Nr. 11, 20. April 2007
Der
"Beobachter" und der Judenstempel
Pfusch und Geschichtsfälschung
Von
Dr. Ernst Walder, Kilchberg ZH
In seiner Ausgabe 1/2007 hielt der "Beobachter"
unter dem Titel "Stark für die Schwachen" Rückschau auf
die 80 Jahre seiner Existenz. Als einer der Höhepunkte seiner "Erfolgsgeschichte"
nannte er seine Ausgabe vom 31. März 1954. Wir zitieren: "Der Beobachter
enthüllt, dass Nazideutschland ab 1938 auf Initiative der Schweiz die
Pässe der deutschen Juden mit dem so genannten Judenstempel kennzeichnete".
Der "Beobachter" hätte gut daran getan, sich hier nicht selbst einen Lorbeerkranz aufzusetzen, sondern sich vielmehr für eine Fehlleistung zu entschuldigen, welche der Schweiz unabsehbaren Schaden zugefügt hat. Wir rekapitulieren:
Unter dem Titel "Eine unglaubliche Affäre" erinnerte der "Beobachter" vom 31. März 1954 zunächst "an die deutsche Rassenpolitik und den Judenstern die konsequenterweise zu den Gaskammern von Auschwitz führte". Daran anschliessend war Folgendes zu lesen:
"Dem Schweizer Rothmund kommt der schreckliche Verdienst zu, den Nationalsozialisten den Weg zu dieser amtlichen Kennzeichnung der Juden gebahnt zu haben. Als im Jahre 1938, nach dem "Anschluss" Österreichs, der Flüchtlingsstrom in die Schweiz zunahm, suchte Rothmund nach Mitteln und Wegen, um ihn einzudämmen. Zuerst wurde den deutschen Regierungsstellen erklärt, man werde genötigt sein, einen allgemeinen Visumszwang für die in unser Land kommenden Deutschen einzuführen. Da das jedoch von deutscher Seite nicht gerne gesehen worden wäre und da man eine entsprechende Massnahme Deutschlands gegenüber der Schweiz verhindern wollte, kam Rothmund als Chef der Polizeiabteilung auf eine im Leben unseres Rechtsstaates vollkommen neue Idee. Laut der zitierten Aktensammlung (die von den Westalliierten Ende 1953 publizierten "Akten zur deutschen auswärtigen Politik") erklärte er dem deutschen Gesandten in der Schweiz, "dass die Beschränkung des Visumszwangs auf deutsche Juden möglich wäre, wenn aus den Pässen klar ersichtlich wäre, dass ihre Inhaber Juden seien."
Wegweisender Bericht Ludwig
Diese Publikation schlug wie eine Bombe ein (und brachte dem Beobachter zweifellos erheblichen kommerziellen Erfolg). Zahlreiche schweizerische und auch ausländische Blätter befassten sich mit der Sache, die bis heute nachwirkt. Auf eine Interpellation von Nationalrat Hans Oprecht kam der Vorwurf des "Beobachters" am 8. Juni 1954 im Parlament zur Sprache. Bundesrat Markus Fehlmann antwortete ausführlich, wobei er insbesondere festhielt, dass die besondere Kennzeichnung der Judenpässe nicht auf eine Anregung von Dr. Rothmund, sondern auf einen deutschen, von der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin übermittelten Vorschlag zurückzuführen sei (Bericht Ludwig, S. 149). In der Folge erteilte der Bundesrat dem Basler Professor Carl Ludwig den Auftrag, ihm zuhanden des Parlamentes einen Bericht über die Flüchtlingspolitik der Schweiz in den Jahren 1933 bis 1955 zu erstatten. Dieser Bericht enthält alle in diesem Zusammenhang relevanten Dokumente.
Konferenz von Evian
Die Konferenz von Evian (Juli 1938) hatte gezeigt, dass es die gesamte Staatenwelt ablehnte, jüdische Flüchtlinge dauernd bei sich aufzunehmen. Auch die Schweiz konnte für die zahlreichen aus Deutschland und Österreich einströmenden Flüchtlinge "angesichts der Überfremdungsgefahr und der seit Jahren bestehenden Arbeitslosigkeit" (Votum Dr. Rothmunds an der Konferenz) nur ein Transitland sein. Die Fremdenpolizei entschied deshalb, sie müsse eine umfassende Kontrolle des Zustroms von Emigranten aus dem deutschen Machtbereich vorsehen und erwog, für alle Reisenden aus Deutschland die Visumspflicht einzuführen. Das passte den deutschen Behörden nicht; sie formulierten deshalb den Vorschlag, die Visumspflicht auf deutsche Juden zu beschränken, deren Pässe besonders gekennzeichnet würden. Dr. Rothmund beantragte dem Bundesrat, diesen Vorschlag abzulehnen: nicht nur entsprach er seinen Bedürfnissen nicht, sondern die Anerkennung eines rassistischen Kriteriums war für ihn bedenklich. Der Bundesrat entschied jedoch, den deutschen Vorschlag anzunehmen.
