass die heutige Einbürgerungspraxis in einen Gesamtzusammenhang mit der schweizerischen Ausländer- politik gestellt wird.
Die jährlichen Einbürgerungszahlen haben in der Schweiz seit 1990 bis heute um das Zweieinhalbfache zugenommen. Allein in den neunziger Jahren sind über 150'000 Ausländerinnen und Ausländer einge- bürgert worden. Ein proportionaler Vergleich mit den anderen europäischen Staaten zeigt, dass die Schweiz bei der Anzahl der jährlichen Einbürgerungen mittlerweile einen Spitzenplatz einnimmt. Auch bezüglich der erforderlichen Anwesenheitsdauer kann sich die schweizerische Regelung im internatio- nalen Vergleich sehen lassen. Bei der angeblich überaus langen Wartefrist von zwölf Jahren gilt es zu berücksichtigen, dass die Zeit zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr doppelt angerechnet wird. Zwischen 30 und 40 Prozent aller Schweizer Bürgerrechte werden zudem in einem erleichterten Verfahren erteilt. Dies gilt insbesondere für ausländische Ehegatten oder Ehegattinnen, bei denen lediglich noch eine Anwesenheitsdauer von fünf Jahren erforderlich ist. Bei der erleichterten Einbürgerung handelt es sich um einen reinen Administrativentscheid des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, welcher dem Einfluss des Stimmbürgers entzogen ist.
Der hohe Ausländeranteil in der Schweiz wird vielfach mit der restriktiven Einbürgerungspraxis erklärt. Angesichts der Tatsache, dass von 1990 bis Ende 1999 über eine Million (!) Ausländerinnen und Ausländer neu in die Schweiz eingewandert sind und eine definitive Aufenthaltsbewilligungen erhalten haben, ist diese Argumentation kaum haltbar. Obwohl im gleichen Zeitrau rund 650'000 Ausländer die Schweiz freiwillig verlassen haben, ist die ständige ausländische Wohnbevölkerung seit 1990 um über 30 Prozent angestiegen, was der Grösse des gesamten Kantons Tessin entspricht. Um den Auslän- deranteil also stabil zu halten, hätten seit 1990 zusätzlich zu den 150'000 Einbürgerungen weitere 330'000 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden müssen. Diese Grössenordnung macht wohl deutlich, dass auch mit weiteren Einbürgerungserleichterungen die massiven Zuwanderungszahlen nicht kaschiert werden können.
Auch der Hinweis, dass über 40 Prozent der in der Schweiz lebenden Ausländer aufgrund der Wohn- sitzdauer das Schweizer Bürgerrecht beanspruchen könnten und teilweise seit Jahrzehnten als Auslän- der in der Schweiz leben, lässt keine Schlüsse auf die Qualität der schweizerischen Einbürgerungs- praxis zu. In der Regel handelt es sich bei diesen Ausländern um gut integrierte Bürger von Nachbar- staaten, die gar kein Interesse am Schweizer Pass haben.
Die Verhinderung unbequemer Volksentscheide durch Entmündigung des Stimmbürgers ist eine gefährliche Entwicklung. Es scheint mir auch in Zukunft lohnenswert, für das Grundrecht aller Schwei- zerinnen und Schweizer zu kämpfen, dass sie demokratisch und eigenständig darüber befinden können, wer das Schweizer Bürgerrecht erhalten soll und wer nicht.
Philipp Müller