Kosovo-Krieg: Neuordnung des
Flüchtlingswesens erforderlich
Was für eine Asylpolitik?
Von Frédéric Walthard, Estavayer-le-Lac
Die täglichen Schlagzeilen über die Ereignisse im Kosovo und stets neue
Berichte mit bewegenden Bildern über das Elend Tausender von Flüchtlin-
gen und Deportierten dominieren auch in der Schweiz die politische Bericht-
erstattung. Unser Mitarbeiter, der einen Teil seines Lebens im Balkan ver-
bracht hat, geht der Frage nach, wie die schweizerische Flüchtlings- und
Asylpolitik auf die Geschehnisse im Kosovo reagieren soll.
Getreu ihrer humanitären Tradition hat sich die Schweiz als eines der
ersten Länder
an der direkten Hilfe zur Linderung des Elends der Flüchtlinge aus dem Kosovo
be-
teiligt. Alle wichtigen Parteien in unserem Land befürworten solch humanitäre Hilfe
vor Ort. Die militärischen Zerstörungen auf beiden Seiten dürften zur Folge haben,
dass vielen Vertriebenen, die sich heute in Mazedonien und Albanien aufhalten, eine
Rückkehr in ihre Heimat Kosovo für lange Zeit verunmöglicht ist. Auch könnte sich der
Brandherd auf den ganzen Balkan ausdehnen, was weitere, einander rasch folgende
Flüchtlingsströme auslösen dürfte.
Was die Schweiz betrifft, muss damit gerechnet werden, dass in den kommenden
Jahren und Jahrzehnten Hunderttausende von Asylsuchenden anklopfen und um Ein-
lass in das nach wie vor begehrte Flüchtlingsland bitten. Für viele der in die Schweiz
gelangten Vertriebenen wird das Schweizervolk - trotz noch so viel Hilfe vor Ort und
trotz Fällen von Rückkehr in die Heimat - voraussichtlich auf Jahre hinaus aufkommen
müssen.
Dass sich im Zusammenhang mit der Aufnahme Tausender von Flüchtlingen aus
dem Balkan aufgrund des Aufeinanderprallens so unterschiedlicher Kulturen und
Mentalitäten zwangsläufig Schwierigkeiten ergeben, liegt auf der Hand. Für ein
fried-
liches Zusammenleben bedarf es einer grossen Toleranz seitens der einheimischen
schweizerischen Bevölkerung, aber auch des uneingeschränkten Respekts der
Schutz suchenden Flüchtlinge gegenüber Rechtsstaat und hiesigen Gepflogenheiten.
Situation heute
Bereits heute befinden sich in unserem Land mehr als 200000 Kosovo-Albaner
(150000 als Gastarbeiter, ehemalige Asylsuchende sowie 50000 neue Gesuchstel-
ler). Angesichts dieser hohen Zahlen ist es nicht selbstverständlich, dass alle
mass-
geblichen Parteien in der Schweiz bereit sind, diesen Flüchtlingen den Aufenthalt bis
auf weiteres zu gewähren und auch noch weitere Vertriebene in unser Land einzu-
lassen. Angesichts der sich abzeichnenden neuen Flüchtlingswelle sind jetzt aber
dringend Schwerpunkte zu setzen. Mehr als bisher muss darauf geachtet werden,
den Bedürftigsten, also Kranken, Alten und Invaliden, auch Kindern Zuflucht in
die
Schweiz zu gewähren. Realistischerweise ist damit zu rechnen, dass sich die Zahl
der aufgenommenen Kosovo-Albaner verdoppeln wird. Jedenfalls wird sie dem-
nächst die Grenze einer Viertelmillion Menschen überschreiten. Wird noch
berück-
sichtigt, dass weitere Flüchtlingsgruppen (Serben, Mazedonier, Montenegriner,
Bos-
niaken usw.) bei einer Fortdauer des Balkankriegs in die Schweiz zu gelangen
su-
chen, dann hat jetzt die Stunde der Wahrheit für eine umfassende, realistische und
wirksame Asylpolitik geschlagen. Dazu braucht es nebst dem unabdingbaren Ja zu
dem am 13. Juni 1999 zur Abstimmung gelangenden revidierten Asylgesetz aber
zusätzliche Massnahmen.
Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren eine erstaunliche Aufnahmefähigkeit
gegenüber Ausländern bewiesen. Dies ist angesichts des massiven Anstiegs des
Ausländeranteils in jüngster Zeit und eines Ausländerbestands von mittlerweile mehr
als zwei Millionen Menschen keine Selbstverständlichkeit.
Bessere Kontrolle
Damit ein friedliches Zusammenleben zwischen Einheimischen und Zugezogenen
auch in Zukunft fortdauert, sind folgende Massnahmen vorgesehen: In erster Priorität
muss ein wirksamer Schutz der Grenze und der Bevölkerung vor illegal einreisenden
falschen Asylsuchenden sichergestellt werden, vor Personen, die sich in unserem
Land herumtreiben, andere Flüchtlinge verunsichern, mit Drogen handeln und weitere
Straftaten begehen. Alle Asylbewerber müssen Gewähr dafür bieten, dass sie den
demokratischen Aufbau und den Ordre public, die Gesetze sowie die hiesigen Ge-
pflogenheiten uneingeschränkt respektieren. Darüber hinaus muss eine obere
Gren-
ze der für unser Land tragbaren Zahl von Asylsuchenden zwingend festgelegt werden.