Ein deutscher Vorschlag
Dr. Rothmund berichtete am 15. September 1938 an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement:
"Eine Einführung
des Visums für Juden wird aber, selbst wenn wir nur von Emigranten reden,
von den interessierten Kreisen des Auslandes nur schwer verstanden werden
Die Judenfrage wird zweifellos in den kommenden Jahren noch manches grosse
internationale Problem stark beeinflussen, was auch für die Schweiz unter
Umständen nicht gleichgültig sein kann
"
(Quelle: Bericht Ludwig, S. 118)
Abschliessend stellte der Chef der Polizeiabteilung dem Departementsvorsteher den Antrag, es sei das Politische Departement einzuladen, unserer Gesandtschaft in Berlin die Weisung zu erteilen, dass wir auf der Einführung des Visums bestehen müssten, und dem Bundesrat zu beantragen, das Visum auf den 1. Oktober für alle Inhaber eines deutschen Passes wieder einzuführen.
Der Bundesrat folgte jedoch Dr. Rothmund nicht und ging auf den deutschen Vorschlag ein.
In einem ausführlichen, hervorragend dokumentierten Bericht wies der frühere Bundesbeamte Max Keller in der "Schweizerzeit" vom 29. Mai 1998 nach, dass der "Beobachter" vom 31. März 1954 die Tatsachen schwerwiegend entstellt und Dr. Rothmund schweres Unrecht angetan hatte. Darauf meldete sich der verantwortliche Redaktor, Dr. Rippmann mit einer Gegendarstellung, die in eine eigentliche Replik und Duplik ausmündete. Dr. Rippmann gab dabei zwar zu, dass er die Namen Rothmund und Köcher vertauscht habe, aber das sei "im Gesamtzusammenhang" bedeutungslos (sic!). Er versuchte u.a., sich aus seiner schweren Verantwortung herauszureden, indem er sich auf den notorischen Herrn Kreis berief, der erklärt haben soll "dass die Initiative dazu (zur Kennzeichnung der jüdischen Pässe) von der Schweiz ausging, entsprach der schweizerischen, nicht der gegenläufigen deutschen Interessenlage" (Gegendarstellung Rippmanns in der "Schweizerzeit" vom 16. Oktober 1998). Ob Kreis diese Aussage gemacht hat, wissen wir nicht; erstaunen würde es allerdings nicht. Zutreffendenfalls hat Kreis die Dokumente entweder nicht richtig gelesen oder nicht verstanden. Wes Geistes Kind dieser Herr ist, zeigt übrigens sein unqualifizierbarer persönlicher Angriff auf Dr. Keller, den er als "neunmalklugen Revisionisten und pseudopräzisen Differenzierer" qualifizierte (vgl. Nationalrat Luzi Stamm in: "Die zehn Todsünden der Bergier-Kommission").
Geschichtsklitterung
Während Rippmann durch dick und dünn an seiner Geschichtsklitterung festhielt, hatte Chefredaktor Ivo Bachmann den Mut, in der Ausgabe des Beobachters vom 4. September 1998 unter dem Titel "Nur Wahrheit befreit" zu den Tatsachen zu stehen. Wir zitieren:
"Heute müssen wir diese Behauptungen (Anmerkung: die Behauptungen Rippmanns) in zwei wichtigen Punkten richtig stellen. Es war nicht Heinrich Rothmund, der die Idee zum Judenstempel hatte; und die schreckliche Massnahme war keine schweizerische, sondern eine deutsche Idee."
Die geschilderte Kontroverse hatte ein parlamentarisches Nachspiel, indem Ständerat Maximilian Reimann am 7. Oktober 1998 den Bundesrat um eine Stellungnahme bat. Die Antwort des Bundesrates enthält folgenden Kernsatz:
"Diese historischen Fakten belegen, dass die damalige Schweizer Regierung mit Bezug auf die Einführung des J-Stempels eine Mitverantwortung trifft, auch wenn die Bundesbehörden den Stempel nicht erfanden".
Zum Schluss kommen wir auf die Jubiläumsausgabe 1/2007 des "Beobachters" zurück. Wir könnten uns hier eigentlich darauf beschränken, auf den Rückzieher des "Beobachters" vom 4. September 1998 zu verweisen und die heutige Redaktion zu fragen, ob bei ihre Linke nicht weiss, was die Rechte tut, oder ob es ihre Politik sei, ihre Geschichtsschreibung je nach dem Stand der Windfahne zu betreiben.
Es drängen sich jedoch einige weitere Bemerkungen auf. Einem Leser, der gegen die Darstellung des "Beobachters" protestierte, beschied Redaktor Christoph Schilling Folgendes: "Ich stütze meine Aussage auf das Historische Lexikon der Schweiz, immerhin nicht ein x-beliebiges Quartierblatt, worin unter dem Artikel Flüchtlinge zu lesen ist: auf Initiative der Schweiz kennzeichneten die Deutschen die Pässe der dt. Juden ab Oktober 1938 mit einem J, dem sog. Judenstempel. Dieser Satz wird, und das dürfte Sie ziemlich ärgern, jetzt dreissig Jahre gültig sein, bis das nächste Lexikon geschrieben ist" (man glaubt, das hämische Grinsen des Herrn Schilling zu hören).
Geht man der Sache nach, so findet man im genannten Lexikon unter "Flüchtlinge 3" aus der Feder der Autoren Portmann und von Cranach eine wesentlich andere Darstellung (man sagt, die beiden Länder hätten diese Lösung ausgehandelt); unter "Flüchtlinge 6" dagegen behauptet tatsächlich ein uns unbekannter Herr Cerutti, der Judenstempel gehe auf eine Initiative der Schweiz zurück. Wir wissen nicht, welche ausserordentlichen Leistungen Herrn Cerutti dazu legitimieren, unter Missachtung der Akten frühere Geschehnisse autoritativ festzulegen bzw. abzuändern. Es ist übrigens offensichtlich: Cerutti hat die Geschichtsklitterung Rippmanns übernommen, und der "Beobachter" stützt sich nun auf Cerutti. So einfach ist das.
Historiker-Pfusch
Schilling beruft sich auch auf Jacques Picard, den er als "ausgewiesenen Kenner der Materie" bezeichnet. Diese Bemerkung wäre besser unterblieben. Zunächst: der "Beobachter" vom 4. September 1998 zitiert Picard mit der Aussage, dass seine im Buch "Die Schweiz und die Juden" enthaltene Stellungnahme nicht seiner Ansicht entspreche, sondern eine zusammenfassende Sicht der Diskussion der fünfziger Jahre wiedergebe. Was von derartiger Geschichtsschreibung zu halten ist, wollen wir hier nicht kommentieren. Sodann: Picard war zusammen mit Kreis innerhalb der Bergier-Kommission in erster Linie für die Bearbeitung des zentralen Flüchtlingsproblems verantwortlich. Sie waren und bleiben damit die Hauptverantwortlichen für diesen Teil des Schlussberichts und damit für eine unverzeihliche Geschichtsfälschung. Sie behaupteten im Schlussbericht der Bergier-Kommission, die Schweiz habe im August 1942 die Grenzen geschlossen und diese Massnahme über ein Jahr lang aufrecht erhalten. Tatsache ist, dass die Behörden im zweiten Semester 1942 diese Massnahme in drei Schritten lockerten, sodass während dieser "Grenzsperre" rund 7500 jüdische Flüchtlinge aufgenommen wurden (vgl. die Akten des Verbandes Schweiz. Israelit. Armenpflegen).
Einer Kommission, deren Budget mehr als zwanzig Millionen Franken betrug und Kommissionsmitgliedern, die Honorare von Hunderttausenden von Franken bezogen, kann die genannte, äusserst wichtige Tatsache nicht entgangen sein. Es ist also undenkbar, dass die Fehlleistung auf Pfusch zurückgeht. Damit haben sich sowohl Kreis wie Picard disqualifiziert.
Der "Beobachter" hat der Schweiz unendlich geschadet, indem seine Behauptung aus dem Jahre 1954 während Jahrzehnten die Grundlage für Angriffe auf die Schweiz sowie für Selbstanklagen bildete. Um nur zwei Beispiele zu nennen: der damalige Bundespräsident Villiger erklärte zum 50. Jahrestag des Kriegsendes am 7. Mai 1995: "Mit der Einführung des Judenstempels kam Deutschland einem Anliegen der Schweiz entgegen." Und unter Staatssekretär Eizenstat, der zusammen mit Bronfman und dem famosen Team Singer/Fagan die Attacke des Jüdischen Weltkongresses gegen die Schweiz dirigierte, behauptete in seinem Bericht vom Mai 1997: "Die Schweiz veranlasste die Nazis zum J-Stempel, der Zehntausende von Juden daran hinderte, in die Schweiz oder an andere potentielle Zufluchtsorte zu gelangen." Derartige Hetze ist umso störender, als die praktische Relevanz des Stempels nur klein war, weil die Nazis schon im August 1938 verfügt hatten, dass alle Juden als zweiten Vornamen Sara bezw. Israel annehmen mussten. Ein Blick in die Pässe zeigte also sofort, dass es sich dabei um Juden handelte.
Man darf vielleicht hoffen, dass die erneute Fehlleistung des "Beobachters" dessen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung veranlasst, die sich aufdrängenden Massnahmen zu ergreifen.