Auch für eine gleichmässigere Verteilung der Zuwandernden über das ganze Land
muss gesorgt werden, damit keine Zusammenballungen entstehen, welche ein zu
grosses Gewicht gegenüber der vorhandenen Wohnbevölkerung, einschliesslich der
bereits anwesenden Ausländer, erlangen.
Konsequente Ab- und Ausweisung
Natürlich ist die Eingliederung von Flüchtlingen, die aus einer rauhen,
brutalen Welt kommen, wo Not, Terror, Totschlag, Verwüstung und
Massendeportation herrschen, besonders schwierig. Heissblütig von Natur
aus, konfrontiert mit unserer Wohlstandsgesellschaft, geplagt von der Sorge
um ihre im Elend zurückgelassenen Angehörigen, ist, wenn nicht die
Mehrheit, so doch ein wachsender Teil der in die Schweiz gelangenden
Flüchtlinge für ein kriminelles Verhalten anfällig und zeichnet sich durch
Renitenz und mangelnde Anpassungsbereitschaft aus. Die rasch zunehmende
Zahl kleinerer und grösserer Straftaten, die nicht selten blutig
ausgetragenen Gegensätze zwischen einzelnen Gruppen sowie der durch neue
Konflikte ausgelöste Zustrom weiterer Flüchtlinge, auch die von
Flüchtlingen keineswegs immer gewaltlos inszenierten Massendemonstrationen
sowie neutralitätsgefährdende politische Betätigung von Ausländern in der
Schweiz haben breite Teile der schweizerischen Bevölkerung verunsichert und
verärgert: Wo bleibt die Dankbarkeit für das gewährte Gastrecht?
Klar ist: Die humanitären Zielsetzungen der schweizerischen Asylpolitik
können nur erreicht werden, wenn alle Asylsuchenden, die ihren
Flüchtlingsstatus missbrauchen oder in irgendeiner Form straffällig werden,
umgehend ausgewiesen werden. Es läge an der Schweiz, diesen Grundsatz auch
in einem international anerkannten Flüchtlingsstatut für alle verbindlich
erklären zu lassen.
Vereinfachte Entscheide
Die heutige Rechtslage im Asylbereich bezüglich Kompetenzenverteilung
zwischen Bund und Kantonen ist unüberschaulich. Das Rekurswesen ist
kompliziert und aufwendig, und die Verfahrensfristen sind viel zu lang. In
zahlreichen Fällen verunmöglicht eine large Justiz ein energisches Vorgehen
der Polizei gegen straffällige Asylsuchende. Für eine erfolgreiche
Bekämpfung des illegalen Aufenthalts mangelt es an Grenzschutz und an
Kontrollen im Inland. Verschiedene Nachbarstaaten, insbesondere Italien,
betrachten sich ohnehin nur als Durchgangsland der Flüchtlinge aus dem
Kosovo nach anderen Destinationen, namentlich nach der Schweiz.
Es ist dringend erforderlich, dass Bundesbehörden für den Vollzug aller
fremdenpolizeilichen Bestimmungen geschaffen und mit den für ihre Tätigkeit
erforderlichen Kompetenzen ausgestattet werden. Ein Bundespolizeikorps,
zusammen mit einem allenfalls durch die Armee verstärkten Grenzschutz, muss
künftig in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikräften
sicherstellen, dass illegale Einwanderer und Aufenthalter sowie
straffällige Flüchtlinge gefasst und ausgeschafft werden können.
Erforderlich ist ausserdem eine griffige Drittstaatenregelung, die es
ermöglicht, Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittland in die Schweiz
gelangen, gar nicht erst bei uns aufzunehmen.
Flüchtlingsstrom dürfte andauern
Es wäre eine Illusion zu glauben, der Flüchtlingsstrom könne kurzfristig
durch Friedens-, Sicherungs- und andere Massnahmen im Ursprungsland
reduziert werden. Dazu ist sicherlich nicht die Schweiz allein in der Lage,
obwohl sie eines der Länder ist, das auf dem Gebiet der humanitären Hilfe
mehr leistet, als dies die meisten andern tun.
Die heutige Situation im Balkan, die geprägt ist von den gewaltigen
Verwüstungen sowohl im Kosovo als auch in Serbien kann angesichts der
völlig ungenügenden Mittel der Nachbarstaaten trotz noch so umfangreicher
internationaler humanitärer Hilfe nicht unter Kontrolle gebracht werden,
wenn es nicht gelingt, umgehend eine Rückkehr des grössten Teils der
Flüchtlinge in ihre Heimat sicherzustellen. Dazu braucht es eine
politische, militärisch abgesicherte Lösung, welche die Voraussetzungen für
einen Wiederaufbau und wirtschaftliche Existenzsicherung schafft. Das
wiederum wird ohne eine den Völkern, Ethnien und Religionen gerecht
erscheinende, dauerhafte, international garantierte politische Neuordnung
des Balkans nicht möglich werden, ob die Neuordnung auf einem neuen
Marshallplan, auf einem Balkanstatut, auf einer Union oder - was am meisten
Chancen haben dürfte - auf einer Freihandelszone beruht.
Die Schweiz wird sich als neutrales Land auf humanitäre Aufgaben
beschränken. Das Ziel der schweizerischen Politik muss es sein, mit den
verfügbaren Mitteln vor allem den Wiederaufbau, die provisorische
Unterbringung und die Ernährung der im Balkan verbliebenen und dorthin
zurückkehrenden Flüchtlinge sicherzustellen.
Frédéric Walthard
**Zurück zum Inhaltsverzeichnis der Ausgabe Nr.11
vom 28. Mai 1999**
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